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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 8. Juli 2006, 14:08

Teilzeitbeschäftigung im Erziehungsurlaub und Anspruch auf ALG II?

Ist es möglich, wenn man während seines Erziehungsurlaubs einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, trotzdem ALG II zu beantragen? Lt. Onlineberechnung liegen wir unter dem Mindestsatz für den Kinderzuschlag!

Gast

unregistriert

2

Samstag, 8. Juli 2006, 18:16

RE: Teilzeitbeschäftigung im Erziehungsurlaub und Anspruch auf ALG II?

Hallo Gast,

soweit mir bekannt, könntest du einer Teilzeitbeschäftigung bis max. 15 Stunden/Woche nachgehen ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren....(war zumindest bei mir so - ist aber auch schon 10 Jahre her)

Inwieweit das allerdings zulässt, dass man dann noch "ergänzendes ALG" beantragen kann, bin ich überfragt. Erkundige dich doch mal beim Amt...

LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

3

Samstag, 8. Juli 2006, 22:29

RE: Teilzeitbeschäftigung im Erziehungsurlaub und Anspruch auf ALG II?

Du kannst im Erziehungsurlaub einer Teilzeittätigkeit von max. 30 Std./ Woche nachgehen, ohne, daß Du Erziehungszeiten verlierst!.

Solltest Du diese Teilzeittätigkeit allerdings nicht bei deinem eigentlichen Arbeitgeber (wenn Du denn noch einen hast) ausüben wollen, dann muß dieser AG der TZ-Tätigkeit in einem Fremdunternehmen zustimmen. Auf Dein Nettoeinkommen kannst Du dann natürlich, bei Bedarf, noch aufstockendes Sozialgeld beantragen. Wenn Du die Möglichkeit hast, bei deinem alten Arbeitgeber in TZ zu arbeiten, dann mach das bloß!!

Gruß Zwergenmama

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