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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 24. September 2006, 22:38

Studium während der Erziehungszeit

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier irgentwer weiterhelfen oder mir eine "brauchbarre" Kontaktadresse nennen.

Erst mal zu meiner Situation. Ich studiere, arbeite aber gleichzeitig in einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. D.h. vor dem Gesetz gelte ich derzeit als Arbeitnehmer und nicht als Student. Ich bin schwanger und werde alleinerziehend sein. Vorraussichtlich wird mein Mutterschutz bis Ende Januar laufen. Bis dahin ist somit meine Existenzsicherung gewährleistet. Danach werde ich in den Erziehungsurlaub gehen und bis August nächsten Jahres weiterhin studieren.

Nun zu meiner Frage. Habe ich während meines Erziehungsurlaubs Anspruch auf ALG2? Bafög werde ich keines bekommen, da das Einkommen meiner Eltern zu hoch ist und es würde wenn auch nur bis Ende März gezahlt werden, da ich dann die Höchstförderungsdauer erreicht habe. Was ist mit meiner Existenzsicherung danach?

Es wäre schön, wenn jemand dazu etwas sagen könnte. Danke schon mal,

Gruss, Laia

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 24. September 2006, 23:26

RE: Studium während der Erziehungszeit

Hallo Laia

was ist denn mit dem Vater des Kindes?

Denn er ist vorrangig für Dich und Kind finanziell zuständig (sorry, wenn ich es nun so platt dahinwerfe).

Also: Bevor wir hier rumspekulieren.............was ist mit dem Vater des Kindes?

Angenommen, Du studierst von Januar (beginn des Mutterschutzes?) bis August.............Studenten haben keinen Anspruch auf Hartz 4.

Weil, mal grob ausgesagt: Ein Studium ist Luxus.....und muß privat finanziert werden........heißt, entweder in Deinem Fall vom Vater des Kindes, Deinen Ellis, oder irgendwie von Euch zusammen, bzw. vorrangig Bafög...........Hartz 4 untersützt keine Studenten prinzipiell.

Allerdings.........studierst Du nebenbei? Wie ist die momentane Lage direkt bei Dir?

Wovon lebst Du im einzelnen?

Du studierst, und arbeitest nebenbei?

Also über 400€ Basis?

[addsig]

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 24. September 2006, 23:30

RE: Studium während der Erziehungszeit

Hallo Laia,

sieh mal hier. (Elterngeld lt. Frau v.d.Leyen) Trifft das für dich zu?? Anderfalls gibt es Erziehungsgeld nach dem "alten" Verfahren...

Das Elterngeld sichert dir auf jeden Fall schon mal das 1. Jahr mit deinem Baby, ausserdem hast du Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die ersten 3 Jahre, den dir der Vater deines Babys zu zahlen hat sowie Anspruch auf Kindesunterhalt bemessen nach dem Einkommen des Kindsvaters. Tja, dann ist da noch das Kindergeld in Höhe von 154 € monatlich....
Rechne dir das doch mal aus wieviel dabei zusammen kommt....vielleicht bist dann schon über dem HartzIV-Satz, und kannst ganz gut davon leben und trotzdem dein Studium fortführen....

Das Ganze funktioniert aber auch nur dann, wenn du deine vollsozialversicherungspflichtige Tätigkeit nicht kündigst, Erziehungsurlaub nimmst und vor der Geburt deinem Arbeitgeber in Aussicht stellst nach spätestens 3 Jahren wiederzukommen (wie es in 3 Jahren dann aussieht ist eine andere Sache..)

LG und viel Glück für deine Schwangerschaft :-)
die Minniemaus

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 24. September 2006, 23:47

RE: Studium während der Erziehungszeit

Zitat von »Anonymous«

Hallo Laia,

sieh mal hier. (Elterngeld lt. Frau v.d.Leyen) Trifft das für dich zu?? Anderfalls gibt es Erziehungsgeld nach dem "alten" Verfahren...

