RE: Kein Untermietvertrag
Hallo zusammen!
Danke erstmal für eure Antworten.
@refa:
Natürlich bin ich am neuen Wohnort gemeldet, sonst hätte mir die ARGE eh nichts bezahlt. Die Anmeldebestätigung mußte ich einreichen. Vorlegen mußte ich nichts beim Einwohnermeldeamt. Man hat mich nach der neuen Anschrift gefragt, die hab ich gesagt, und das wars...
Die Unterkunftskosten wurden nicht anerkannt, "weil davon auszugehen ist, daß die Untervermietung der Dienstwohnung von Herrn *** von dessen Vermieter nicht erwünscht ist". So die Begründung der ARGE.
Eine Mietbestätigung von meinem Partner, mit der zusammenstellung der Mietkosten, und den Mietvertrag von meinem Partner hatte die ARGE auch angefordert und erhalten.
Das ich eine Partnerschaft mit ihm führe ist denen bekannt, und ich denke sie sollten sich soweit mit dem Mietrecht auskennen, daß sie wissen, daß der Partner in dessen Wohnung einziehen darf (auch ohne vorherige zustimmung des Vermieters).
Unsere Beziehung ist noch recht frisch, und ich möchte mich nicht von meinem Partner abhängig machen. Zumal er selber (wegen Unterhaltszahlungen) kaum Geld zur Verfügung hat. Er zahlt ja jetzt schon alle laufenden Kosten (Miete, Strom, Wasser, Heizung, Telefon....) die mit unserem Einzug natürlich gestiegen sind.
Ich finde es nicht richtig, daß eine Mietkostenbeteidigung nicht anerkannt wird.
LG
Sibeme