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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

11

Donnerstag, 9. Februar 2006, 19:03

RE: HarzIV im Erziehungsjahr???

Hallo Melanie,

es wird Dir dann als Einkommen angerechnet.

Und egal, wie viel der Papa zahlen kann, bei Hartz 4 wird dem Kind der Unterhalt auch als Einkommen angerechnet.

Also im Prinzip wurscht, ob Du 111 UHV bekommst, oder 200€ KU.....die Summe an sich des verfügbaren Geldes für Dich und Dein Kind ändert sich nicht.

Was Vater mehr zahlt, als bisher das JA, kürzt die Arge Dir wieder.

Ansparen kann man das Erziehungsgeld ohne Probleme, jedoch besser unters Kissen legen ;-), so wie bei Großmuttern früher;-)[addsig]

melanie_s

unregistriert

12

Freitag, 10. Februar 2006, 18:53

RE: HarzIV im Erziehungsjahr???

hallo ihr lieben,

also ich glaub dass ich mich nicht deutlich ausgedrückt habe.

der papa von meinem kleinen zahlt erst nachdem die vaterschaft per test festgestellt wurde.
bis dato beziehe ich noch mutterschaftsgeld. antrag auf ALGII ist aber schon gestellt.
bis 25. Feb gilt Mutterschaftsgeld.
bis dahin wurde auch Unterhaltsvorschuss bezahlt.
da der Vater aber gut verdient, muss er für Januar und Februar etwas draufzahlen.
Ab März gilt erst ALGII und wird nun der nachgezahlte Unterhalt angerechnet?[addsig]

Gast

unregistriert

13

Freitag, 10. Februar 2006, 19:09

RE: HarzIV im Erziehungsjahr???

Ja wird er.

Also ersteinmal muß Vater ja den Unterhalt an das JA zurückzahlen, und da bestimmt noch kein Titel besteht, da Vaterschaft ja wohl auch noch nicht anerkannt ist, denke ich nicht, das Du die Differenz überhaupt vom KV bekommst.

Und wenn er im März bezahlen sollte, wird es dem Kind als Einkommen angerechnet, und dementsprechend seine Ansprüche gekürzt für den Monat. Auch wenn es eine Nachzahlung ist.

Angenommen, Du machst noch Deine Steuererklärung für das Jahr 2005, und bekommst was raus, wird auch das asl Einkommen angerechnet, und Dir entsprechend gekürzt.

[addsig]

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