Hallo,
ich war beim Job Center und diese sagten mir ich müsse die Waschmaschine vom Erziehungsgeld bezahlen.
Dazu muß ich sagen, dass mal wieder die Mütter von unter 2jährigen beschissen dran sind die Erziehungsgeld beziehen.
Sicherlich ist es so, dass wir 300 Euro mehr bekommen aber die brauchen wir auch. Der kleine und auch der große wachsen zur Zeit so schnell und brauchen andauernd neue Klamotten. Zudem mußte ich in den letzten 4 Monaten nach der Trennung die Hälfte der Wohnungseinrichtung wieder neu kaufen ( habe ich z.T. gebraucht gekauft ) das alles habe ich selber bezahlt. Ich finde es eine große Sauerei was da mit Müttern von Babys abgezogen wird.
Vielleicht reagiere ich zur Zeit nur über aber ich habe dort einen jungen Mann getroffen der mir vor meinem Gespräch mit der Sachbearbeiterin erklärt hat, dass er alles bezahlt bekommt. Er muß nur hingehen und er bekommt das.Und er hat wirklich wieder etwas bekommen. Vielleicht lebe ich in einer falschen Welt aber das ist nicht gerecht.
Angela
Hallo Angela,
du könntest auch erstmal folgendes Versuchen (schlimmstenfalls musst du die WM halt doch vom Erziehungsgeld bezahlen):
Stelle nochmals einen Antrag (schriftlich) bzw. erhebe gegen die jetzige Ablehnung (der Kosten für die Waschmaschine) Widerspruch.
Da die Waschmaschina ein unabdingbarer Bedarf ist, stelle einen Antrag (Widerspruch) zur Kostenübernahme auf Darlehnsbasis gemäß § 23 SGB II. Da die Rückzahlung des Darlehens deiner Meinung nach Unbilige Härte wäre, stelle den Antrag in Verbindung mit §44 SGB II (Keine Rückzahlung des Darlehens bei Unbiliger Härte) und in Verbindung mit GG Art.6.
Entweder sie lehnen auch deinen Widerspruch ab, dann könntest du !!Klagen!!, oder sie geben Ihm Statt (wie bei mir Passiert) ohne Rückzahlung. Versuchs einfachmal.
Übrigens hast du Erstausstattung (da du oben schreibst wegen deiner Wohnungseinrichtung) damals Beantragt?
Tom[addsig]