RE: Dringende Fragen zur finanziellen Unterstützung
Hallo M.
im großen und ganzen hat Bianca Dir oben ja schon alles geschrieben.
Was jedoch die Möbel angeht, kannst Du nicht einfach alles beim Ex lassen, und Dir neues beantragen(gibt eigentlich eh nix mehr, nur wenn man das erste mal zu Hause auszieht).
Da Ihr verheiratet seit (so habe ich es jedenfalls verstanden) muß der Hausrat aufgeteilt werden.
Und demnach kannst Du die nötigsten Gegenstände erhalten aus der Auteilung, da Du das Kleinkind hast.
Alles andere kannst Du versuchen, ob Du evtl. was vom Amt bekommst, an Möbel, das liegt allerdings oftmals an der Region und am Amt.
Rechtlich Anspruch darauf hast Du nicht.
Auch wird das Amt Dich darauf hinweisen, das Du verpflichtet bist, den Dir und dem Kind zustehenden Unterhalt einzufordern.
Manche Jugendämter machen das auch für die Mütter, ansonsten wirst Du Dir einen Anwalt nehmen müssen.
Dafür kannst Du Dir dann bei Gericht einen Beratungsschein holen, und Dir kostet der Anwalt nur 10€ .
Nicht richtig ist, das das Amt Dir eine Wohnung vermitteln muß. Du mußt Dich schon selber um eine Wohnung kümmern, und kannst drauf hoffen, das das Amt vielleicht irgendwelche Angebote Dir unterbreiten kann.
Du wirst es schaffen, auch wenn es zur Zeit alles auswegslos ausschaut.[addsig]