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jea
25.05.2012
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 22. August 2006, 11:37

Ein paar Fragen wegen Trennung

Hallo,

mein Mann und ich haben uns letzte Woche getrennt, wir haben eine fast dreijährige Tochter zusammen. Momentan arbeite ich einmal die Woche auf 400 Euro Basis, ab September arbeite ich dann zweimal die Woche, also insgesamt 15 Stunden. Mein Mann verdient Netto zwischen 2000-2100 Euro, laut Düsseldorfer Tabelle muss er für unsere Tochter ja dann 266 Euro bezahlen + diie Hälfte vom Kindergeld.
Und jetzt meine Frage, muss das Nettoeinkommen noch bereinigt werden und muss noch was abgezogen werden, damit wir den genauen Kindesunterhalt durch die DĂĽsseldorfer Tabelle wissen?
Beim Arbeitsamt war ich um einen ALG 2 Antrag auszufĂĽllen, weil ich ja die Miete und Nebenkosten nicht alleine zahlen kann.
Wie stehen da meine Chancen, dass mir da was bewilligt wird?
Mein Mann hat mir gestern gesagt, dass er weiterhin mal die Miete und Nebenkosten mir weiterzahlt, bis ich ausgezogen bin, natürlich nicht die nächsten 6 Monate, aber immerhin. Deswegen bekomme, ich von ihm vorerst kein Trennungsunterhalt, finde ich nur fair.
Einen Schein zur Beratungshilfe fĂĽr den Rechtsanwalt habe ich auch hier liegen.
Muss ich sonst noch irgendwas tun, ausser mir eine Wohnung suchen?
Wäre für Tipps und Ratschläge sehr dankbar.

Gruss Simone

inesk

unregistriert

2

Dienstag, 22. August 2006, 15:49

RE: Ein paar Fragen wegen Trennung

Hallo Simone!

Bei der Berechnung vom Nettoeinkommen für den Unterhalt nimmt man den Durchschnitt von möglichst einem Jahr. Dazu zählt auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Von diesem Nettoeinkommen werden dann 5 % "berufsbedingte Aufwendungen" abgezogen. Das ist dann das Netto mit dem man rechnet. Wenn dein Mann keine weiteren Kinder hat, dann wird er in der Düsseldorfer Tabelle zwei Stufen höher eingestuft.
Versteh allerdings nicht, wie du auf die 266 Euro kommst.
Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages).
Das ist die Formel zur Berechnung!

Liebe GrĂĽĂźe Ines :roll:

aniella44

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Mannheim

Beruf: Lehrerin

3

Dienstag, 22. August 2006, 16:28

RE: Ein paar Fragen wegen Trennung

hallo simone,
dein mann wird dir trennungsunterhalt zahlen müssen und für das kind unterhalt, wie du schon beschrieben hast. warum solltest du ALG 2 bewilligt bekommen? ich bin hier nicht die expertin, da werden sich noch andere melden, aber zunächst seid ihr selbst für eure trennung zuständig, bevor der staat einspringt. ob du von dem trennungsunterhalt die miete oder was auch immer bezahlst, bleibt dir überlassen. wenn ihr euch die wohnung getrennt nicht leisten könnt, müsst ihr euch was anderes suchen, so bitter das auch immer ist.
wieviel unterhalt dir für dich zusteht, würde ich mir vom anwalt ausrechnen lassen. da euer gemeinsames kind noch klein ist, wird dir nur die hälfte deines einkommens angerechnet, die andere ist überobligatorisch. so war das bei mir. wenn du während der ehe gearbeitet hast, dann musst du auch nach der trennung arbeiten (war die auskunft von zwei anwälten bei mir. aber ich wollte/musste eh arbeiten. ich wollte nämlich das haus halten für mich und die kinder).
ja, und mit dem, was dir dann zusteht (trennungunterhalt und kindesunterhalt) könntest du dann zum amt gehen oder eventuell auch wohnungsgeld beantragen. ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es bei eurem einkommen da was gibt.
es ist hart mit trennungen, man hat dann schlicht und ergreifend bei zwei haushalten mehr kosten und nur noch die hälfte vom geld....
kopf hoch, euer kind wird größer und dann kannst du mehr arbeiten unter umständen.
ist er denn schon ausgezogen oder lebt ihr zusammen, bis ihr beide eine wohnung habt?
alles gute fĂĽr dich und viel kraft
lg angela[addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 22. August 2006, 17:04

RE: Ein paar Fragen wegen Trennung

Hallo Ines,
also durchschnittlich wäre das Nettoeinkommen ca. 2136 Euro. Ich verstehe die Berrechnung nicht ganz, was heisst 2 Stufen höher eingestuft? Und was ist genau der Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe und minus Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages).
Danke fĂĽr die Antworten.
Lg Simone

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 22. August 2006, 18:08

RE: Ein paar Fragen wegen Trennung

Hallo Simone,
er muĂź fĂĽr das Kind 199€ Kindsunterhalt zahlen. 6. Stufe der DDTabelle sind 135%.
Stehen 276€ in der DDTabelle. Da aber ab Stufe 6 das hälftige Kindergeld dem Vater zusteht, zahlt er fĂĽr das Kind nur 199€, sofern das Kindergeld an Dich ausgezahlt wird.

Und Dein Noch Mann muĂź Dir, wie Anniella schon schrieb auch Trennunsunterhalt leisten.

Bei seinem Einkommen wird es, wenn ich es mal so grob schätze, genug sein, das Du kein Hartz 4 mehr bekommen würdest.


Bei seinem Einkommen, sind da die berufsbedingten Aufwendungen schon abgezogen?

Aber ein Anwalt wird Dir das ganze auch genau auseinanderrechnen.

Und beachte, das, bevor Du Hartz 4 beantragst, Du erst Deine AnsprĂĽche gegenĂĽber dem NochMann geltend machen muĂźt, bzw. die in Kenntnis darĂĽber setzen muĂźt, das Du notfalls anwaltlich das Dir zustehende "holen" wirst.

Denn als erstes, wie Aniella ja bereits schon schrieb, müßt Ihr für Eure Trennung so gut wie möglich alleine aufkommen.[addsig]

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