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von mona84

AnjaB.

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Nähe Koblenz

Beruf: hat was mit EDV zu tun

1

Donnerstag, 2. Februar 2006, 12:24

Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von ALG II

Hallo Ihr Lieben,

vielelicht hat jemand von euch Erfahrung mit der u.a. Problematik oder weiss definitiv wie sich die Sachlage da verhält, uzw.
ich bin momentan schwanger und werde im März mein Baby bekommen. Ich werde alleinerziehend sein und daher nach der Mutterschutzfrist einen Antrag auf ALG II stellen, da ich aufgrund der Betreuung und Erziehung des Babys für vorr. die nächsten 2 Jahre nicht arbeiten kann.

Nun zu meinem Problem:
der Kindsvater kann laut seinen eigenen Angaben den Mindestkindesunterhalt nicht offiziell zahlen; die Prüfung seiner Einkommensverhältnisse übers Jugendamt möchte er vermeiden (weshalb tut jetzt hier nichts zur Sache, ich weiss auch das er dazu verpflichtet ist usw.), Fakt ist das ich dann ja dann keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekäme.

Er hat mir jetzt vorgeschlagen, mir das zu zahlen was ich vom Jugendamt bekommen würde (also die 127 EUR) und ich soll ihn dafür nicht prüfen lassen. Was passiert aber mit diesem Betrag, wenn ich das ALG II beantrage? Ich habe gehört, das ich entweder nachweisen muss das ich den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekomme, ansonsten wird automatisch davon ausgegangen, das ich den Mindestunterhalt bekommen würde - also mir würden 199 EUR vom ALG II abgezogen obwohl ich nur 127 bekomme. Ist das so korrekt bzw. wie muss ich nachweisen was der Kindsvater mir bezahlt?

Wäre arg lieb wenn mir jemand dazu was sagen könnte,
LG Anja[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 2. Februar 2006, 13:25

RE: Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von ALG II

hallo anja,
ich kann dir nur raten das du dich auf alle fälle beim jugendamt oder nem anwalt beraten lässt, es kann doch nicht sein das der kindsvater dir irgendwas erzählt und du ihm entgegenkommen willst warum auch immer, wenn er was zu verheimlichen hat ist das sein ding du musst die grundsicherung deines kindes in den vordergrund stellen und da ist er völlig egal oder nicht. ich bin selber vater und würde alles und zahle auch alles was ich muss, ist eh zu wenig für die kidds aber wenn ich mehr hätte würd ich auch das zahlen. also nur keine falsche bescheidenheit wegen des kindsvaters finde ich. was er dem amt erzählt ist doch nicht dein ding egal ob du ihm helfen willst oder auch nicht. viel glück und alles gute aus düsseldorf
stephan

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 2. Februar 2006, 20:10

RE: Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von ALG II

Hallo Anja,

bei Beantragung von Hartz 4 unterschreibst Du unter anderem, das Du:
1. fĂĽr Dich evtl. geltende UnterhaltsansprĂĽche(Betreuungsunterhalt fĂĽr Dich vom Kindsvater) geltend machst.
Du muĂźt den Anwalt, der das ĂĽberprĂĽft angeben.
2. Verlangen die vom Amt eine definitive Ansage, voher Du KU bekommst.
Entweder gehst Du mit dem UV Schein des JA hin, dann wird Dir die Differenz erstattet,

oder eigentlich wollen sie ansonsten einen Titel, der belegt, wieviel KU Du bekommst.

Also hier den Vater zu Lasten der Steuerzahler schĂĽtzen geht nicht....und ist rechtswidrig.

Aninjha

AnjaB.

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Nähe Koblenz

Beruf: hat was mit EDV zu tun

4

Donnerstag, 2. Februar 2006, 22:18

RE: Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von ALG II

@ Aninjha

Hi Aninjha,
also bedeutet das wirklich, das ich VERPFLICHTET bin, per Anwalt den Unterhalt fĂĽr mich vom KV einzufordern? Na Halleluja, das bedeutet im Klartext, das ich Anwaltskosten fĂĽr nix bezahlen werde, denn der KV wird nie im Leben in der Lage sein, den Unterhalt fĂĽr mich zu zahlen (Prozesskostenhilfe kann ich mir - Stand meines Wissens - abschminken da ich dazu "nicht bedĂĽrftig genug bin").