Das Elterngeld sichert dir auf jeden Fall schon mal das 1. Jahr mit deinem Baby,
die Minniemaus


Hallo Minniemaus,

das Elterngeld, was ja ab 2007 läuft, ist so oder so gesichert.
Es wird, unabhängig von der Höhe, ZUzÜGZLICH zum zustehenden Betreuungsunterhalt und ANRECHNUNGSFREI auf Hartz 4 (wie bisher das Erziehungsgeld) gezahlt.

[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

5

Montag, 25. September 2006, 06:31

RE: Studium während der Erziehungszeit

Hallo Laia

Verdienst Du voll ? Mußt Du umziehen ?
Du könntest auch jetzt noch einen Antrag der Mutter Kind Stiftung stellen, die Dir einmalig mit einem Betrag für die ersten Anschaffungen über die Runden helfen :

Je nach Bundesland gibt es dafür die Anlaufstellen wie Pro Familia, Caritas, Kirche usw. Google Dich durch für die Mutter Kind Stiftung

Eine Hilfe kann bewilligt werden, wenn das monatliche Familieneinkommen den zweifachen Sozialhilfesatz pro Familienmitglied zuzüglich Kosten für die Unterkunft nicht übersteigt. Für Alleinstehende gilt der dreifache Sozialhilfesatz.


Quelle : http://www.kiel.de/Aemter_30_bis_52/50/Infektionsschutz_Umwelthygiene/Bundesstiftung_Mutter_und_Kind.htm[addsig]

Gast

unregistriert

6

Montag, 25. September 2006, 09:28

RE: Studium während der Erziehungszeit

Hallo Zusammen,

erst einmal lieben Dank für Eure Antworten.

@ Aninjha
Der Vater des Kindes lebt selbst von Hartz4. Also insofern werde ich von ihm in Bezug auf Unterhalt für das Kind oder für mich nicht viel zu erwarten haben. Außerdem ist es fraglich, ob er die Vaterschaft einfach so anerkennen wird. Was das betrifft, werde ich beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen und von denen auch Unterhaltsvorschuss, ich glaube in Höhe von ca. 120 € erhalten.
Da der kleine Zwerg im Dezember zur Welt kommt, werde ich Erziehungsgeld noch nach dem alten Recht erhalten.

Momentan sieht die Lage bei mir so aus. Wie oben schon erwähnt habe ich einen voll sozialversicherungspflichtigen Job. D.h. ich habe weder einen Mini- noch einen Midi-Job. Ich verdiene also über 800 €. Gleichzeitig studiere ich. Von meinem Einkommen habe ich bisher sowohl meinen Lebensunterhalt als auch mein Studium finanziert. Ich bekomme also keine weiteren Zuwendungen.
Ab Ende Januar ist der Mutterschutz zu Ende und mein Erziehungsurlaub beginnt. Mein Studium werde ich vorraussichtlich im August erfolgreich abschließen.
Darüber hinaus kommt noch dazu, dass ich ab Ende März eh keinen Anspruch mehr auf Bafög hätte, da ich dann die Höchstförderungsdauer von 9 Semestern erreicht habe.

Grundsätzlich ist mir bekannt, dass Hartz4 und Studium sich eigentlich ausschließen. Was mich allerdings stutzig macht an der ganzen Sache ist, dass ich bisher vor dem Gesetz als Arbeitnehmer galt, d.h. die Arbeit meine Haupt- und das Studium meine Nebenbeschäftigung ist und ich ab Beginn des Erziehungsurlaubs auf einmal als Student gelten soll.
Das würde ja bedeuten, wenn ich mein Studium an den Nagel hängen würde, hätte ich auf einmal doch einen Anspruch auf Hartz4. Wo ist da die Gerechtigkeit? Da versuche ich jahrelang für meinen Lebensunterhalt und meine Weiterbildung selbst aufzukommmen, zahle wie jeder andere Arbeitnehmer meine Abgaben an den Staat und im Erziehungsurlaub bin ich dann die "Dumme", nur weil ich mein Studium beenden möchte.
Entschuldigt meine Worte, aber das frustriert mich schon ein wenig.

Gruss, Laia

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