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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 6. Februar 2006, 12:15

Unterhalt zwingend?

Hallo an alle,
ich habe eine Frage, bezüglich Wohngeldantrag. Dort muß ich den Unterhalt für meinen 2 jahre alten Sohn angeben, jedoch habe ich mit dessen Vater vereinbahrt, dass er solang er noch studiert, keinen Unterhalt zahlen muß. Da er im Falle eines Unterhaltvorschusses vom Jugendamt den Unterhalt zurückzahlen müßte, habe ich diesen nicht beantragt, dafür kommt er regelmäßig an den Wochenenden und unternimmt mit seinem Kind was, dass ist mir wichtiger. Nun möchte ich wissen, ob ich verpflichtet bin, Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Weiß das jemand?
Liebe GRüße Steffi

refa

unregistriert

2

Montag, 6. Februar 2006, 12:32

RE: Unterhalt zwingend?

Hallo Steffi,
theoretisch muss du unterhaltsvorschuss beantragen, es kann aber sein, dass das Wohngeldamt dies nicht verlangt.
Andrerseits muss Unterhaltsvorschuss nicht zurückgezahlt werden, wenn es als Unterhaltsausfallgeld gezahlt wird.
Wen er studiert und kein einkommen hat ist er auch nicht unterhaltspflichtig.
Hier sollte dann kein titel unterschrieben werden und falls einer vorhanden, eine rueckstellung auf null beantrgt werden.
Schwierigkieten gibts meist nur, wenn das studium nach der trennung aufgenommen wurde oder er schon eine ausbuildung davor hatte.

gruss refa[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 6. Februar 2006, 12:32

RE: Unterhalt zwingend?

Also rein gesetzlich darf nicht auf Kindsunterhalt verzichtet werden.

Solange natürlich kein Kläger, solange ist natürlich auch kein Richter da.

Problematisch könnte es aber nun für Dich werden.
Es ist möglich, das die vom Wohngeldamt verlangen, das Du den UV beantragst, weil sie vielleicht dann selber weniger zahlen müßten?

Andere Möglichkeit wäre, Du trägst einfach ein Unterhalt vom Vater zu bekommen, den Mindestunterhalt (199€ DDT), was allerdings dann ein Nachteil wäre, weil Dir Geld angerechnet wird, was Du nicht hast.

Du kannst auch als Unterhalt 0 eingeben, jedoch ist es wahrscheinlich, das sie Dich dann auffordern, das Du den KU geltend machst.

Gruß

Aninjha

Gast

unregistriert

4

Montag, 6. Februar 2006, 12:35

RE: Unterhalt zwingend?

Danke für die schnelle Antwort,

ja, leider ist das so, der Vater hatte schon eine abgeschlossene Ausbildung und da sagte mir das JA, dass er auf jeden Fall das Geld zurückzahlen müßte.
Ich werds einfach mal probieren mit dem Wohngeld...
Danke nochmal und alles Liebe!

refa

unregistriert

5

Montag, 6. Februar 2006, 12:55

RE: Unterhalt zwingend?

Hallo,
nochwas dazu.
wenn der vater sich zB haelftig ums kind kuemmert, wird auch nicht nach uvg gezahlt.
Gibt ein amtswort dafuer das mir gerade nicht einfaellt.
gruss refa
PS bevor du wohngeld beantragst ueberpruefe ob du nicht zu wenig einkommen hast und damit in harz IV faellst, das waere unguenstig. Dann besser schauen woher man noch etwa nebeneinahmen her bekommt.[addsig]

Ludger

Anfänger

Beiträge:

6

Mittwoch, 8. März 2006, 08:45

RE: Unterhalt zwingend?

Zitat von »refa«

Hallo,
nochwas dazu.
wenn der vater sich zB haelftig ums kind kuemmert, wird auch nicht nach uvg gezahlt.
Gibt ein amtswort dafuer das mir gerade nicht einfaellt.
gruss refa
PS bevor du wohngeld beantragst ueberpruefe ob du nicht zu wenig einkommen hast und damit in harz IV faellst, das waere unguenstig. Dann besser schauen woher man noch etwa nebeneinahmen her bekommt.
Wenn die Kinder mehr oder weniger hälftig bei beiden Eltern sind heißt dies Wechselmodell. Dann besteht kein Anspruch auf Kindesunterhalt (eigenlich Barunterhalt), da beide Eltern den Betreuungsunterhalt leisten. Dann kann das Wohngeldamt auch nicht verlangen, dass Du Unterhaltsvorschuß beantragst, das übrigens (wie bie mir) auch abgelehnt werden würde.
Nur solltet Ihr dann eine Vereinbarung vorlegen:
Das Kind ist dann und dann bei der Mutter/Vater Wochentage / Wochenenden / Ferien / Feiertage. Wenn dies genau formuliert ist kann Euch keiner in die Suppe spucken, es sollte nur in etwa stimmen, sonst wäre es Betrug. Natürlich können ungefähre Formulierungen (Ist an Dienstagen beim Vater, übernachtet mehrmals in der Woche auf Absprache beim Vater etc.) mehr Aufenthalt sugerieren .......
[addsig]

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