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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 10. Februar 2006, 16:32

Kein Untermietvertrag

Hallo zusammen,

ich bin mit meinem Freund zusammen gezogen. Er ist Beamter und bewohnt eine Dienstwohnung. Dienstwohnungen sind von der Untervermietung ausgeschlossen

Die ARGE hat mir nun heute den Bescheid zugesandt. Da wir "nicht Eheähnlich" sind, bekomme ich für mich und meine tochter knapp 400€ monatlich.

Die Unterkunftskosten in Höhe von 245,- wurden nicht anerkannt, da ich keinen Untermietvertrag habe.

Allerdings hat mir mein Freund eine Bescheinigung aufgesetzt, als Bestätigung.

Wäre ich nicht zu meinem Freund gezogen, hätte er die Wohnung aufgeben, da sie für eine Person viel zu groß ist. Ich wiederrum hätte meine bisherige Wohnung behalten, die natürlich teuerer als 245€ gewesen ist.

Nun meine Frage:

Muß mir die ARGE die Unterkunftskosten bezahlen, auch ohne Untermietvertrag?
Lohnt es sich wiederspruch einzulegen?
Gibts vielleicht schon Urteile darüber (die ich leider nicht gefunden habe)??

refa

unregistriert

2

Freitag, 10. Februar 2006, 18:46

RE: Kein Untermietvertrag

hallo,
wie hast du dich denn pol. angemeldet wenn du keinen untermietvertrag hast ??
Natuerlich kann er dir sofort ein untermietvertrag ausstellen.
Ein allgemeines verbot von untervermietung ist sittenwidrig, schongar wenn es die partnerin ist.

gruss refa[addsig]

leonie

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: ruhrgebiet

Beruf: gel.landschaftsgärtnerin / derzeit politesse

3

Freitag, 10. Februar 2006, 19:29

RE: Kein Untermietvertrag

Hallo Gast,

ich denke, daß die ARGE dir kein Geld für eine Unterkunft zahlen muß, wenn du nichts "amtliches" in der Hand hast. Warum sollte sie auch? Schließlich könnte da ja jeder kommen, richtig?

Aber weiter:
über die Regelungen bei einer Dienstwohnung bin ich nicht informiert.

Bei einem Mietvertrag über einen privaten Vermieter wäre es so, daß dein Partner, wenn er dich über einen längeren Zeitraum bei sich wohnen lassen wollte, er die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung benötigen würde.
Ansonsten hättest du nämlich bei evtl. Streitigkeiten schlechte Karten und müßtest wieder ausziehen.

Die Erlaubnis zur Untervermietung als solches darf ein Vermieter übrigens nicht einfach so verweigern, wenngleich es ein berechtigtes Interesse seitens des bestehenden Mieters an dieser Untervermietung geben muß.

Möchte der Lebenspartner in die Wohnung mit einziehen besteht jedoch in diesem Fall ein Interesse, daß <b>nicht</b> extra begründet werden muß... und in der Regel darf der Vermieter kein Eínwände erheben.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben,
leonie :-) <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: leonie, 10.02.2006, 21:15 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

leoni

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Jessen

Beruf: Hausfrau

4

Samstag, 11. Februar 2006, 15:26

RE: Kein Untermietvertrag

hallo gast,

ich habe in dem von mir gemietetem haus auch einen untermieter, von meinem untermieter wollte die arge die zustimmung von meinem vermieter zwecks untervermietung habe.

@ leonie
wenn sie als lebenspartner mit einzieht, dann braucht gast auch keinen untermietvertrag und wird dann aber eventuell auch keine geld mehr von der arge bekommen, weil dann der lebenspartner für sie aufkommen kann.
oder sehe ich das falsch?

mein untermieter ist nicht mein lebenspartner oder ähnlich, nur eine zweckgemeinschaft, weil für mich und meine tochter die miete allein zu hochgewesen wäre.

lg leoni ohne e :-D [addsig]

refa

unregistriert

5

Samstag, 11. Februar 2006, 15:39

RE: Kein Untermietvertrag

hallo,
nochmal dazu.
Nach dem meldegesetz muss man sich in einer bestimmten frist an seinem wohnort anmelden.
Zur anmeldung benoetigt man eine nachweis darüber wo man wohnt, in der regel den mietvertrag bzw. untermietvertrag.
Auf allen untermietvertraegen im land berlin, kann man ankreuzen "Vermieter hat die Unterschrift verweigert".
Damit ist nach dem meldegesetz genuege getan, weil das problem altbekannt ist.
Solange man irgenwo mit lebt ist man eben untermieter, egal was der vermieter davon haelt.

gruss rene.
[addsig]

leonie

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: ruhrgebiet

Beruf: gel.landschaftsgärtnerin / derzeit politesse

6

Samstag, 11. Februar 2006, 17:12

RE: Kein Untermietvertrag

Hallo zusammen,

ich möchte noch einmal Bezug nehmen auf das, was leoni geschrieben hat:
wenn der Lebenspartner, der nicht Ehepartner ist, in die Wohnung mit einziehen will, dann gilt auch das als Untervermietung.

Nachgelesen habe ich dieses extra in einem Buch, das ich mir vor ca. einem Jahr gekauft habe (<i><b>"Mietrecht"</b></i>, erschienen im GU-Verlag, <i><B>ISBN 3-7742-6220-9</b></i>).

Dort ist das Mietrechts kurz und verständlich erklärt, natürlich auch noch mit weiteren Hinweisen, was das oben behandelte Thema "Untervermietung" angeht.

Vielleicht kann man sich auf der Homepage <b>www.gu-online.de</b> einlesen...?

Grüße leonie

[addsig]

Gast

unregistriert

7

Sonntag, 12. Februar 2006, 22:28

RE: Kein Untermietvertrag

Hallo zusammen!

Danke erstmal für eure Antworten.

@refa:
Natürlich bin ich am neuen Wohnort gemeldet, sonst hätte mir die ARGE eh nichts bezahlt. Die Anmeldebestätigung mußte ich einreichen. Vorlegen mußte ich nichts beim Einwohnermeldeamt. Man hat mich nach der neuen Anschrift gefragt, die hab ich gesagt, und das wars...

Die Unterkunftskosten wurden nicht anerkannt, "weil davon auszugehen ist, daß die Untervermietung der Dienstwohnung von Herrn *** von dessen Vermieter nicht erwünscht ist". So die Begründung der ARGE.

Eine Mietbestätigung von meinem Partner, mit der zusammenstellung der Mietkosten, und den Mietvertrag von meinem Partner hatte die ARGE auch angefordert und erhalten.

Das ich eine Partnerschaft mit ihm führe ist denen bekannt, und ich denke sie sollten sich soweit mit dem Mietrecht auskennen, daß sie wissen, daß der Partner in dessen Wohnung einziehen darf (auch ohne vorherige zustimmung des Vermieters).

Unsere Beziehung ist noch recht frisch, und ich möchte mich nicht von meinem Partner abhängig machen. Zumal er selber (wegen Unterhaltszahlungen) kaum Geld zur Verfügung hat. Er zahlt ja jetzt schon alle laufenden Kosten (Miete, Strom, Wasser, Heizung, Telefon....) die mit unserem Einzug natürlich gestiegen sind.

Ich finde es nicht richtig, daß eine Mietkostenbeteidigung nicht anerkannt wird.

LG
Sibeme

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