Hallo disarrange,
Scheint ja noch alles sehr frisch zu sein, dein Partner kann sich zwar von dir jedoch nicht von seiner Tochter trennen.
Zunächst musst du dir Gedanken machen was du willst und das beste für das Kind ist.
Der erste Anlaufpunkt sollte daher das Jugendamt sein dort solltest du schon einige Antworten bekommen.
LG Andreas
Hallo Andreas,
warum muss direkt das Jugendamt eingeschaltet werden?
Hallo disarrange,
wenn Ihr noch in einer Wohnung lebt und die Trennung frisch ist, frage ich, ob ihr mit einander reden könnt?
Dann regelt soviel wie möglich (am besten schriftlich):
Kindesaufenthalt (wo soll das Kind leben, wann ist das Kind beim anderen Elternteil)
Unterhalt: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle könnt Ihr schon einmal festhalten. Vleiiecht könnt Ihr auch vérnünftig den Trennungsunterhalt regeln, eagl was vorgeschrieben ist, Hauptsache fai, schriftlich und haltet fest , wie ihr zu dem Ergebnis gekommen seid.
Einkommen A, Einkommen B, 5% Abzug beim Einkommen ("Werbungs- und Fahrtkosten"), Kindesunterhalt, Abzug wegen alter gemeinsamer Schulden, die jetzt einer übernimmt, danach Unterhalt 3/7 usw.
Ggf. könnt Ihr Euch von einem Familienrechts-Fachanwalt (gemeinsam?) bearten lassen, wie das gerechnet wird.
Solange Ihr noch in eienr Wohnung lebt ist das mit dem Unterhalt schwierig/nich nicht notwendig, da Dein Ex ja noch finanziell (Essen, Miete etc.) für die Kleine und Dich zahlt.
Hausrat (wer bekommt was)
Vermögen (Wenn ihr verheiratet seid, macht doch den Zugewinnausgleich schon vor der Scheidung.
Regelt, wer was bekommt und wie es berechnet wird. Zum Zeitpunkt der getrennten Wohnungen könnt ihr dann ausgleichen.
HartzIV wird alle Unterhaltszahlungen anrechnen. Wenn Ihr aber eine wirksame Vereinbarung habt kann HartzIV nicht mehr verlangen.
Beim Unterhalt dürfen abgezogen werden: Versicherung, Beiträge oder sonstige feste Kosten für die Kleine.
Es ist also sinnvoller, wenn der KV die Kosten zahlt und dafür weniger KU!
[addsig]