Also Anja,
ruhig Blut.....
mir war auch klar, das er(der KV) fĂĽr mich nicht zahlen kann(er hat Einkommen von 1200€

.....so sagte ich das auch am Amt, und ich habe den KV mit im Schlepptau gehabt, und er denen gleich alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht.
Davon abgesehen, wer Hartz 4 bekommt, bekommt auch PKH......
Als ich die Anträge durchgelesen hatte, stellte ich KV vor die Wahl......entweder offenbar freiwillig alles vorm Amt(was meinen Unterhalt anging), und wenn die das anerkennen hast DU ne Menge Gerichtskosten gespart.
Der Beamte schaute sich alles an.....sagte gleich, okay....da ist wohl nix zu holen fĂĽr die Mutter, legte es sofort dem Vorgesetzten vor, kopierte alles, und fertig war die Angelgenheit fĂĽr meinen Betreuungsunterhalt.
Ohne Anwalt dann(hätte KV nicht kooperiert.....hätte aber erst mal das Amt ihn um offenlegung gebeten....und dann der Anwalt.
Was KU angeht läuft es anders.........
Verzichten darfst Du nicht drauf(rechtlich).......beantrage Beistandschaft beim JA, der Rest wird dann von da geregelt.
FĂĽr Dich macht es nix mehr oder weniger.
Bekommst Du 127€ UV, werden dem Kind unter Hartz 4 auch nur 127 angerechnet als Einkommen, bekommst Du 199€ dann werden 199 angerechnet.
Sagst Du jedoch, der Papa zahlt aber ja die 199...........wird ein Titel vom Amt verlangt.....um sich abzusichern, das Du nicht irgendwann sagst, na der Papa hat ja nie gezahlt.
Also fĂĽr Deinen Unterhalt versuch den Weg, wie ich ihn machte.....es geht erst ohne Anwalt......Vater kommt mit, und deckt alles auf......oder halt Anwalt....
Du muĂźt den Anwalt net zahlen.
Beratungsschein holen vom Gericht und fertig.
Als BĂĽrger hier ist man verpflichtet, erst einmal zu versuchen jeden zu belangen, der in der Schuld steht (in diesem Fall den Vater fĂĽr Dich, sofern Kind unter 3 ist, und fĂĽr das Kind klar), bevor man vom Staat Geld bekommt.
Aninjha