Hallo Mareike,
einiges hat Sonja Dir ja schon geschrieben, aber einiges ist heute, unter ALG 2 wirklich etwas anders. Deshalb schreibe ich Dir nochmalig dazu.
Hallo Ihr!
1. Ich weiß, daß ich bis ich wieder arbeiten gehe, Anspruch auf ALG II habe. Gehe ich nun zuerst zum Arbeitsamt um den Antrag zu stellen
oder
2. Suche ich zuerst mal eine Wohnung
Mareike :-? :-?
Du hast Anspruch auf Hartz4 /ALG2 (ist beides das gleiche), sofern der Vater Eures Kindes zuwenig verdient, Dir Betreuungsunterhalt zahlen zu können.
Das gilt vorrangig abzuklären, bzw. zu überschlagen.
Angenommen, er verdient zu wenig, und kann Dir nichts, oder nur etwas zahlen, kannst Du,
bevor Du Dir eine Wohnung suchst, schon mal alle möglichen Papiere etc. holen, und einreichen. Einer Wohnung, die Du anmietest, muß vor Vertragsunterschrift mit dem Vermieter, durch das Amt genehmigt werden, sonst wäre es möglich, das sie die Kosten nicht übernehmen.
Am Amt kannst Du auch erfragen, wie groß und teuer die Wohnung sein darf, das ist örtlich unterschiedlich.
Hallo Ihr!
3. "Plündere" ich erst mal das Sparbuch meiner kleinen Tochter und versuche das Geld "auszugeben", daß es nicht auf das ALG II angerechnet wird. Ich denke, daß ich beim Antrag auch einen Antrag auf Bezahlung einer neuen Waschmaschine stellen muß und ich - so habe ich das zumindest verstanden - weiß, daß hierfür erst mal Ersparnisse aufgebraucht werden müssen.
Mareike :-? :-?
Das würde ich
nicht tun. Denn u.U. (bzw. sehr wahrscheinlich)verlangt das Amt einblick in sämtliche Sparbücher etc. und die könnten schon hellhörig werden, falls dort höhere Beträge abgebucht wurden, kurz vor Antragstellung.
Könnte gegebenenfalls nach hinten losgehen.
Im übrigen darf man etwas auf einem Sparbuch haben, als etwas behalten.
Das mit Waschmaschine etc. ist so leicht heute nicht mehr. Gesetzlich ist abgesteckt, das man nur etwas erhält, wenn man seinen ersten Hausstand gründet, was bei Dir nicht der Fall ist. Aber auch da ist es von Amt zu Amt unterschiedlich. Ich habe vor 1,5 Jahren mit viel Durchsetzungsvermögen eine Spüle und einen Kühlschrank bekommen, sonst nichts. Bin bei o angefangen. Habe aber einiges, durch das Erziehungsgeld mir selber zulegen können.
Es gibt aber auch einige, die mehr vom Amt bekamen. Also auch hier ist es wohl so, das man der Entscheidung des örtlichen Amtes unterliegt
Hallo Ihr!
4. Muß mein Freund mir ja auch Unterhalt bezahlen, bis die kleine zumindest 3 ist, auch wenn wir nicht verheiratet sind. Kann mir jemand sagen, wo man das berechnen lassen kann, oder muß ich das für viel Geld von einem Anwalt machen lassen. Gibts da Richtlinien???
Mareike :-? :-?
Manche Jugendämter übernehmen auch die Berechnung des Betreuungsunterhaltes. Manchmal ist es aber auch ganz leicht selber zu ermitteln, falls er kooperativ mitwirkt.
Verdient er angenommen nur 1200€, bleibt nach Abzug des KU nichts mehr für Dich, bzw. ganz wenig, dann könnte er mit Dir zum Amt, seine Bescheinigungen vorlegen, und dann wäre das auch fürs Amt " gegessen"
Mit Hartz 4 unterschreibst du im übrigen, das Du sämtliche Ansprüche geltend machst, bzw. gemacht hast.
Also da so lapidar denken, die interessiert das nicht, st nicht.
Solltest Du einen Anwalt benötigen, kannst Du Dir bei Gericht einen Beratungsschein holen, und dann kostet Dich die Beratung beim Anwalt max. 10€
Hallo Ihr!
6. Habe ich sonst noch Ansprüche, die ich geltend machen kann - finanziell gesehen??? Ich habe riesen Angst, es allein nicht zu schaffen und daß meine Tochter von vornherein ins ALG II-Empfänger-Dasein rutscht. Hört man ja oft genug: Alleinerziehend = Armut....
Mareike :-? :-?
Nein, keine Ansprüche. Ausser, Dir einen KiTa Platz suchen, und dann selber arbeiten, bleibt Dir bei Trennung nichts anderes ausser Hartz4 übrig (es sei Papa ist Großverdiener und bezahlt dementsprechend Unterhalt).
Aber man kann damit leben.
Vorsicht mit dem Erziehungsgeld. Das fällt ab dem 24 Monat weg, also ab dann hast Du 300€ weniger auf dem Konto.[addsig]