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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 8. August 2006, 14:56

ALG II- Zwangsbeschäftigung

Hallo Ihr Lieben,

erstmal passt meine Frage nichtmehr wirklich hierher, da meine Kleine ( 9 Mon.) und ich
den Mann und Papa fürs Leben gefunden haben, trotzdem hoffe ich auf eure Ratschläge.
Also, mein Verlobter war bis Ende Juli in einer Firma beschäftigt, dort wurde er zum Ende der Probezeit entlassen. Vorher war er 9 Monate fest beschäftigt, trotzdem wird er ein ALG II- Fall, da die Mindestbeschäftigungszeit nicht gegeben ist. Ich bezog schon vor unserem Zusammenzug ALG II, lief auch alles ganz gut.
Nun warten wir auf den ALG II- Bescheid, erstmals gemeinsam gestellt und ich habe einige Fragen.
Und zwar, kann man mir nun einen Job aufzwingen, da mein Verlobter sich um meine Tochter kümmern könnte? ( Sie ist nicht von ihm.)
Ausserdem gibt es vor Ort einen Sozialverein, der eine Art Beschäftigungstherapie
anbietet. Dieser würde dann direkt mit meinem Freund abrechnen, allerdings verdient man dort in etwa das, was man als ALG erhalten würde. Dieser Lohn muss aber bei einer neuen Beschäftigung zurückgezahlt werden. Ausserdem müsste ich dann ja einen neuen Antrag stellen, was nur kompliziert wird. Lange Rede, kurzer Sinn, dort soll und will er nicht hin. Auch, weil er voraussichtlich Anfang Oktober in einer neuen Firma anfangen könnte. Ich möchte keine Überbrückung, sondern das er einen Job für Jahre findet, damit unsere Familiensituation stabil ist.
Was würde uns drohen, wenn wir diese Vermittlung ablehnen?
Habt ihr Tricks oder Vorwände die wir nehmen können?
Als Randinfo wäre zu sagen, das wir im September heiraten.
Ich würde mich total über Antwort freuen,
A:

aniella44

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Mannheim

Beruf: Lehrerin

2

Dienstag, 8. August 2006, 15:14

RE: ALG II- Zwangsbeschäftigung

hallo a.,

warum möchte dein verlobter in diesem sozialverein nicht arbeiten, bis er - vermutlich - im oktober wieder eine festanstellung findet?

lg angela[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 8. August 2006, 15:29

RE: ALG II- Zwangsbeschäftigung

Hallo liebe A.,

warum müsste denn der Lohn von dem Sozialverein zurückgezahlt werden?
Wenn ihr die Möglichkeit habt selbst etwas zu verdienen, warum möchtet ihr euch dann komplett auf den Staat verlassen. Es gibt bestimmt genug Menschen, die froh wären etwas dazuverdienen zu können, denn von diesem Zuverdienst habt ihr immerhin nch Freibeträge, die euch zu Gute kommen. Ihr hättet die Chance und du schreibst, kann man mir nun einen Job aufzwingen, klingt für mich nicht sehr arbeitswillig, vielleicht hab ichs auch nur falsch verstanden.


LG
pimboli (nicht eingeloggt)
:-?

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 8. August 2006, 15:36

RE: ALG II- Zwangsbeschäftigung

Zitat von »Anonymous«


Und zwar, kann man mir nun einen Job aufzwingen, da mein Verlobter sich um meine Tochter kümmern könnte? ( Sie ist nicht von ihm.)



Da könnte man durchaus, da Ihr als Bedarfsgemeinschaft, und bald als Ehepaar alles erdenkliche unternehmen müßt, um für Euren Lebensunterhalt selbst aufzukommen.

Da das Kind dann ja eine Betreuung hätte, könntest auch durchaus Du arbeiten gehen.
Und das ist auch richtig so.....und sollte eigentlich doch selbstverständlich sein, das man unter den Umständen, egal wer zu Hause bleibt, versucht, aus der Hartz 4 Misere herauszukommen.

Zitat von »Anonymous«


Dieser Lohn muss aber bei einer neuen Beschäftigung zurückgezahlt werden.


Das verstehe ich nicht?Entweder ist es Lohn, oder keiner?

Zitat von »Anonymous«



Ausserdem müsste ich dann ja einen neuen Antrag stellen, was nur kompliziert wird.


Wo liegt das Problem?Mit dem komplizierten haben die Sachbearbeiter zu tun, und nicht Ihr. Ihr müßt nur einen neuen Antrag ausfüllen.

Zitat von »Anonymous«


Lange Rede, kurzer Sinn, dort soll und will er nicht hin. Auch, weil er voraussichtlich Anfang Oktober in einer neuen Firma anfangen könnte.


Na ob er will oder nicht. Wenn er soll, und geht nicht, habt Ihr mit entsprechenden Konsequenzen (Regelsatzkürzung) zu rechnen.

Zitat von »Anonymous«


Ich möchte keine Überbrückung, sondern das er einen Job für Jahre findet, damit unsere Familiensituation stabil ist.



Na das wünschen sich viele, aber das Leben ist bekanntlich kein Wunschkonzert.
Heißt, man muß sich notfalls auch mit Überbrückungen zufrieden geben, ob es passt oder nicht.

Zitat von »Anonymous«


Was würde uns drohen, wenn wir diese Vermittlung ablehnen?
Habt ihr Tricks oder Vorwände die wir nehmen können?


Es könnte Euch der Regelsatz gekürzt werden.


Tricks und Vorwände, um gesetzliche § zu unterlaufen?

Die wirst Du hier in diesem Forum auch nicht bekommen.

Mein Rat:

Alles annehmen, was ihr zugewiesen bekommt, und möglichst von alleine einen Vollzeitjob suchen und finden, egal wer von Euch beiden.[addsig]

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

5

Dienstag, 8. August 2006, 15:41

RE: ALG II- Zwangsbeschäftigung

Hallo A.,

es ist noch nicht sicher,das dein Verlobter die Stelle ab Oktober bekommt,warum arbeitet er dann vorher nicht in diesem Sozialverein?Warum muss er bei evtl.Arbeitsaufnahme einer anderen Stelle den Lohn zurückzahlen,das verstehe ich nicht?Es gibt inszwischen viele Jobs in denen man etwa das verdient was man an ALG2 erhalten würde.Job für Jahre finden ist in der heutigen Zeit nicht so einfach und dann lieber erst mal ne Überbrückung (macht sich auch in zukünftigen Bewerbungen besser wenn man gearbeitet hat,)als nix zu haben.
Tricks und Vorwände gibt es hier nicht was ALG2 betrifft ist gesetzlich geregelt und daran hat man sich zu halten.

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

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