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von mona84

Anna2

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 10. Februar 2006, 15:34

Bezug von ALG II, muss ich Weiterbildungen annehmen?

Hallo,

ich heiße Anna und bin neu hier.
Ich mache mir seit einem unerfreulichen Telefonat so meine Gedanken.
Ich habe letztes Jahr meine schulische Ausbildung beendet, wurde dann schwanger und beziehe nun ALG II. Meine Tochter ist 10 Wochen alt.
Da ich ja nun noch Anfang zwanzig und somit jung bin dachte ich mir, da ich ja irgendwas machen muß, das ich evtl. eine zweite schulische Ausbildung oder Weiterbildung ab Sommer mache, da ich meine Tochter nicht ganztags abgeben möchte. Diesen Vorschlag besprach ich mit der Stadt, wo man mir mitteilte das dies nicht unterstützt wird und mir dann alle Leistungen gestrichen werden.
So weit so gut dachte ich mir, dann bleibe ich 2 Jahre zuhause ( was ich mir mittlerweile auch sehr wünschen würde).
Nun teilte mir die kinderlose Dame mit, ich solle doch einfach eine betriebliche Ausbildung machen ( wozu, habe doch eine! Möchte ich auch nicht) und könnte dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt das geförderte, ganztägige Bewerbungstraining mitmachen !!!
Ich möchte das aber nicht. Nun die Frage, habe ich als ALG II Empfänger das Recht auf eine 2-jährige Erziehungszeit? Darf ich Angebote wie z.B. Computerkurse o.ä. ausschlagen?
Habe mich zwischenzeitlich entschieden, zu meiner Fremdsprachenausbildung einfach noch den Wirtschaftslehrgang per Fernschule zu machen. Teile dies natürlich nicht mit.
Ich hoffe auf schnellen Rat.
Viele Grüße!
Anna[addsig]

Gast

unregistriert

2

Freitag, 10. Februar 2006, 15:48

RE: Bezug von ALG II, muss ich Weiterbildungen annehmen?

Hallo Anna,

als Mutter eines Kleinkindes mußt Du an gar nichts teilnehmen. Wer soll denn das Kind betreuen zwischenzeitlich?

Ab dem 3. Lebensjahr kannst Du verpflichtet werden, da Dein Kind ab dem 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz hat.

Beim nächsten mal fragst Du einfach mal die Dame, ob sie Dein Kind dann betreut, während Du eine Betriebliche Ausbildung oder eine Weiterbildung machst :-D.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Aninjha, 10.02.2006, 15:48 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 10. Februar 2006, 15:55

RE: Bezug von ALG II, muss ich Weiterbildungen annehmen?

Zitat von »Aninjha«



Ab dem 3. Lebensjahr kannst Du verpflichtet werden, da Dein Kind ab dem 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz hat.

.<!-- editby --><em>editiert von: Aninjha, 10.02.2006, 15:48 Uhr</em><!-- end editby -->


*grins*

Oh, ich möchte auch einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz!

Romy ;-)

trinity2673

unregistriert

4

Freitag, 10. Februar 2006, 16:12

RE: Bezug von ALG II, muss ich Weiterbildungen annehmen?

Hallo @ all,

...ja den hätte ich auch gerne.



...Spaß beiseite...
Aninjha meinte natürlich den Kindergartenplatz.
Ab 3 Jahre gehen die Kids in den KIGA und die Mama/Papa kann zu Lehrgängen vom Amt verpflichtet werden. Dann aber auch nur halbtags, wenn das Kind nur halbtags betreut wird.

Liebe Grüsse sendet Anne [addsig]

RomyH

Anfänger

Beiträge:

5

Freitag, 10. Februar 2006, 16:15

RE: Bezug von ALG II, muss ich Weiterbildungen annehmen?

Hallöchen,

habe mich nun doch angemeldet.

Tja, Rechtsanspruch besteht zwar, aber wenns keine Plätze gibt, dann gibts die nicht...was soll Frau dann machen?

Aber vorher muss Anna nichts annehmen. Eine Frau im Erziehungsjahr wird ja wohl auch nicht vom Vater gezwungen wieder arbeiten zu gehen, oder?

Gruß, Romy[addsig]

Gast

unregistriert

6

Freitag, 10. Februar 2006, 17:46

RE: Bezug von ALG II, muss ich Weiterbildungen annehmen?

Ups, sorry,

ich meinte natürlich Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz ;-)......

@Romy,

wenn Du keinen Platz bekommst, für Dein dreijähriges Kind, darfst Du, und auch das Amt kann Dich dazu auffordern, diesen einzuklagen.

Mir wurde z.b. letztens noch vom Kreisjugendamt zugesichert, das ich ab März 2007 einen Kindergartenplatz bekomme(nein, natürlich nicht für mich, sondern für meine kleine*smile*)......der könne allerdings, je nach freien Plätzen, auch in dem anderen Ortsteil liegen (unsere Stadt ist in 2 Ortsteile geteilt)....das der andere Ortsteil gut 6 km entfernt liegt, interessiert dann niemanden.....<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Aninjha, 10.02.2006, 17:47 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

7

Freitag, 10. Februar 2006, 19:21

RE: Bezug von ALG II, muss ich Weiterbildungen annehmen?

Vielen Dank, ihr habt mir schon sehr geholfen.
Dann weiß ich auch, wie ich mich ihr gegenüber verhalten kann.
Jetzt bin ich aber doch sehr beruhigt!!!!
;-))

Anna2

Anfänger

Beiträge:

8

Freitag, 10. Februar 2006, 19:23

RE: Bezug von ALG II, muss ich Weiterbildungen annehmen?

Der Gast war natürlich ich.
Fürs nächste Mal weiß ich ja nun bescheid, erst anmelden, dann schreiben ;-)
Gruß Anna[addsig]

Anna2

Anfänger

Beiträge:

9

Freitag, 10. Februar 2006, 19:24

RE: Bezug von ALG II, muss ich Weiterbildungen annehmen?

Der "Gast " war natürlich ich, fürs nächste Mal weiß ich ja nun bescheid,
erst anmelden, dann schreiben...
Viele Grüße, Anna :-)[addsig]

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