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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

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2%

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von mona84

romeo2312

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 7. August 2006, 16:34

Aufgeteilt: Hartz IV und Umzug

Hallo zusammen

meine freundin bekommt am 23.12 ihr erstes baby "heist wir haben keine ahnung"

sie arbeitet in vollzeit und möchte 2 jahre zu hause bleiben
was passiert nach dem mutterschutz Hartz 4 oder arbeitslosengeld oder garnix?
wir wollen auch zusammenziehen hat sie dann ĂĽberhaupt anspruch auf wohngeld oder
bin ich dann für alles verantwortlich bin selbstständig ca 1500 euro
bringt es da was zwei mietverträge für eine wohnung aufzusezten

hoffe ihr nehmt es mir nicht übel das wir nicht alleinerziehend sind aber es sieht so aus als gäbe es hier leute mit ahnung

vielen dank :-)

Gast

unregistriert

2

Montag, 7. August 2006, 16:47

RE: Aufgeteilt: Hartz IV und Umzug

Hallo Romeo,

herzlich willkommen hier im Forum.

Ich habe Deinen Thread alleinig gesetzt, da er mit dem anderen, wo Du gepostet hattest, eher wenig zu tun hatte.

Du bist bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.
Wenn Ihr zusammenzieht, und Mutter würde ergänzend Hartz 4 beantragen, werdet Ihr, wegen des gemeinsamen Kindes, als eheähnliche Partnerschaft gesehen, und Dein Einkommen würde mit einfliessen in ihre Berechnung.

Eine 2 Wohnung zum Schein anmieten, wäre in dem Sinne Betrug.

Es gibt also evtl. die Kombi, Ihr zieht zusammen, und beantragt vielleicht Wohngeld.
Oder jeder zieht fĂĽr sich, und Du wirst fĂĽr sie und Kind Unterhalt zahlen mĂĽssen(Dir bleiben dann ein Selbstbehalt von 890€), und sie von dem Unterhalt + ergänzendes ALG2.

Vielleicht nutzt Du mal den ALG2 Rechner, und rechnest verschiedene Varianten durch?

http://www.alleinerziehend.net/Hartz4-Kinderzuschlag-Rechner.html

Zudem bekommt sie noch Kindergeld 154€ , und Erziehungsgeld, falls das Kind noch dieses Jahr kommt, ansonsten erhält sie das neue Elterngeld.
Hat Deine Freundin derzeit Arbeit? Nimmt sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit?
[addsig]

romeo2312

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 8. August 2006, 17:46

RE: Aufgeteilt: Hartz IV und Umzug

vielen dank fĂĽr die nette und schnelle antwort :-)

ja sie hat derzeit arbeit und möchte auch die elternzeit in anspruch nehmen
das heist doch aber dann das sie nicht vermittelbar bzw gar nicht arbeitsuchend ist und somit auch keinen anspruch hat, oder??
[addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 8. August 2006, 18:17

RE: Aufgeteilt: Hartz IV und Umzug

Hallo Romeo,

während des Erziehungsurlaubes bei ihrem AG kann sie nicht ALG1 bekommen, da sie weder arbeitslos, noch arbeitssuchend ist, und dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung steht.

In dem Falle hat, wenn, sie nur Anspruch auf Hartz 4.

GruĂź Aninjha

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