Hallo,
nochwas dazu.
wenn der vater sich zB haelftig ums kind kuemmert, wird auch nicht nach uvg gezahlt.
Gibt ein amtswort dafuer das mir gerade nicht einfaellt.
gruss refa
PS bevor du wohngeld beantragst ueberpruefe ob du nicht zu wenig einkommen hast und damit in harz IV faellst, das waere unguenstig. Dann besser schauen woher man noch etwa nebeneinahmen her bekommt.
Wenn die Kinder mehr oder weniger hälftig bei beiden Eltern sind heißt dies Wechselmodell. Dann besteht kein Anspruch auf Kindesunterhalt (eigenlich Barunterhalt), da beide Eltern den Betreuungsunterhalt leisten. Dann kann das Wohngeldamt auch nicht verlangen, dass Du Unterhaltsvorschuß beantragst, das übrigens (wie bie mir) auch abgelehnt werden würde.
Nur solltet Ihr dann eine Vereinbarung vorlegen:
Das Kind ist dann und dann bei der Mutter/Vater Wochentage / Wochenenden / Ferien / Feiertage. Wenn dies genau formuliert ist kann Euch keiner in die Suppe spucken, es sollte nur in etwa stimmen, sonst wäre es Betrug. Natürlich können ungefähre Formulierungen (Ist an Dienstagen beim Vater, übernachtet mehrmals in der Woche auf Absprache beim Vater etc.) mehr Aufenthalt sugerieren .......
[addsig]