In der Vergangenheit trat hier im Forum immer wieder die Frage auf, ob Stiefelternteile gegenüber den Stiefkindern unterhaltspflichtig sind.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind sie dies eindeutig nicht.
Stiefelternteile sind mit ihren Stiefkindern lediglich "verschwägert"
Deshalb wurde im SGB II ein Unterhaltsanspruch über die sogenannte "Unterhaltsvermutung" konstruiert.
Dieser konnte wiedersprochen werden.
Die Gesetzesänderung, die in letzter Minute noch gekippt wurde, beinhaltete folglich eine Unterhaltspflicht, die es nach bürgerlichem Recht nicht gibt.
Was nichts an der Brisanz des Themas ändert, da generell "Einsparungen" im ALGII / Sozialgeld angestrebt werden.
Wer jetzt sagt: "Es ist eine normale, neue Familie entstanden mit einem Alleinverdiener, sollte nicht vergessen, dass es rein rechtlich gesehen eben keine "normale" Familie ist.
Wen die Sachlage momentan nicht betrifft möge bitte trotzdem mitzeichnen. Man kann sich durchaus in einen Partner verlieben wenn dieser bereits eigene Kinder hat.
Auch die zur Zeit "Alleinerziehenden" möchte ich bitten unser Anliegen zu unterstützen. Geht die geplante Gesetzesänderung durch, wird es in Zukunft fast unmöglich werden einen festen Partner zu finden..
Eines möchte ich noch anfügen.
Werden Kinder hilfebedürftig, ist dies so gut wie immer auf eine Unterhaltsverletzung des leiblichen Elternteils zurückzuführen.
Hier der Link zur Petition http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=85
Ich hoffe auf Eure Mithilfe
Liebe Grüße
und vielen Dank im voraus
öffentliche Petition[addsig]