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von mona84

Mina

Anfänger

Beiträge:

Beruf: selbständig

1

Montag, 20. März 2006, 20:35

Selbständig - Recht auf Zuschüsse?

Hallo.
Schön, auf diese Seite und Euch gestoßen zu sein. Der Vater meiner zweijährigen Tochter trennt sich von mir. Seit 6 Monaten bin ich selbständig - also noch kein Großverdiener. Kann ich als Selbständige eine Sozialwohnung bekommen für meine Tochter und mich? Habe ich Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse wie Wohngeld etc.? Muß ich meine Selbständigkeit deshalb wieder aufgeben?
Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?
Danke schon jetzt für Eure Hilfe,
Mina[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 20. März 2006, 20:46

RE: Selbständig - Recht auf Zuschüsse?

Hallo Mina,

herzlich willkommen hier im Forum.

Ich will mal vorsichtig versuchen deien Fragen zu beantworten, also wenn deine Einnahmen nicht reichen; kannst Du hilfen beantragen. Die können Dir aber evtl. dann nur als Darlehen gegeben werden.

Gehe einfach mal zu deinem zuständigen Amt und mache mit den einen Termin, dazu nimmst Du dann das Konzept mit, das von einer Fachstelle seinsollte und dazu dann noch eine Einnahmen und Ausgaben Aufstellung, aus der dann alles hervorgeht. Dazu noch deine Kontoauszüge. An Hand dieser Unterlagen kann man Dir sagen ob dir dann was zu steht oder nicht.
Du kannst Aber auch noch Darlehen und Fördermittel beantragen, die Du dann übersland bekommst; welche das sind kann dir ein Unternehmensberater genaustens sagen.
Eine weitere Möglichkeit ist das Du auch nach sowas bei deiner Bank fragen kannst.

Wohngeld kannst du auch beantragen, jedoch wird das dann immer nur für einige Zeit bewilligt und Du mußt immer wieder neu deswegen dann hin.

Ich hoffe ich konnte dir einwenig helfen, war auch gerade selbstständig als meine kleine zu mir kam.

Was ist das für eine Selbstständigkeit, denn davon hängt auch noch die Förderungen ab..........

[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

3

Montag, 20. März 2006, 21:35

RE: Selbständig - Recht auf Zuschüsse?

Hallo Mina,

ich melde mich auch mal zu Wort.

Wenn du selbständig bist, dann kommt es, so wie Udo bereits schrieb, auf deine Selbständigkeit an. Denn wenn man eine Sozialwohnung mieten möchte, dann braucht man zunächst grundsätzlich erst mal einen WBS (Wohnberechtigungsschein)(kostet Gebühr, gilt zunächst für 1 Jahr + biem Wohnungsamt erhältlich) , dieser ist von deinem gesamten Bruttoeinkommen (inkl. Trennungs-/NachehelicherUnterhalt) abhängig.
Da du erst seit 6 Monaten selbständig bist, wirst du dort wohl Unterlagen über deine Einnahmen vorlegen müssen um es zu belegen wie das gesamte Jahr verlaufen wird.

Wenn du glückliche Besitzerin eines Mietvertrages bist, kannst du nochmal einen Antrag auf Wohngeld stellen, der wiederum einkommensabhängig ist....

Ist dein Einkommen so gering, daß es zur Grundsicherung für dich und dein Kind nicht reicht, kannst du einen Antrag auf ALGII stellen, probier mal hier den Online-Rechner in diesem Forum aus. Er gibt dir ungefähr Auskunft darüber....

Sobald dein Einkommen den Satz für ALGII übersteigt, kannst du erneut Wohngeld beantragen, rutscht dann darüber, gibt es nichts mehr......
Solltest du den zulässigen Satz an Bruttoeinkommen für Sozialwohnungen überschreiten, dann wirst du eine Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen.....

Du bist nicht gezwungen deine Selbständigkeit aufzugeben, sollte sie jedoch zu geringfügig sein, wäre es vielleicht ratsam, sich um eine angestellte Tätigkeit zu bemühen um aus den HartzIV-Bearbeitungmühlen wieder heraus zu kommen.

Bei Selbständigkeit und HartzIV werden die Einnahmen übrigens immer verrechnet, d. h. wenn die ARGE keinen durchschnittlichen monatlichen Betrag an Einnahmen voraussetzt, dann darfst du jeden Monat hinrennen und deine (Nicht-)Einnahmen via Kontoauszug sowie Gewinn+Verlustaufstellung auf den Tisch legen....

Vielleicht hilft dir das schon mal bei deinen Überlegungen.....

LG
Minniemaus

[addsig]

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