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von mona84

scrample

Anfänger

Beiträge: 0

1

Montag, 5. Juni 2006, 20:52

bekomme mindestunterhalt,obwohl vater von tochter geld hat ohne ende

hi,

bin 22 jahre alt und mama von einer tochter , sie ist 16 monate.

wir haben ein problem, mein damaliger freund, und papa meiner tochter , die er nicht sehen möchte, hat eine eigene firma.
letztes jahr wollte er unbedingt einen vaterschaftstest machen lassen... zum schluss nach dem ganzen schriftkram, gab er an, dass er kein geld hat... ich bekomme jetzt jeden monat den " mindestsatz" von 199 euro, dass ist schon eine menge geld (ich weis)
aber momentan leb ich noch für ca 8 monate von harz IV und er verdient geld wie heu, was mich super ärgert, ich habe meine wohnung vom vermieter gekündigt bekommen und weil mir keine andere wahl blieb musste ich wieder zu meinen eltern ziehen, so langsam hab ich es satt.

deshalb....könnt ihr mir sagen, ob man den unterhalt wieder neu berechnen lassen kann??? er hat eine autowerkstatt und da ist jeden tag hochbetrieb.... also kann man ja kaum davon sprechen, dass er nur 1250 euro im monat verdient. außerdem hat er wieder eine neue frau und einen sohn, der gerade mal ein halbes jahr -10 monate jünger ist als meine tochter....
ehrlich gesagt möchte ich ihm eins reindrücken, weil er nichts mit seiner tochter zu tun haben will, und mich schwanger sitzten gelassen hat und mit der nächsten rum gemacht hat und mit dieser frau ein kind bekommen hat und den superdaddy spielt.

bitte helft mir :-( [addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 5. Juni 2006, 21:05

RE: bekomme mindestunterhalt,obwohl vater von tochter geld hat ohne ende

Hallo scrample,

selbst wenn der Vater einen Verdienst von 2100-2300€ netto hätte (Rangstufe 6 der DDTabelle), bliebe ein Unterhaltsbetrag von 199€ für das Kind, da ab Stufe 6 das Kindergeld nicht nur anteilig, sondern hälftig abgerechnet wird.

Heißt also.....erst über ein Netto (bereinigtes Einkommen) welches über diesen Satz liegt, würde es Sinn machen, neu berechnen zu lassen.

Zudem hast Du nur Anspruch drauf, alle 2 Jahre den Unterhalt neu berechnen zu lassen.

Und solange Du Hartz 4 bekommst, hast Du selber nicht 1 Cent mehr in der Tasche, auch wenn Daddy mehr zahlt.

Wenn er Großverdiener ist, müßte er auch Dir Unterhalt zahlen, bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Aber bestimmt wurde dieses bereits vom Amt überprüft?[addsig]

scrample

Anfänger

Beiträge: 0

3

Montag, 5. Juni 2006, 21:20

RE: bekomme mindestunterhalt,obwohl vater von tochter geld hat ohne ende

hi,

dass ich unterhalt bekommen würde, wurde mir sogar vom jugendamt abgeraten, weil ich dann auch harz Iv gekürzt bekomme....

aber dass alle 2 jahre neu berechnet wird hab ich nicht gewusst.... vielen dank

gott sei dank geh ich im februar 2007 wieder arbeiten und muss nicht jedem in den allerwertesten kriechen.
[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 5. Juni 2006, 21:24

RE: bekomme mindestunterhalt,obwohl vater von tochter geld hat ohne ende

Hallo Scrample,

Dir wurde vom JA abgeraten, Ansprüche für Dich geltend zu machen?

Du bist verpflichtet, Ansprüche anderen gegenüber (in diesem Fall dem Kindvater) vorrangig geltend zu machen, bevor der Staat zahlen muß.

Okay....die vom JA kennen wahrscheinlich, seine finanzielle Lage, und sehen keine Aussicht....dann wäre es wohl okay.

Aber wenn er zahlen könnte, müßtest Du ihn vorrangig verpflichten, bevor die Allgemeinheit für seine Pflichten aufkommt.[addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 6. Juni 2006, 14:36

RE: bekomme mindestunterhalt,obwohl vater von tochter geld hat ohne ende

hi,

ja, dass kann sein, ich denke einfach, dass seine mutter ( sie macht ihm die buchhaltung) ihm mit dem finanziellen hilft.... naja ich werde aber mich nächstes jahr mal mit dem jugendamt in verbindung setzten um zu schauen ob etwas mit dem unterhalt zu machen ist. ab februar 2007 geh ich wieder in meinen betrieb arbeiten und das geld, dass meine tochter vom vater bekommt, geht auf ihr sparbuch, für später, deshalb poch ich drauf, dass sie wenigstens "etwas" von ihrem vater hat, denn der möchte nichts von ihr wissen.

lieben gruß aus dem saarland

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 6. Juni 2006, 14:53

RE: bekomme mindestunterhalt,obwohl vater von tochter geld hat ohne ende

Hallo ins Saarland,

aber ich habe das doch richtig verstanden, das er 199€ zahlt.

Das wäre dann ja bis zurm vollendeten 6. Lebensjahr korrekt, sofern sein bereinigtes Einkommen 2300€ nicht übersteigt.

Ob Du das Geld ansparst, oder es für die Zwecke verwendest, wofür es gedacht ist, ist einzig Deine Sache.

Egal ist auch, ob Du arbeiten gehst, oder nicht.

Und bedenke, zur heutigen Zeit muß man, gerade, da jeder jederzeit vom Staat abhängig werden könnte, sehr wohl überlegen, ob und wieviel Geld man anspart.

Der KU ist dafür gedacht, die Kosten des Kindes zu einem Großteil aufzufangen.

Und nur, weil Vater (leider) kein Interesse an dem Kind hat, hat es keinen Anspruch auf mehr Geld, als dem Kindsunterhalt.

Da das Jugendamt scheinbar ja die Zahlen des Vaters kennt, wird die Unterhaltsberechnung wohl auch korrekt sein, und die 199€ bis zum vollendeten 6. Lebensjahr so bleiben.[addsig]

inesk

unregistriert

7

Mittwoch, 21. Juni 2006, 09:47

RE: bekomme mindestunterhalt,obwohl vater von tochter geld hat ohne ende

Hallo!

Da ich selber um den Unterhalt für meine Beiden kämpfen musste und noch kämpfe, stellt sich mir die Frage, ob du einen Unterhaltstitel hast!? Wenn nicht, dann würde ich dir dringend dazu raten. Die Berechnungen der Jugendämter stimmen meistens hinten und vorne nicht, da sie immer noch das hälftige Kindergeld anrechnen, was aber nur bei bestimmten Einkommen richtig ist.
Das beste ist, du gehst zur Rechtsantragsstellen bei deinem Gericht und stellst einen Antrag auf Festlegung des Unterhaltstitel oder auch Unterhaltsklage. dann bist du auf der ganz sicheren Seite und kannst notfalls auch mal Unterhalt pfänden lassen, wenn er mal nicht zahlt. Ohne Titel ist das nämlich schwer und fast aussichtslos.
Du musst aber darauf achten, dass du den KV regelmäßig über Unterhaltserhöhungen in Kenntnis setzt (Kopie nicht vergessen für deine Unterlagen), dann brauchst du nicht jede Erhöhung (alle zwei Jahre) gerichtlich ändern lassen. Du musst aber ein Nachweis haben, das du ihn dann auch aufgefordert hast mehr zu zahlen.

Viel Glück

Ines :-)

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