Und zwar, kann man mir nun einen Job aufzwingen, da mein Verlobter sich um meine Tochter kümmern könnte? ( Sie ist nicht von ihm.)
Da könnte man durchaus, da Ihr als Bedarfsgemeinschaft, und bald als Ehepaar alles erdenkliche unternehmen müßt, um für Euren Lebensunterhalt selbst aufzukommen.
Da das Kind dann ja eine Betreuung hätte, könntest auch durchaus Du arbeiten gehen.
Und das ist auch richtig so.....und sollte eigentlich doch selbstverständlich sein, das man unter den Umständen, egal wer zu Hause bleibt, versucht, aus der Hartz 4 Misere herauszukommen.
Dieser Lohn muss aber bei einer neuen Beschäftigung zurückgezahlt werden.
Das verstehe ich nicht?Entweder ist es Lohn, oder keiner?
Ausserdem müsste ich dann ja einen neuen Antrag stellen, was nur kompliziert wird.
Wo liegt das Problem?Mit dem komplizierten haben die Sachbearbeiter zu tun, und nicht Ihr. Ihr müßt nur einen neuen Antrag ausfüllen.
Lange Rede, kurzer Sinn, dort soll und will er nicht hin. Auch, weil er voraussichtlich Anfang Oktober in einer neuen Firma anfangen könnte.
Na ob er will oder nicht. Wenn er soll, und geht nicht, habt Ihr mit entsprechenden Konsequenzen (Regelsatzkürzung) zu rechnen.
Ich möchte keine Überbrückung, sondern das er einen Job für Jahre findet, damit unsere Familiensituation stabil ist.
Na das wünschen sich viele, aber das Leben ist bekanntlich kein Wunschkonzert.
Heißt, man muß sich notfalls auch mit Überbrückungen zufrieden geben, ob es passt oder nicht.
Was würde uns drohen, wenn wir diese Vermittlung ablehnen?
Habt ihr Tricks oder Vorwände die wir nehmen können?
Es könnte Euch der Regelsatz gekürzt werden.
Tricks und Vorwände, um gesetzliche § zu unterlaufen?
Die wirst Du hier in diesem Forum auch nicht bekommen.
Mein Rat:
Alles annehmen, was ihr zugewiesen bekommt, und möglichst von alleine einen Vollzeitjob suchen und finden, egal wer von Euch beiden.[addsig]