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disarrange

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 14. Februar 2006, 00:15

Trennung - nächster Schritt?

Hallo,

schön euch gefunden zu haben. Also ich habe ein Problem. Mein Partner hat sich von mir und unserer 1. jährigen tochter getrennt. Jedoch leben wir noch gemeinsam in einer Wohnung. Jetzt habe ich absolut keine ahnung was und wo ich als nächstes hin soll. Ich beziehe bisher nur das Kindergeld. Bisher hat alles mein partner finanziert. Vorher war ich selbsständig, habe aber nur höchstens 1000 euro netto verdient.

Was sind jetzt die nächsten SChritte?
Muss ich erst zum sozialamt? Habe ich anspruch auf ALG II?
muss ich erst alles beantragen oder schon eine wohnung suchen?

Hm......ich hoffe, ihr könnte mir helfen.

Sehr viele fragen und noch keine Anworten.

Danke euch schonmal im voraus dafür.

LG disarrange[addsig]

Andreas

unregistriert

2

Dienstag, 14. Februar 2006, 06:05

RE: Trennung - nächster Schritt?

Hallo disarrange,

Scheint ja noch alles sehr frisch zu sein, dein Partner kann sich zwar von dir jedoch nicht von seiner Tochter trennen.
Zunächst musst du dir Gedanken machen was du willst und das beste für das Kind ist.
Der erste Anlaufpunkt sollte daher das Jugendamt sein dort solltest du schon einige Antworten bekommen.

LG Andreas
[addsig]

Ludger

Anfänger

Beiträge:

3

Mittwoch, 8. März 2006, 08:38

RE: Trennung - nächster Schritt?

Zitat von »Andreas«

Hallo disarrange,

Scheint ja noch alles sehr frisch zu sein, dein Partner kann sich zwar von dir jedoch nicht von seiner Tochter trennen.
Zunächst musst du dir Gedanken machen was du willst und das beste für das Kind ist.
Der erste Anlaufpunkt sollte daher das Jugendamt sein dort solltest du schon einige Antworten bekommen.

LG Andreas
Hallo Andreas,
warum muss direkt das Jugendamt eingeschaltet werden?
Hallo disarrange,
wenn Ihr noch in einer Wohnung lebt und die Trennung frisch ist, frage ich, ob ihr mit einander reden könnt?

Dann regelt soviel wie möglich (am besten schriftlich):
Kindesaufenthalt (wo soll das Kind leben, wann ist das Kind beim anderen Elternteil)
Unterhalt: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle könnt Ihr schon einmal festhalten. Vleiiecht könnt Ihr auch vérnünftig den Trennungsunterhalt regeln, eagl was vorgeschrieben ist, Hauptsache fai, schriftlich und haltet fest , wie ihr zu dem Ergebnis gekommen seid.
Einkommen A, Einkommen B, 5% Abzug beim Einkommen ("Werbungs- und Fahrtkosten"), Kindesunterhalt, Abzug wegen alter gemeinsamer Schulden, die jetzt einer übernimmt, danach Unterhalt 3/7 usw.
Ggf. könnt Ihr Euch von einem Familienrechts-Fachanwalt (gemeinsam?) bearten lassen, wie das gerechnet wird.
Solange Ihr noch in eienr Wohnung lebt ist das mit dem Unterhalt schwierig/nich nicht notwendig, da Dein Ex ja noch finanziell (Essen, Miete etc.) für die Kleine und Dich zahlt.
Hausrat (wer bekommt was)
Vermögen (Wenn ihr verheiratet seid, macht doch den Zugewinnausgleich schon vor der Scheidung.
Regelt, wer was bekommt und wie es berechnet wird. Zum Zeitpunkt der getrennten Wohnungen könnt ihr dann ausgleichen.

