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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

11

Donnerstag, 18. Januar 2007, 11:43

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Also, hier der link, für alle, die es nicht glauben.

Und das muß korrekt ausgefüllt werden. Bei Antragstellung.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt9-Unterhaltsansprueche.pdf

Und sicherlich hast auch Du Kalinka zwischen all den Blättern dieses Blatt ausfüllen müssen, und somit ist die Job AG raus.

Hoffentlich wurde der wisch korrekt ausgefüllt, nicht das da im nachhinein noch was anderes androht.[addsig]

Gast

unregistriert

12

Donnerstag, 18. Januar 2007, 13:52

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

staatsbürgerkunde?

das unterrichtsfach wurde 1990 abgeschafft. schon vergessen?

romy

Gast

unregistriert

13

Donnerstag, 18. Januar 2007, 13:53

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

p.s. dieses formular wurde mir bspw niemals ausgehändigt als ich auf dem amt war

Gast

unregistriert

14

Donnerstag, 18. Januar 2007, 14:59

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Zitat von »Gast«

p.s. dieses formular wurde mir bspw niemals ausgehändigt als ich auf dem amt war


@Romy,

wie lange ist das denn bei dir her? Also ich meine, bist Du Dir 100%ig sicher? Also ich habe vor knapp 2 Jahren diese unzähligen Papiere hier liegen gehabt, die auszufüllen waren, und ich könnte mich, hätte ich nicht alles kopiert, nicht mehr im einzelnen an jedes Blatt erinnern was da auszufüllen galt.[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

15

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:10

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Hallo Romy,

wenn du Hartz 4 beziehst, Kinder hast und Unterhalt beziehst oder auch nicht, wirst du dieses Blatt beim Erstantrag auch ausgefüllt haben, denn nirgendwo sonst im ALG 2 Antrag kannst du Unterhaltsangaben machen.

LG
Waltraud ;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

16

Freitag, 19. Januar 2007, 08:49

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Ich habe mir gerade das Blatt angeschaut.
Bin echt erstaunt.Kenne es wirklich nicht.Obwohl meine Kinder Unterhalt erhalten.
Kann aber auch sein das ich es noch nicht ausfüllen musste da das Verfahren noch nicht entschieden wurde und ich erst danach die Mitteilung gemacht habe das meine Kinder U-halt bekommen.Musste dieses seit dem auch noch nie ausfüllen.

find ich echt komisch diese Sache.

Kijara

Gast

unregistriert

17

Freitag, 19. Januar 2007, 08:58

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Hallo Kijara,

auf der Seite kann man angeben, wenn das ganze noch in Arbeit ist, welcher Anwalt z.b. damit beauftragt ist etc.

Und das ist eigentlich ein Blatt, welches, wie die 10000 anderen beim Erstantrag mit auszufüllen sind.

Wie gesagt, wenn Du es tatsächlich nicht ausfüllen mußtest, kann Dir auch niemand im nachhinein etwas. Aber hat Dein SB Dir alle Blätter korrekt gegeben für den Erstantrag, wäre auch das dabei gewesen.

Grüßle Aninjha

Gast

unregistriert

18

Freitag, 19. Januar 2007, 09:24

RE: Die Job-AG will dass der Vater meines Kindes für mich Unterhalt zahlt

Warte mal als ich meine Erstantrag abgeben musste war ich noch nicht getrennt.
Dann kam der Folgeantrag da war das auch noch nicht dabei.Bin seit 2005 ( Juli ) getrennt lebend.Selbst da musste ich nur das Schreiben meines Anwalts vorlegen das ich jetzt getrennt lebe.Mein Sb hat auch nicht nach Unterhalt gefragt.Bin dann Umgezogen Dez.( 2005 ) in ein anderes Bundesland.Musste hier Neuantrag stellen da war das nicht mit da bei.Wurde nur gefraget ob ich Unterhalt bekomme für die Kinder dies musste ich mit Nein beantworten.Sagte aber dass, das Verfahren noch läuft. Wollte werder was von meinem Anwalt wissen und musste auch keine Angaben zum Verfahren machen .Habe dann im Ferb.2006 nur das Urteil hinschicken müssen.Und damit war die Sache vom Tisch.Deshalb war ich ja auch erstaunt das es soviele Blätter zum ausfüllen gibt.Selbst jetzt wo mein Grosser 18 ist musste ich sowas nicht mit ausfüllen.

Werde gleich mal nach fragen .Nicht das hier noch was kommt.


Kijara

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