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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 19. November 2006, 09:15

Regelleistung 207 EUR für Kind alleinerz.Studentin????

Hallo,

Ich hab´mal eine Frage, bei der ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:

Ich bin alleinerziehende Mutter einer fast 2-jährigen Tochter und Studentin.Ich bekomme Bafög und habe nun für meine Tochter das ALG II-Sozialgeld beantragt,dass nach meiner Info bei 207 EUR als Regelleistung liegt.
Nun habe ich einen Bescheid bekommen über einen Betrag von 124 EUR.

Wie kommt das, ich dachte 207 EUR stellt die Regelleistung dar??

Das komische ist, dass die zuständige Behörde den Betrag von 207 EUR bei meiner Tochter als Bedarf und Einkommen mit angerechnet hat. Merkwürdig.
Ansonsten bekomme ich natürlich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss von 127 EUR.

Ich weiß, dass meine Darstellung sehr undetailiert ist, vielleicht kann mir dennoch jemand weiterhelfen?

Danke.
Gruß Kerstin

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 19. November 2006, 09:26

RE: Regelleistung 207 EUR für Kind alleinerz.Studentin????

Kindergeld und Unterhaltsvorschuß ist einkommen des oder für den Lebensunterhat des Kindes.

Zu den 207€ Regelsatz kommt aber noch der Miet- und Heizkostenanteil als Gesamtbedarf.

Davon wird das "Einkommen" des Kindes abgezogen, bleiben die 124€.

Wo ist das Problem?

werner

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 19. November 2006, 10:06

RE: Regelleistung 207 EUR für Kind alleinerz.Studentin????

Ja,danke Werner,muß man ja erstmal wissen, wie sich die Beträge berechnen.Ich wußte es NICHT. Hätte ich kein Problem gehabt, hätte ich sicher nicht in dieses Forum gepostet.
Mein Problem liegt AUCH u.a.darin, dass der Mietkostenanteil nicht richtig berechnet worden ist.
Aber trotzdem Vielen Dank!

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 19. November 2006, 10:10

RE: Regelleistung 207 EUR für Kind alleinerz.Studentin????

Nachtrag:
Auch nach Werner´s Berechnung stimmt der Betrag einfach nicht, und das ärgert mich.Es bleiben nicht 124 EUR...
Naja, werde mich an die zuständige Stelle wenden.

Gast

unregistriert

5

Sonntag, 19. November 2006, 10:35

RE: Regelleistung 207 EUR für Kind alleinerz.Studentin????

Hallo Kerstin,

ob die Berechnung stimmt, oder nicht, das kann man von hieraus natürlich nicht sagen, ohne Fakten und Zahlen.

Also wie Werner schon schrieb:

Mietanteil + 207€ (Bedarf)- UVG-Kindergeld.
Das ist so das grobe.
Wenn die Wohnung z.b. nicht im angemessenen Rahmen liegt, ist natürlich möglich, das da nicht genau hälftig die Kosten übernommen werden.

Das beste wird wohl sein, die zuständige Behörde um Aufklärung zu bitten.[addsig]

pimboli

Administrator

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6

Sonntag, 19. November 2006, 11:15

RE: Regelleistung 207 EUR für Kind alleinerz.Studentin????

Hallo Kerstin,

der Betrag den du erhälst klingt von der Höhe nach dem Alleinerziehendenzuschlag für die Altersgruppe deiner Tochter. Kann es sein, dass du mit Bafög, UHG und Kindergeld ausreichend Geld zur Verfügung hast, so dass nur noch der Alleinerziehendenzuschlag in der Berechnung herauskommt.

LG
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

7

Sonntag, 19. November 2006, 19:23

RE: Regelleistung 207 EUR für Kind alleinerz.Studentin????

Zitat von »pimboli«

Kann es sein, dass du mit Bafög, UHG und Kindergeld ausreichend Geld zur Verfügung hast, so dass nur noch der Alleinerziehendenzuschlag in der Berechnung herauskommt.

LG
Waltraud


Hallo Waltraud,

den mehrbedarf für alleinerziehung bekommt doch die Mutter, richtig?
Nicht das Kind.

Da Kerstin für sich Bafög erhält, hat sie demnach auch keinen Anspruch für Mehrbedarf für alleinerziehende, da sie ja nur für das Kind Sozialgeld erhält. Richtig?

Fragende Grüße,
Aninjha

pimboli

Administrator

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8

Sonntag, 19. November 2006, 20:35

RE: Regelleistung 207 EUR für Kind alleinerz.Studentin????

Hallo Kerstin,

google doch mal nach dem AE-Zuschlag. Ich hab einige Links dazu gefunden, stell dir hier mal einen rein mit Bafögberechnung

http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic9039.html

vielleicht hilfts dir weiter.

@aninjha da der Betrag der Höhe des AE-Zuschlags entspricht, vermute ich halt mal, dass er es auch ist ;-)

LG
Waltraud <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: pimboli, 19.11.2006, 20:37 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]
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Gast

unregistriert

9

Dienstag, 21. November 2006, 09:12

RE: Regelleistung 207 EUR für Kind alleinerz.Studentin????

Ihr Lieben,

mhhh.. das könnte stimmen , dass das den Mehrbedarfszuschlag darstellt...
Werd mich mal versuchen schlauzumachen..hab mir schon nen Termin besorgt...Endlich;)))

Vielen Dank nochmal.
Gruß Kerstin

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