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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 4. Juli 2005, 13:45

Berechnungsfrage zum Kinderzuschlag

Hallo liebe Forenteilnehmer,

um meine Frage verständlich zu machen, muss ich etwas umfangreicher schildern, und einige Daten zur Berechnung darlegen......

Ich bin Alleinerziehende Mutter(2 zu betreuende kinder von insgesamt 4 ), Arbeitsentgeld brutto = 1024,00¤ (217,00¤ enthaltende soz.beiträge)
Wohngeldbezug 3 Pers. = 251,00
Kindergeld 1 x 154¤
Kindergeld 1 x 179¤
Keine Unterhaltsleistungen vereinbart da Exmann die 2 anderen Kinder betreut und sich der Unterhalt dabei fast aufheben würde.

Unterkunftskosten Eigentumswohnung(Darlehensrate ohne Tilgung + Nebenkosten) = 669,00¤

Eigenheimzulage jährlich 2170¤ (macht monatl. 188¤ )

Das eigentliche Problem : Laut Onlinerechner besteht Kinderzulagenanspruch, dabei von mir nicht in die Berechnung eingegeben allerdings die Eigenheimzulage

Gebe ich die EHZ als monatliches Einkommen von 188,00¤ an, besteht kein Anspruch mehr.

Bei der Onlineberechnung werden allerdings nicht die tatsächlichen Wohnkosten erfragt, sondern es wird von festen Beträgen pro Pers. ausgegangen.

(Die Eigenheimzulage gilt offiziell als Zuschuss zum tragen der Belastungen.)

Wie wird bei der tatsächlichen Berechnung im Amt vorgegangen?

1. Werden meine tatsächlichen , höheren Wohnkosten angesetzt um zu errechnen, ob mein Einkommen zur Deckung meines alleinigen Bedarfs + anteilige wohnkosten ausreicht?.....oder wird grundsätzlich von den vorgegebenen Werten ausgegangen?

2. Wird die Eigenheimzulage (monatl. 188¤ ) von den tatsächlichen monatlichen Wohnkosten abgezogen, oder von den vorgegebenen Wohnwerten pPers, oder einfach als Einkommen auf mein sonstiges einkommen draufgerechnet?

Die tatsächliche Art der Berechnung macht bei mir den unterschied ob anspruch besteht oder nicht, daher ist es wichtig das vor antragstellung zu wissen. Leider sind im internet dazu keine Informationen zu finden. Die Art der Berechnung entscheidet ob ich mit meinem einkommen meinen Bedarf + wohnanteil selber aufbringe oder nicht.

Folgende Berechnungsergebnisse für mich :

1. Wird von den tatsächlichen Wohnkosten ausgegangen, die Eigenheimzulage als Wohnzuschuss abgezogen = Anspruch auf zulage

2. Wird von den tatsächlichen Wohnkosten ausgegangen, die EHZ aber als einkommen gerechnet statt wohnkostensenkend = kein anspruch mehr

3. Werden nur die festgesetzten wohnkosten bei der Berechnung angesetzt, = kein anspruch wegen zu hohem einkommens (wg. eigenheimzulage)

Ich kann das ganze also drehen wie ich will, die Art wie s im amt gerechnet wird entscheidet ob ich nun zulage bekomme oder nicht...............................

War alles ganz schön lang, aber ich hoffe das mein Problem dennoch verstanden werden konnte?! Vielleicht kennt sich ja auch jemand selbst so gut aus, und würde mir einen austausch per Email anbieten?

Für jede hilfreiche antwort lieben Dank im voraus,

Gruß Tine