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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 18. Juni 2006, 20:24

Trennung unter Hartz IV

Hallo Zusammen!

Mein Mann und ich wollen uns trennen. Wir haben 2 kinder (4 und 1 1/2J.) wobei nur eins ein gemeinsames kind ist.
Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub. Mein mann möchte unsern sohn aber bei sich haben.
da ich nach einer misshglückten op am Becken jetzt für ungewisse zeit im Rollstuhl sitze, bin ich ja nciht erwerbsfähig.
Wenn wir uns jetzt trennen, bekomm ich dann fĂĽr mich und meine Tochter Sozialhilfe, oder?

Können wir uns eigentlich einfach so trennen, oder stimmt es, dass man erst die scheidung eingereicht haben muss? Mein mann erzählte sowas...

LG Kathi

Gast

unregistriert

2

Montag, 19. Juni 2006, 14:45

RE: Trennung unter Hartz IV

Hallo Kathi,

also die Scheidung kann man erst nach dem Trennungsjahr einreichen.
Also erst trennen, dann scheiden lassen.

Eure Problematik, ob ihr beide dann im Prinzip jeder ein Kind behalten könnt.

Also grundsätzlich, ist es die Entscheidung der Eltern. Seit Ihr Euch einig, ist es okay.

Probleme kann es nun allerdings geben, wie es das Amt sieht, wegen der finanziellen Situation.
Mit einem 4 jährigen Kind könntest Du theoretisch arbeiten gehen.
Da Du im Rollstuhl derzeit bist, ist es ja theoretisch auch nicht unbedingt möglich.

Fraglich nur, ob Du da derzeit überhaupt anspruch auf ALG2 hast.......denn dafür muß man ja mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein.

Da müßte man natürlich erst mal auch abklären, wie lange Dein Zustand anhält etc.
Hierzu lasse Dich bitte bei Eurem zuständigen Sozialamt persönlich beraten.
Die werden, anhand Deiner Daten (ärztliches Attest am besten sofort mitbringen)ermitteln, ob Du Sozialhilfe, oder Grundsicherung(Hartz4) bekommen wirst.
Andererseits, ist Dein Mann erwerbstätig, ist er Dir zum Unterhalt verpflichtet.

Angenommen, Du bist im halben Jahr wieder Top Fit, und der kleine lebt bei Deinem Ex, dann bist Du gesteigert erwerbsverpflichtet, und zum Kindsunterhalt verpflichtet.

Da der Vater für Euer gemeinsames Kind Unterhaltsvorschuss beantragen muß, wird das Jugendamt Dich massiv auffordern, mit 25-30 Bewerbungen /monatl. zu beweisen, sich wirklich darum zu kümmern, Arbeit zu finden, und Kindsunterhalt für den kleinen leisten zu können.

Sobald Du wieder gesund bist, kann durchaus von Dir verlangt werden, das große Kind notfalls fremd betreuen zu lassen, um ganztags arbeiten gehen zu können.

Nächster Aspekt:

Ist es sinnvoll, die Kinder zu trennen?

Es ist alles in allem, gerade wegen sehr vieler Dinge, die da zu bedenken sind, ein recht Komplexes und Umfangreiches Thema.

Also weiter, wie die oben kurz erwähnten Dinge, möchte ich hier nicht weiter drauf eingehen.


Vielleicht fragst Du weiter nach, um den einen oder anderen Punkt zu vertiefen?[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 19. Juni 2006, 19:35

RE: Trennung unter Hartz IV

Hallo!

danke fĂĽr deine Antwort!

Aber wieso muss mein mann den unterhaltsvorschuĂź beantragen. zwingen tut ihn doch keiner.
habe UHV auch mal fĂĽr meine tochter bekommen, weil der erzeuger nicht arbeiten durfte. aber gezwungen hat mich keiner, dass ich das beantrage.
wir haben uns darauf geeinigt, dass keiner vom andern unterhalt einfordert und gut.

LG Kathi

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