Behördendschungel: WAS genau kann ich WO beantragen ?
Hallo,
ich habe im Mai 2006 mein erstes Kind bekommen, bin alleinerziehend und befinde mich noch bis 25.Juli 2006 im Mutterschutz. In dieser Zeit bekomme ich weiterhin ein gekürztes Gehalt und den Anteil der Krankenkasse. Ich befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis, habe aber im Anschluss an die Mutterschutzfrist 1 Jahr Erzeihungsurlaub beantragt. Da ich ab dem 26.Juli somit kein Gehalt mehr beziehe, benötige ich staatliche Unterstützung. Ich habe mich einige Male durschtelefoniert, bin aber heute noch genauso unklug wie vor meinen Anrufen bei den bayerischen Behörden. Über kompetente Auskunft wäre ich sehr dankbar.
- Unterhalt vom Kindsvater ist beantragt
- Kindergeld ist beantragt
1. Was kann ich zum Lebensunterhalt beantragen => HARTZ IV oder ALG II => Wo liegen die Unterschiede und welches Amt ist zuständig?
2. Man sagte mir, dass ich Wohngeld beantragen kann (Landratsamt München), das möchte ich auch zeitnah tun. Wohngeld ist aber wiederum in ALGII integriert, soweit ich das gelesen habe?! Kann ich als alleinstehende Mutter im Erziehungsurlaub HARTZ IV beantragen? Eine externe Kinderbetreuung ist leider nicht möglich, da lange Wartezeiten.
Bitte helft mir.
Vielen Dank und GrĂĽsse aus MĂĽnchen,
S.