HartzIV wird alle Unterhaltszahlungen anrechnen. Wenn Ihr aber eine wirksame Vereinbarung habt kann HartzIV nicht mehr verlangen.
Beim Unterhalt dürfen abgezogen werden: Versicherung, Beiträge oder sonstige feste Kosten für die Kleine.
Es ist also sinnvoller, wenn der KV die Kosten zahlt und dafür weniger KU!
[addsig]

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 8. März 2006, 08:58

RE: Trennung - nächster Schritt?

Da Du von einem Partner schreibst, gehe ich davon aus, Ihr seit nicht verheiratet gewesen.
Ich hatte das gleiche Problem letztes Jahr.
Und bei mir lief es wie folgt.

Beantragen konnte ich erst, nachdem ich umgezogen war, bzw. einen Mietvertrag zum x.x. vorlegen konnte.

Solange der KV und Du unter einem Dach lebt, wird Dir das Amt sagen, Du bist nicht bedürftig, und mußt Dich an den Vater halten(denen ist es wurscht, ob der Dir Geld auf den Tisch legt oder nicht).

Also erkundige Dich, wie groß/teuer Deine Wohnung sein darf, suche Dir eine....und erst mit Abstimmung des Amtes! Vertrag unterschreiben.

Sollte Dein Partner genug Geld verdienen, ist er jedoch auch Dir gegenüber bis zum 3. Lebensjahr der kleinen Unterhaltspflichtig.

Bei Antrag auf Hartz 4 wirst Du den Namen des Anwaltes, der das ermittelt angeben müssen.

Und bei Hartz 4 Antrag besteht das Amt darauf, das der Vater einen Titel für den zu zahlenden KU ausstellen läßt.

Den kann er kostenlos beim Jugendamt bekommen.

Also:

Amt die Wohnungsmiete etc. klären.......Titel bei Vater beantragen, Unterhalt Dir gegenüber berechnen lassen, Wohnung anmieten(nur mit Erlaubnis der Arge!), und dann Antrag auf Hartz4 stellen.[addsig]

Gast

unregistriert

5

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 17:46

RE: Trennung - nächster Schritt?

Zitat von »Aninjha«

Da Du von einem Partner schreibst, gehe ich davon aus, Ihr seit nicht verheiratet gewesen.
Ich hatte das gleiche Problem letztes Jahr.
Und bei mir lief es wie folgt.

Beantragen konnte ich erst, nachdem ich umgezogen war, bzw. einen Mietvertrag zum x.x. vorlegen konnte.

Solange der KV und Du unter einem Dach lebt, wird Dir das Amt sagen, Du bist nicht bedürftig, und mußt Dich an den Vater halten(denen ist es wurscht, ob der Dir Geld auf den Tisch legt oder nicht).

Also erkundige Dich, wie groß/teuer Deine Wohnung sein darf, suche Dir eine....und erst mit Abstimmung des Amtes! Vertrag unterschreiben.

Sollte Dein Partner genug Geld verdienen, ist er jedoch auch Dir gegenüber bis zum 3. Lebensjahr der kleinen Unterhaltspflichtig.

Was muß man tun, wenn die Kinder beim Vater bleiben sollen, wenn die Mutter sich durch eine Trennung

Bei Antrag auf Hartz 4 wirst Du den Namen des Anwaltes, der das ermittelt angeben müssen.

Und bei Hartz 4 Antrag besteht das Amt darauf, das der Vater einen Titel für den zu zahlenden KU ausstellen läßt.

Den kann er kostenlos beim Jugendamt bekommen.

Also:

Amt die Wohnungsmiete etc. klären.......Titel bei Vater beantragen, Unterhalt Dir gegenüber berechnen lassen, Wohnung anmieten(nur mit Erlaubnis der Arge!), und dann Antrag auf Hartz4 stellen.


Was soll man tun wenn die Kinder von der Mutter aus beim Vater bleiben sollen und er sich für eine evtl. Scheidung absichern möchte dass dies von der Mutter nicht widerrufen werden kann?

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