RE: Selbständig - Recht auf Zuschüsse?
Hallo Mina,
ich melde mich auch mal zu Wort.
Wenn du selbständig bist, dann kommt es, so wie Udo bereits schrieb, auf deine Selbständigkeit an. Denn wenn man eine Sozialwohnung mieten möchte, dann braucht man zunächst grundsätzlich erst mal einen WBS (Wohnberechtigungsschein)(kostet Gebühr, gilt zunächst für 1 Jahr + biem Wohnungsamt erhältlich) , dieser ist von deinem gesamten Bruttoeinkommen (inkl. Trennungs-/NachehelicherUnterhalt) abhängig.
Da du erst seit 6 Monaten selbständig bist, wirst du dort wohl Unterlagen über deine Einnahmen vorlegen müssen um es zu belegen wie das gesamte Jahr verlaufen wird.
Wenn du glückliche Besitzerin eines Mietvertrages bist, kannst du nochmal einen Antrag auf Wohngeld stellen, der wiederum einkommensabhängig ist....
Ist dein Einkommen so gering, daß es zur Grundsicherung für dich und dein Kind nicht reicht, kannst du einen Antrag auf ALGII stellen, probier mal hier den Online-Rechner in diesem Forum aus. Er gibt dir ungefähr Auskunft darüber....
Sobald dein Einkommen den Satz für ALGII übersteigt, kannst du erneut Wohngeld beantragen, rutscht dann darüber, gibt es nichts mehr......
Solltest du den zulässigen Satz an Bruttoeinkommen für Sozialwohnungen überschreiten, dann wirst du eine Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen.....
Du bist nicht gezwungen deine Selbständigkeit aufzugeben, sollte sie jedoch zu geringfügig sein, wäre es vielleicht ratsam, sich um eine angestellte Tätigkeit zu bemühen um aus den HartzIV-Bearbeitungmühlen wieder heraus zu kommen.
Bei Selbständigkeit und HartzIV werden die Einnahmen übrigens immer verrechnet, d. h. wenn die ARGE keinen durchschnittlichen monatlichen Betrag an Einnahmen voraussetzt, dann darfst du jeden Monat hinrennen und deine (Nicht-)Einnahmen via Kontoauszug sowie Gewinn+Verlustaufstellung auf den Tisch legen....
Vielleicht hilft dir das schon mal bei deinen Überlegungen.....
LG
Minniemaus
[addsig]