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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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2%

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von mona84

charlotte81

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 28. Januar 2007, 12:02

Zahlt arge die stromnachtahlung??

Hallo ihr,

ich brauche dringend eure hilfe,

meine freundin kam gestern total verheult zu mir. Sie bekommt Alg2 und hat ihre stromabrechnung bekommen.
Sie muß 90 euro nachzahlen und wurde auf 64 euro/ monat hoch gestuft.
Sie wohnt mit ihren zwei kindern auf 72 qm und ist eigentlich sparsam.

Da ich auf dem gebiet keine ahnung habe was die arge übernimmt und was nicht bin ich nun völlig ratlos.

Sie kann die 64 euro pro monat nicht ohne weiters immer auf bringen.

Könnt ihr mir bitte helfen. Ich will ihr irgend einen rat geben, da sie es sowieso scho schwer hat.

Übrigens die letzten jahre davor bekam sie immer was wieder wurde aber nie runter gestuft


danke charlotte[addsig]

charlotte81

Anfänger

Beiträge:

2

Sonntag, 28. Januar 2007, 12:51

RE: Zahlt arge die stromnachtahlung??

bitte es ist dringend[addsig]

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 28. Januar 2007, 13:49

RE: Zahlt arge die stromnachtahlung??

hallo,

nein. die arge wird das nicht übernehmen, max auf darlehensbasis, was deie freundin zurückzahlen muss.
strom muss aus dem regelsatz bezahlt werden, es sei denn aufgrund des stroms wird irgendwie heizung gewonnen (gastherem betrieben etc). doch auch dann übernimmt die arge nur die ksoten die direkt die heizung betrifft.

deine freundin sollte sich schnellstens nach einem billigeren stromlieferanten umsehen und ihr energieverhalten doch nochmal überdenken.

www.billigstrom.de
wäre eine erste anlaufstelle.

wir zahlen zu zweit (2 erwachsene, die def. mehr strom verbrauchen als 1 erw. und 2 kinder) 38 euro im monat...

romy

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 28. Januar 2007, 13:50

RE: Zahlt arge die stromnachtahlung??

ich meine gastherem, nicht gastherem

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

5

Sonntag, 28. Januar 2007, 13:56

RE: Zahlt arge die stromnachtahlung??

Hallo Charlotte,

wie Romy schon schrieb, sind die Stromkosten Bestandteil des Regelsatzes. Lass deine Freundin einen formlosen Antag stellen, in dem sie sich auf SGB II § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen beruft, dann wird sie die Nachzahlung darlehensweise übernommen bekommen, aber die 64 Euro wird sie weiterhin allein aufbringen müssen.

LG
Waltraud
:-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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