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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 28. September 2006, 20:28

besuch bei hartz 4

hallo habe mal ne frage bin hartz 4 empfänger und wollte mal fragen ob es erlaubt ist besuch aus dem ausland zu empfangen??? vileen dank für die antworten

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 264

Danksagungen: 527

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

2

Donnerstag, 28. September 2006, 21:21

RE: besuch bei hartz 4

hi,

warum denn nicht?

kompliziert wirds, wenn du eine bürgschaft für personen aus den sog "B"-ländern, d.h. für personen aus staaten, von denen ein visum verlangt wird, abgeben mußt.

diese bürgschaft heißt "verpflichtungserklärung" gem $ 68 Aufenthaltsgesetz.

da wird in der tat geprüft, ob du genügend einkommen hast, um deinen gast zu unterhalten, davon wird die visumserteilung bei der zuständigen botschaft abhängig gemacht.

in jedem falle rate ich dir, dass dein gast eine ausreichende krankenversicherung hat, kann man beim z.b. beim adac bekommen...

bei hartzIV - bezug siehts dann in der tat übel aus, die ausländerbehörde rpüft einkommen der letzten drei monate, etc.

schu mal hier rein:

http://www.regensburg.de/buerger/buergerservice/einreise_und_aufenthalt/03_besucher_verpflichtungserklaerung.shtml

lg

rick[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 28. September 2006, 21:37

RE: besuch bei hartz 4

danke rick, aber es ist kein besuch wo ich eine verpflichtungserklärung abgeben muss es ist kein visumpflichtiges land. mir geht es nur darum ob ich zum beispiel besuch empfangen kann für z.b. 2 - 3 wochen obohl ich alg2 bekomme. gibt es da keine probleme??

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 28. September 2006, 22:30

RE: besuch bei hartz 4

Hallo Gast,
Besuch darfst Du jederzeit bekommen, und auch bei Dir unterbringen.

Bin mir momentan zu 70% sicher, das das 6 Wochen am Stück sein dürfen.

Etwas Freiraum haben Hartzler ja auch ;-)

Probleme könnte es geben (weil jemand anschwärzt), wenn es sich um einen alleinstehenden Mann handelt.....denn da könnte neidische Nachbarin vielleicht schon mal anschwärzen wollen ,-)

Und unterstellen, er wäre Dein neuer LG......vielleicht fragst, bzw schilderst Du einfach mal Deiner Sb den Fall, um evtl. Probleme gleich zu vermeiden. Kündige dem SB einfach an, das Du Besuch erhälst für 3 Wochen und fertig ;-)[addsig]

Gast

unregistriert

5

Samstag, 7. Oktober 2006, 17:05

RE: besuch bei hartz 4

Ankündigen ? ..... das ist doch wie den schlafenden Hund zu wecken.......

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