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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

cano

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 17. September 2006, 21:31

Datenschutz

Hallöchen ihr Lieben,

bin zufällig auf diese Seite gestossen und bin so froooooooo
hier gelandet zu sein.
vielleicht könnte mir ja auch jemand diese Frage beantworten.

Also für welche zurück liegende Zeit hat die Arge, ob jetzt ein Verdacht auf Missbruach besteht oder nicht, das Recht Kontoauszüge zu sehen?

Fällt sowas nicht unter Datenschutz

Liebe Grüße Cano :-) :-?

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: cano, 17.09.2006, 11:07 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 17. September 2006, 23:19

RE: Datenschutz

Hallo Cano,

die Arge kann bei Beantragung, und Folgeanträge etc. die Auszüge der letzten 3-6 Monate verlangen.

Bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch auch weitere.

Datenschutz? Du kannst die Einnahme- bzw. Ausgabequellen ausschwärzen, was jedoch nur noch mehr verdächtig macht.

Fakt ist: Jeder Hartz 4 hat eine gewisse Mitwirkungspflicht, seine wahre Bedürftigkeit nachzuweisen.

Rs gibt wohl auch schon verschieden Urteile, wo es vom Greicht abgelehnt wurde.....aber mal Fakto:

Geld vom Staat sollte der erhalten, der es benötigt, und nicht jemand, der es nebenbei verschwendet, oder?

Von daher........ Okay......wenn ich 50 &#8364; zum Geburtstag geschenkt bekomme....sehe ich auch nicht ein, die anzugeben, und als Einkommen anrechnen zu lassen, aber sowas läßt man sich doch natürlich nicht auf sein Konto überweisen.....die werden in der Regel ja in Bar bei der Feier abgegeben ;-)[addsig]

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