Was mich nur verwundert, sind die gegensätzlichen Aussagen die es in Bezug auf den Unterhalt für die Kindsmutter gibt, ich hatte mich schon anderweitig deswegen schon erkundigt, weil ich den ganzen Anwaltskram eben umgehen wollte weil eh´aussichtslos, und mir wurde da versichert das es lt. Auskunft des Ombusrates der Bundesagentur für Arbeit keinerlei gesetzliche Grundlage gibt, das ich gezwungen werden kann, den KV auf Unterhalt für mich zu verklagen.

Mir schwirrt nur noch der Kopf und ich weiss bald nicht mehr was ich noch machen soll.... ;-(

Ich will ja auch das es zu einer Prüfung seiner Einkommensverhältnisse kommt, denn bei seinem Vorschlag gehen auch bei mir alle Lampen an....[addsig]

Gast

unregistriert

5

Donnerstag, 2. Februar 2006, 22:35

RE: Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von ALG II

Also Anja,

ruhig Blut.....

mir war auch klar, das er(der KV) fĂĽr mich nicht zahlen kann(er hat Einkommen von 1200€).....so sagte ich das auch am Amt, und ich habe den KV mit im Schlepptau gehabt, und er denen gleich alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht.

Davon abgesehen, wer Hartz 4 bekommt, bekommt auch PKH......

Als ich die Anträge durchgelesen hatte, stellte ich KV vor die Wahl......entweder offenbar freiwillig alles vorm Amt(was meinen Unterhalt anging), und wenn die das anerkennen hast DU ne Menge Gerichtskosten gespart.

Der Beamte schaute sich alles an.....sagte gleich, okay....da ist wohl nix zu holen fĂĽr die Mutter, legte es sofort dem Vorgesetzten vor, kopierte alles, und fertig war die Angelgenheit fĂĽr meinen Betreuungsunterhalt.

Ohne Anwalt dann(hätte KV nicht kooperiert.....hätte aber erst mal das Amt ihn um offenlegung gebeten....und dann der Anwalt.

Was KU angeht läuft es anders.........

Verzichten darfst Du nicht drauf(rechtlich).......beantrage Beistandschaft beim JA, der Rest wird dann von da geregelt.

FĂĽr Dich macht es nix mehr oder weniger.

Bekommst Du 127€ UV, werden dem Kind unter Hartz 4 auch nur 127 angerechnet als Einkommen, bekommst Du 199€ dann werden 199 angerechnet.

Sagst Du jedoch, der Papa zahlt aber ja die 199...........wird ein Titel vom Amt verlangt.....um sich abzusichern, das Du nicht irgendwann sagst, na der Papa hat ja nie gezahlt.

Also fĂĽr Deinen Unterhalt versuch den Weg, wie ich ihn machte.....es geht erst ohne Anwalt......Vater kommt mit, und deckt alles auf......oder halt Anwalt....

Du muĂźt den Anwalt net zahlen.

Beratungsschein holen vom Gericht und fertig.

Als BĂĽrger hier ist man verpflichtet, erst einmal zu versuchen jeden zu belangen, der in der Schuld steht (in diesem Fall den Vater fĂĽr Dich, sofern Kind unter 3 ist, und fĂĽr das Kind klar), bevor man vom Staat Geld bekommt.

Aninjha

refa

unregistriert

6

Donnerstag, 2. Februar 2006, 22:37

RE: Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von ALG II

Hallo Anja,
natuerlich musst du dir keinen anwalt nehmen.
Das Amt will natuerlich was zum gegenrechnen haben.
Leider wird dir egal wer zahlt, das geld wieder abgezogen.
Die beste loesung ist tasaechlich wenn er dir etwas zahlt, das erspart viel aerger.
Insofern ist es auch unerheblich wieviel er verdient. Selbst wenn er 400 euro zahlt, kommt bei dir davon nichts an. Heb dir die einkommensnachweise lieber fuer spaeter auf, wenn das geld auch bei dir bleibt. Ansonsten hast du vollkommen umsonst aerger.

gruss refa

[addsig]

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 2. Februar 2006, 23:03

RE: Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von ALG II

Hallo Refa....

