Hallo Romeo,
herzlich willkommen hier im Forum.
Ich habe Deinen Thread alleinig gesetzt, da er mit dem anderen, wo Du gepostet hattest, eher wenig zu tun hatte.
Du bist bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.
Wenn Ihr zusammenzieht, und Mutter würde ergänzend Hartz 4 beantragen, werdet Ihr, wegen des gemeinsamen Kindes, als eheähnliche Partnerschaft gesehen, und Dein Einkommen würde mit einfliessen in ihre Berechnung.
Eine 2 Wohnung zum Schein anmieten, wäre in dem Sinne Betrug.
Es gibt also evtl. die Kombi, Ihr zieht zusammen, und beantragt vielleicht Wohngeld.
Oder jeder zieht fĂĽr sich, und Du wirst fĂĽr sie und Kind Unterhalt zahlen mĂĽssen(Dir bleiben dann ein Selbstbehalt von 890€

, und sie von dem Unterhalt + ergänzendes ALG2.
Vielleicht nutzt Du mal den ALG2 Rechner, und rechnest verschiedene Varianten durch?
http://www.alleinerziehend.net/Hartz4-Kinderzuschlag-Rechner.html
Zudem bekommt sie noch Kindergeld 154€ , und Erziehungsgeld, falls das Kind noch dieses Jahr kommt, ansonsten erhält sie das neue Elterngeld.
Hat Deine Freundin derzeit Arbeit? Nimmt sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit?
[addsig]