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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 13. Juni 2006, 21:42

Trennung - muss ich jetzt umziehen?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich wohnen zur Zeit noch in der so genannten Badarfsgemeinschaft und haben ein gemeinsames Kind. Wir wollen uns trennen (er überlässt mir und unserer Tochter natürlich die Wohnung) und ich befürchte dass ich eventuell die Wohnung wechseln muss, das sie für zwei Personen ja wiederrum zu groß ist. Die Wohnung war damals die billigste die wir hier kriegen konnten. Sie kostet 372,88 kalt + 115,64 Nebenkosten + 60 Euro Heizkosten.

Zu unseren Finananzen: Ich bin noch in der Elternzeit (Kleine ist gerade mal 1 Jahr) und mein Freund ist Student. Wir leben also vom ALG II.

Ein Umzug wäre schrecklich wir leben gerade mal 1 1/2 Jahre hier und die Wohnung ist so einigermaßen fertig eingerichtet und es ist unser zu hause.... Eine neue Wohnung zu renovieren könnte ich mir gar nicht leisten...

Was denkt ihr?

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

2

Mittwoch, 14. Juni 2006, 08:11

RE: Trennung - muss ich jetzt umziehen?

Hallo Gast,

wäre schön wenn du dir irgendeinen Namen geben würdest.
Schaue mal hier auf der Seite unter ALG2 online Rechner ,wird dir dann angezeigt wie hoch deine Miete sein darf.AnQM stehen euch 2 Personen 60 qm zu.Miethöhe kann ich dir so nicht nennen da die Grenzen in den Bundesländern und Städten unterschiedlich sind.

Liebe Grüsse

Ute

[addsig]

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 14. Juni 2006, 11:43

RE: Trennung - muss ich jetzt umziehen?

Hallo Gast,

wenn Du dann ermittelt hast, wie hoch Deine Miete sein darf (liegt ja an der örtlichen Mietstufe), dann kannst Du sehen, ob Du umziehen mußt oder nicht.

Also angenommen, die jetzige Miete liege ein paar € über den dürfenden Satz, kannst Du evtl. wohnen bleiben, wenn Du dem Amt anbietest, die Differenz selbst zu zahlen.

Evtl. Renovierungskosten oder Kaution können evtl. vom Amt als Darlehen vorgestreckt oder auch übernommen werden.

Das müßtest Du jedoch mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären, da auch da verschiedene Dinge berücksichtigt werden müssen.[addsig]

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