Deinen Kommentar verstehe ich nicht ganz.

Anja ist verpflichtet! ersteinmal alle anderen Quellen zu schöpfen, bevor der Steuerzahler zahlen muß.

In dem Antrag von Hartz 4...eindeutig formuliert, klar und verständlich ausgedrückt.

Unterschreibt sie den, und weiĂź, KV könnte zahlen, und seien es 20€, handelt sie rechtswidrig.......wenns rauskommt, ihr nachsehen.

Sie hat Pflichten zu erfüllen, bevor sie Gelder vom Staat kassiert.....nämlich die, das Privatpersonen, die ihr pflichtig wären, erst mal ran zu ziehen.

Und wie ich oben schon schrieb, ist es durchaus machbar, ohne Ärger, und Anwälte.

Nachteile hat sie keine, einige Behördengänge......aber sie hat Pflichten....nämlich die, bevor sie der Allgmeineheit zur Last fällt(sorry, soll net so hart rüberkommen, in den meisten Fällen geht es ja net anders)alle ihr gesetzlichen Quellen auszuschöpfen.

Sie hat weder Vor und Nachteile


Aber Pflichten, die sie im Hartz 4 wissentlich(leserlich) unterschreibt

Aninjha

AnjaB.

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Nähe Koblenz

Beruf: hat was mit EDV zu tun

8

Donnerstag, 2. Februar 2006, 23:29

RE: Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von ALG II

@ Aninjha

hi, danke dir erstmal für deine Auskünfte; verstehe aber wie gesagt nicht, weshalb ich dann so eine gegensätzliche Auskunft vom Ombusrat bekomme... naja, egal.

Sag´ verstehe ich dich richtig, das diese Untehaltsprüfung dann im Grunde zweimal gemacht werden muss, also einmal beim JA für den Kleinen und dann nochmals bei Antragsstellung fürs ALG II? Also wenn ich nachweisen kann, das ich Unterhaltsvorschuss bekomme reicht das nicht aus, nein? Ich meine, das zeigt doch schon, das er noch nicht mal fürs Kind zahlen kann und jedem normalen Menschen muss doch dann klar sein, das es erst recht keinen Unterhalt für Muttern gibt...
Aber wenn man das alles auch persönlich beim Arbeitsamt regeln kann - also so wie du es gemacht hast - dann gehts ja noch. .

Manchmal denke ich mir auch: "Soll er doch sehen wie er fertig wird" und ich möchte einfach alles nur seinen Lauf lassen, mir kann doch nix passieren....nur ich bzw. der Kleine sind hinterher die Dummen, wenn sich alles ewig lange hinzieht und wir dem Geld - woher auch immer das dann kommen mag - hinterher laufen müssen.[addsig]

Gast

unregistriert

9

Freitag, 3. Februar 2006, 08:32

RE: Anrechnung von Kindesunterhalt bei Bezug von ALG II

Hallo Anja,

sorry, vergass das mit dem UV......
Ist möglich, das denen das vom Amt reicht, wenn Du das mit dem UV dem Amt vorlegst.
MuĂź aber nicht sein.....denn wenn Du UV bekommst, heiĂźt es ja nicht unbedingt, das der Vater nicht zahlen, vielleicht will er nur nicht;-).

Also richte Dir eine Beistandschaft ein, und dann werden die Dir am Amt schon sagen, ob Du Deine AnsprĂĽche fĂĽr Dich prĂĽfen lassen muĂźt.

Lass Dich jedoch nicht auf den Deal ein, den er vorschlägt, das gibt Probleme.

PS: Ich habe den Antrag nicht beim Arbeitsamt eingereicht (bin ja nicht arbeitslos, sondern nur in Elternzeit), sondern beim Grundsicherungsamt fĂĽr arbeitssuchende (das war frĂĽher bei uns das Sozialamt).

GruĂź

Aninjha

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