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Silvester 2011
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Chat für Alleinerziehende

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Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

stephanie_

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bergstraße (Hessen)

1

Montag, 6. November 2006, 20:33

Kinderzuschlag bei Hartz 4 endet mit der Vollendung des 6. Lebensjahres!

das heißt: endet nicht wirklich, wird aber von derzeit 124, € monatlich auf 40,- € runtergekürzt. Nur zur Info - für alle. <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: stephanie_, 06.11.2006, 08:33 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 6. November 2006, 20:55

RE: Kinderzuschlag bei Hartz 4 endet mit der Vollendung des 6. Lebensjahres!

Hallo Stephanie,

Du meinst den Mehrbedarf für alleinerziehende bei Hartz 4, richtig?

Das ist immer schon so gewesen.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 6. November 2006, 21:05

RE: Kinderzuschlag bei Hartz 4 endet mit der Vollendung des 6. Lebensjahres!

Hallo,

das ist so aber auch nicht richtig :

Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Mehrbedarfszuschlag (pro Kind unter 16 Hahre 12 %, bei 2 Kinden unter 16 Jahren oder 1 Kind unter 7 Jahren 36% der Regelleistung)

Das heißt bei 2 Kindern unter 16 Jahren bleibt der Mehrbedarf für Alleinerziehende gleichbleibend.

Angela

stephanie_

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bergstraße (Hessen)

4

Freitag, 10. November 2006, 11:12

RE: Kinderzuschlag bei Hartz 4 endet mit der Vollendung des 6. Lebensjahres!

Na, klasse! Das das "schon immer so war" tröstet mich direkt! Vielleicht gibts auch einen Hinweis darauf, wo das Geld (immerhin 80€) immer schon eingespart wurde!

Leider hab ich nur 1 Kind unter 16!

Trotzdem, danke für die Antwort![addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 10. November 2006, 13:03

RE: Kinderzuschlag bei Hartz 4 endet mit der Vollendung des 6. Lebensjahres!

Hallo Stephanie,

der Mehrbedarf für alleinerziehende ist dafür gedacht, das ae´s sich z.b. mal einen Sitter besorgen können, wenn wichtige Arzttermine, Anwaltstermine, Kindergartenelternabende etc. anstehen, wo man Kleinkinder nicht unbedingt bei gebrauchen kann.

Der Gesetzgeber sieht aber für 7 jährige nicht mehr eine so intensive Betreuungsnot für solche Fälle vor.

Z.b. kann ein 7 jähriger durchaus mal eine halbe Stunde im Wartezimmer sitzen bleiben, während Mutter ihre Untersuchung machen läßt. Von daher wird der Betrag mit zunehmendem Alter des Kindes abgesenkt.[addsig]

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