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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Lonely66

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Worms

1

Dienstag, 19. September 2006, 14:31

Entlohnung FSJ, Anrechnung auf Wohngeld?

Hallo,

meine Tochter macht seit 1.9. ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Kindergarten - vermittelt ĂĽber die Diakonie - in unserer Stadt.

Ich beziehe Wohngeld - wird das, was sie da bekommt ( Taschengeld uws.) angerechnet und mir irgendwo wieder abgezogen obwohl ich keinen Cent von ihr sehe. Sie spart den größten Teil für eine schulische Ausbildung, die sie ab nächstem Jahr selbst finanzieren muss.

Kennt sich da jemand aus?
Danke fĂĽr Antworten.

Lonely66[addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 3

Wohnort: Braunschweig

Beruf: Industriekauffrau

2

Dienstag, 19. September 2006, 20:52

RE: Entlohnung FSJ, Anrechnung auf Wohngeld?

Hallo Lonely66,

wie alt ist Deine Tochter und was bekommt sie fĂĽr ihren Job als "Taschengeld"?

Das sie zu Hause nichts abgibt, ist wohl ein familieninternes Problem!? Das solltest Ihr mal intern regeln. Auch wenn es nicht viel ist, aber der Wille zählt. ;o)

Gruss Lotte[addsig]

Lonely66

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Worms

3

Mittwoch, 20. September 2006, 07:21

RE: Entlohnung FSJ, Anrechnung auf Wohngeld?

Hallo Lotte,

sie bekommt insgesamt 348,- Euro ausgezahlt, das ist Geld für Auslagen und Taschengeld. Sie hat schon vor 50,- abzugeben, mehr wäre aber nicht drin, da sie zum einen für den Führerschein und zum Anderen das Schulgeld für nächstes Jahr zusammen sparen muss. (1800,-) Ich selbst kann ihr für die Schule nichts dazu geben.

Hoffe ich konnte Dir helfen?

Linda[addsig]

Lonely66

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Worms

4

Mittwoch, 20. September 2006, 07:22

RE: Entlohnung FSJ, Anrechnung auf Wohngeld?

achso.. zum Alter, sie wird nächsten Monat 18 ;-)[addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 20. September 2006, 18:23

RE: Entlohnung FSJ, Anrechnung auf Wohngeld?

Hallo Lonely66,

schau doch mal in deinen Wohngeldbescheid hinein. Dort steht angegeben wieviel Geld ihr(du und deine Tochter) zusätzlich haben dürft ohne dass man es unverzüglich melden muss. Solange dieser Rahmen nicht überschritten wird, geht es.

Was die Schule fĂĽr deine Tochter angeht, so wirst du ihr ab dann barunterhaltspflichtig, d.h. du musst u. U. fĂĽr sie einen Betrag bezahlen, damit sie davon "leben" kann. Barunterhaltsverpflichtungen kannst du dir aber dann wiederum bei einer erneuten Meldung fĂĽr Wohngeld evtl. wieder anrechnen lassen vorausgesetzt ihr wohnt nicht gemeinsam unter einem Dach. (bin da aber nicht genau im Thema, da Kids noch nicht so weit)

LG
die Minniemaus

Lotte

Anfänger

Beiträge: 3

Wohnort: Braunschweig

Beruf: Industriekauffrau

6

Mittwoch, 20. September 2006, 18:54

RE: Entlohnung FSJ, Anrechnung auf Wohngeld?

Hallo Linda,

das Geld Deiner Tochter wird als Einkommen gerechnet. Ist ja auch irgendwie logisch, oder? Dazu kommt ja noch das Kindergeld für sie. Also ganz "mittellos" steht sie ja nun nicht da. ;o) Alles in Allem sind es immerhin knapp über 500,00 Euro. Inwieweit sie KU erhält, hast Du ja nicht geschrieben.

Sehr lobenswert, dass sie so einen starken Willen hat und FĂĽhrerschein und Schule machen will.
Was ist das fĂĽr eine Schule?
Leider spielt das Leben manchmal "anders" und es können nicht alle Wünsche der Kinder erfüllt werden. 1800,00 Euro für die Schule ist ganz schön happig. Gibt es keine Ausbildung, wo Deine Tochter Geld bekommt?
Viele Kinder wollen gern studieren etc. Aber auf Grund der "Familien-Situation" sind diese Wege nicht immer im Bereich des Möglichen.

Was und wieviel sie zu Hause abgibt, dass solltest Ihr intern entscheiden. Ist leicht gesagt, sie braucht das Geld fĂĽr sich (Schule etc.) Du sagst ja auch nicht, es gibt nur noch eine Scheibe Brot anstatt zwei, weil das Geld nicht reicht. Oder? ;o)

Viele GrĂĽsse,

Lotte
[addsig]

Marion03

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Plön/Schleswig-Holstein

Beruf: FrĂĽhrentnerin

7

Sonntag, 24. September 2006, 23:18

RE: Entlohnung FSJ, Anrechnung auf Wohngeld?

Hallo Linda,
ja das Einkommen Deiner Tochter wird Dir als Einkommen angerchnet beim Wohngeldantrag, ist bei mir auch meine älteste Tochter lernt im dritten Jahr , sie gibt aber Kostgeld ab was für sie sehr selbstverständlich ist schließlich koche, wasche usw.ich auch für sie, so sagt sie selbst!!!!
So hohes Schulgeld ist wirklich reichlich happig was will sie denn machen????

GruĂź Marion

[addsig]

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