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von mona84

angelaneu2002

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 17. April 2006, 19:04

Wichtige Frage

Hallo,

ich beziehe seit Januar Hartz IV , da ich nun alleinerziehend mit 2 kleinen Kindern ( 4 Jahre und 11 Monate ) bin.
Nun ist meine Waschmaschine kaputt gegangen und ich habe am Mittwoch einen Termin bei meinem Sachbearbeiter / in.
Ich weiß, dass es Zusatzleistungen nur noch als eine Art Darlehen gibt.

Meine Fragen:
Wieviel Geld bekommt man im normalfall für eine Waschmaschine zur Verfügung gestellt ( Ich hätte da eine, die nur 243 Euro kosten würde aber 1200 U/min hat ) ?

Wieviel muß man monatlich zurück zahlen ?

Lg Angela[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 17. April 2006, 22:44

RE: Wichtige Frage

Hallo Angela,

wieso versuchst Du es nicht mit einer günstigen, gebrauchten?
Ist nicht unbedingt zwingend, das Dir das Amt das Geld als Darlehn gewährt wird.
Wobei, wenn Du erst seit Januar Hartz 4 bekommst, könntest Du anführen, das Du keine Möglichkeit gehabt hättest, das Geld anzusparen, in dem kurzen Zeitraum ;-).

Darlehn werden mit maximal 10% monatlich der Regelleistung zurückzu zahlen sein

Aninjha

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 18. April 2006, 07:13

RE: Wichtige Frage

Hallo angela...

Bevor Du Dir ein Darlehn besorgst, nimm doch das Erziehungsgeld für die neue Wama. Das werden sie Dir auch bei der Arge raten....zumindest ist es hier so.

Gruß bantam

angelaneu2002

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 19. April 2006, 19:12

RE: Wichtige Frage

Hallo,

ich war beim Job Center und diese sagten mir ich müsse die Waschmaschine vom Erziehungsgeld bezahlen.
Dazu muß ich sagen, dass mal wieder die Mütter von unter 2jährigen beschissen dran sind die Erziehungsgeld beziehen.

Sicherlich ist es so, dass wir 300 Euro mehr bekommen aber die brauchen wir auch. Der kleine und auch der große wachsen zur Zeit so schnell und brauchen andauernd neue Klamotten. Zudem mußte ich in den letzten 4 Monaten nach der Trennung die Hälfte der Wohnungseinrichtung wieder neu kaufen ( habe ich z.T. gebraucht gekauft ) das alles habe ich selber bezahlt. Ich finde es eine große Sauerei was da mit Müttern von Babys abgezogen wird.

Vielleicht reagiere ich zur Zeit nur über aber ich habe dort einen jungen Mann getroffen der mir vor meinem Gespräch mit der Sachbearbeiterin erklärt hat, dass er alles bezahlt bekommt. Er muß nur hingehen und er bekommt das.Und er hat wirklich wieder etwas bekommen. Vielleicht lebe ich in einer falschen Welt aber das ist nicht gerecht.

Angela[addsig]

Tom

Anfänger

Beiträge:

5

Sonntag, 23. April 2006, 11:21

RE: Wichtige Frage

Zitat von »angelaneu2002«

Hallo,

ich war beim Job Center und diese sagten mir ich müsse die Waschmaschine vom Erziehungsgeld bezahlen.
Dazu muß ich sagen, dass mal wieder die Mütter von unter 2jährigen beschissen dran sind die Erziehungsgeld beziehen.

Sicherlich ist es so, dass wir 300 Euro mehr bekommen aber die brauchen wir auch. Der kleine und auch der große wachsen zur Zeit so schnell und brauchen andauernd neue Klamotten. Zudem mußte ich in den letzten 4 Monaten nach der Trennung die Hälfte der Wohnungseinrichtung wieder neu kaufen ( habe ich z.T. gebraucht gekauft ) das alles habe ich selber bezahlt. Ich finde es eine große Sauerei was da mit Müttern von Babys abgezogen wird.

Vielleicht reagiere ich zur Zeit nur über aber ich habe dort einen jungen Mann getroffen der mir vor meinem Gespräch mit der Sachbearbeiterin erklärt hat, dass er alles bezahlt bekommt. Er muß nur hingehen und er bekommt das.Und er hat wirklich wieder etwas bekommen. Vielleicht lebe ich in einer falschen Welt aber das ist nicht gerecht.

Angela


Hallo Angela,
du könntest auch erstmal folgendes Versuchen (schlimmstenfalls musst du die WM halt doch vom Erziehungsgeld bezahlen):

Stelle nochmals einen Antrag (schriftlich) bzw. erhebe gegen die jetzige Ablehnung (der Kosten für die Waschmaschine) Widerspruch.

Da die Waschmaschina ein unabdingbarer Bedarf ist, stelle einen Antrag (Widerspruch) zur Kostenübernahme auf Darlehnsbasis gemäß § 23 SGB II. Da die Rückzahlung des Darlehens deiner Meinung nach Unbilige Härte wäre, stelle den Antrag in Verbindung mit §44 SGB II (Keine Rückzahlung des Darlehens bei Unbiliger Härte) und in Verbindung mit GG Art.6.

Entweder sie lehnen auch deinen Widerspruch ab, dann könntest du !!Klagen!!, oder sie geben Ihm Statt (wie bei mir Passiert) ohne Rückzahlung. Versuchs einfachmal.

Übrigens hast du Erstausstattung (da du oben schreibst wegen deiner Wohnungseinrichtung) damals Beantragt?

Tom[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

6

Sonntag, 23. April 2006, 17:40

RE: Wichtige Frage

Hallo Angela...

Ich hatte das ja schon oben erwähnt mit dem Erziehungsgeld...

Ich musste damals sogar die Heizungskosten mit dem Erziehungsgeld begleichen, selbst mein Widerspruch wurde abgeschmettert. Dabei ging es um 400 Euro.
Beim Einzug meiner Wohnung wurde ein neuer Gaszähler eingebaut und nicht beim Gaswerk gemeldet, dann auf falschen Namen angemeldet usw, bis endlich mal eine Rechnung kam....und dann der Hammer, ich musste die Rechnung über das Erziehungsgeldübernehmen, obwohl andere den Mist verbockten.

Dabei heisst es doch immer das es nicht angerechnet wird...

Es liegt immer an der Laune der Sachbearbeiter...Viel Glück.[addsig]

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