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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

OSL

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Beiträge:

1

Samstag, 2. Dezember 2006, 08:22

Mietdoppelzahlungen und Erstattung der Umzugskosten bei notwendigem Umzug

Huhu.... habe leider auf meinen ersten Beitrag noch keine Reaktion erhalten, versuche es jetzt noch einmal :-)
Im November 2005 zog ich von den neuen in die alten Bundesländer, um dem Hartz IV- Drama zu entkommen.
Hatte dort eine schöne 1- Zimmerwohnung angemietet, 45 m², Dachgeschoß, 4. Etage, kein Aufzug.Im Januar war dann Fakt, dass ich ein Kind erwartete, Entbindungstermin war der 10.08.2006.
Von da an war ich dann wieder auf Wohnungssuche, im Juli hatte ich Erfolg... ich stellte bei der ARGE die nötigen Anträge zwecks Mietübernahme, Zahlung der notwendigen Mietdoppelzahlungen ( Vermieter blieb die selbe Wohnungsgenossenschaft ) und Erstattung der Umzugskosten durch eine Spedition.Die Miete übernahm die ARGE schnell... schon ab August.... von den anderen beantragten Sachen hörte ich nix mehr.Meine alte Wohnung mußte ich bis spätestens Ende September räumen, der Mietvertrag der neuen begann im August.Am 31.07. kam dann meine Tochter zur Welt und wir mußten weiterhin in dieser kleinen Wohnung unter dem Dach leben... 40°C noch abends um 20:00.... und diese fürchterlichen Treppen immer.Im September erwirkte ich dann einen Eilantrag vor Gericht, der aber auch keinen sonderlichen Erfolg hatte, die Richterin sah keine Eilbedürftigkeit, da keine Obdachlosigkeit drohte.Jetzt stand Ende September schon der Nachmieter auf der Matte.... und ich hatte von der ARGE noch immer nix gehört.Um weiteren Schaden zu vermeiden, mußte ich in Vorkasse treten und die billigste Spedition beauftragen ( Vorkasse auch mit den zwei Doppelmieten ).Nun haben wir Dezember..... nix.... habe Untätigkeitsklage eingereicht... nun wurden mir bzw. meiner Tochter die Geldleistungen reduziert ( Fall 1 von OSL :-) ) also 127.- weniger, ebenfalls noch 40.- weniger wegen irgendeiner Heizkosten überzahlung der neuen Wohnung.... die ich aber erst Ende September bezog. 167.- weg für diesen Monat.... Fröhliche Weihnachten.....[addsig]

inesk

unregistriert

2

Samstag, 2. Dezember 2006, 10:24

RE: Mietdoppelzahlungen und Erstattung der Umzugskosten bei notwendigem Umzug

Hallo OSL!

Du musst doch was schriftliches bekommen haben von deiner arge wegen der Mietübernahme und da muss auch festgehalten sein, in welchem Rahmen sie die Umzugskosten tragen, oder ob du die alleine tragen musst.
Bei mir stand das alles da drin. Auch das sie einen Monat für beide Wohnungen zahlen. Wir mussten dann nur die Miete für mein Mann seine Wohnung selber tragen.
Aber mach dir nichts draus, ich habe gestern meine Umzugskosten endlich überwiesen bekommen. Wophne aber seit Anfang März hier in der Wohnung. Und sie brauchten nur die Dieselkosten für den LKW und die Pauschale für die Helfer zahlen und auch da haben sie noch gekürzt. Sie haben nur vier Helfer bezahlt und wir hatten bei meinem Umzug sieben. Mein Mann sein Umzug wird ja nicht erstattet, den müssen wir selber zahlen.
Hätte vielleicht doch eine Spedition nehmen sollen, aber dann wäre ich wohl wie du auf den Kosten sitzen geblieben.
Am besten du wendest dich mit einer Beschwerde an die Geschäftsstellenleitung von deiner arge. Bei mir hat es geholfen.


Liebe Grüße Ines :roll:

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