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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 20. Juni 2006, 21:56

Kinderzuschlag - Kindergeldverrechnung

Hallo,

viellicht kann mir jemand weiterhelfen:

Ich, getrennt lebend mit zwei Kindern, verfüge über ein geringes Teilzeiteinkommen und lebe mit den Kindern im Hause meines Mannes. Er ist ausgezogen zahlt keinen Unterhalt, wir leben dafür mietfrei. Die Nebenkosten trägt er komplett. Faire Sache-soweit gut. Ich habe jedoch keinen MIetvertrag und er ist auch nicht bereit, einen solchen mit mir einzugehen.

Kurz und gut, wir drei leben von meinem geringen Einkommen sowie dem Kindergeld. Nun überlege ich, ob ich einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen soll, weil das Geld so knapp ist...

Mich beschäftigen vor allem zwei Fragen:
1. Jagen sie mich gleich wieder weg, weil ich keinen Mietvertrag vorweisen kann und somit nicht in die "Regelgruppe" falle? Was kann ich in diesem Falle tun?

2. Wird das Kindergeld nun bei der Berechnung des Kinderzuschlages mit einbezogen oder nicht?

Freu mich, wenn mir jemand diese Fragen beantworten kann.

Liebe Grüße Elvira

inesk

unregistriert

2

Mittwoch, 21. Juni 2006, 08:52

RE: Kinderzuschlag - Kindergeldverrechnung

Hallo Elvira!

Das mit dem Mietvertrag könnte wirklich ein Problem werden. Könnte dein Ex dir nicht wenigstens eine bestätigung geben dass du da mietfrei wohnst? Dann hättet ihr keinen Vertrag und du hättest was fürs Amt.
Außerdem würde ich dir raten mal eine soziale Beratungsstelle aufzusuchen. Die können dir wirklich helfen und dir auch genau sagen, was du machen kannst. Und wenn sie es mal nicht wissen, dann versuchen sie es raus zu bekommen. War auch schon mehrfach da.

Liebe Grüße Ines

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 21. Juni 2006, 09:01

RE: Kinderzuschlag - Kindergeldverrechnung

Hallo,

ergänzend sei zu sagen, dass mietfrei und KU nichts miteinander zu tun haben. Das heißt, selbst wenn er euch mietfrei wohnen lässt, muss er trotzdem KU zaheln. Das wird das Amt euch auch sagen.

Gruß, Romy

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 21. Juni 2006, 09:05

RE: Kinderzuschlag - Kindergeldverrechnung

Hallo Elvira,

ich vermute auch mal, das das wegen kostenfrei wohnen, und im Prinzip keinen Unterhalt bekommend, schwierigkeiten geben könnte.

Du könntest aber vielleicht mal spasseshalber den ALG2 Rechner dieser Seite testen, der berechnet auch, ob der Zuschlag überhaupt zustünde.

Dazu Bedarf es ja einerseits genügend Einkommen, andererseits zu wenig Einkommen :-O

Schau doch mal, was dieser Rechner Dir ausspuckt, und dann natürlich beim Amt nachfragen.

http://www.mondregen.de/lilienkelch/Hartz4-Kinderzuschlag-Rechner.html[addsig]

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