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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

lusatia

Anfänger

Beiträge:

21

Dienstag, 6. Februar 2007, 01:15

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

Ich glaube, ich darf hier nicht merh weiter lesen. Je mehr ich lese, desto entsetzer werde ich.

Meine Tochter hat mit 17 jahren einen amerikanischen Soldaten kennengelernt. Sie hat ihn geheiratet und ist mit ihm nach Amerika gegangen und hat dort ihr Kind bekommen. Und ich hatte als Großmutter nicht die geringste Chance, das zu verhindern! Mir war völlig klar, wie das Ganze enden wird, aber ich hatte überhaupt keine Möglichkeit, es zu verhindern. Es klingt ja hier so, als hätte ich meine Tochter absichtlich schwängern lassen und wäre froh gewesen, dass es so gekommen ist. Was für eine infame Unterstellung!

Ich lebe selbst in sehr eingeschränkten Verhältnissen und weiß einfach nicht, wie es weitergehen soll!

Also ich finde es erschreckend, wie in diesem Forum über Menschen geurteilt wird, deren Lebensumstände man überhaupt nicht kennt. Ich finde keine Worte. Ich bedauere, hier diese Frage gestellt zu haben. Sorry.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: lusatia, 05.02.2007, 13:20 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

monthy

Anfänger

Beiträge:

22

Dienstag, 6. Februar 2007, 01:56

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

>>Und ich sage es nochmal. Meine Tochter glaubt allen Ernstes, innerhalb weniger Wochen >>einen Job zu finden.

Ja wunderbar. Ich möchte raten, sie in diesem Glauben bedingungslos zu unterstützen und ihr Mut zu machen. Nur dann geht sie nämlich entsprechend unbefangen und selbstsicher an diese Sache ran. Wenn ich richtig gelesen habe ist der/die Kleine 15 Monate - da kann er in die Kita oder zur Tagesmutter. Damit hat sie die Hände frei und kann sich was zum schaffen suchen. Das das mit einem Hauptschulabschluß nicht einfach wird - unbestritten. Wenn aber promovierte Leute Taxi fahren und Würstchen verkaufen, sollte sich diese Gelegenheit auch einem Hauptschüler erschließen. Es gibt keine Arbeit die unter der Würde ist - das Einzige, was mir als würdelos einfällt ist, gar nichts zu tun.
Als stärke ihr das Kreuz und lass sie marschieren.

Was die Form der Diskussion in diesem Forum betrifft: Ich halte viele Fragen hier schlicht für falsch gestellt. In 99% aller Fälle wird gefragt wo und wie man noch irgendwelche Transferleistungen abfassen kann. Nach meinem Empfinden müßte der Großteil der Diskussionen eher in die Richtung gehen, wie man wieder so auf die Füsse kommt, daß man selber für sich und den Anhang Sorgen kann. Und leider ist es so, daß die Kritik an dieser Vollkaskomentalität gelegentlich auch die Falschen trifft. Ich nehme mich da nicht aus - sorry an alle die sich getroffen fühlen. Gemäß Tucholsky: "Es gibt keinen Neuschnee. Es ist immer schon einer da gewsen." Also fragt doch nicht gleich am Anfang nach der Telefonnummer vom Amt sondern erstmal danach, wie Leute in ähnlicher Situation das Thema auf die Reihe bekommen haben.[addsig]

monthy

Anfänger

Beiträge:

23

Dienstag, 6. Februar 2007, 02:01

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

PS: Lies mal diese Überschrift und dann frag Dich woher die Mißverständnisse kommen:
"Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?" Nach dieser Logik müßte man vorher auch beim Amt nachfragen ob man heiraten und Kinder in die Welt setzen darf.[addsig]

monthy

Anfänger

Beiträge:

24

Dienstag, 6. Februar 2007, 02:08

RE: Ansprüche auf staatliche Unterstützung bei Trennung?

Kuck mal hier:

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Am 1. September startet bei uns eine neue Gruppe.

Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 30 Stunden.

Außerdem sind für die bereits seit September 2005 laufende Gruppe
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o Wohnort Frankfurt am Main,
o Höchstalter 24 Jahre,
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o Keine abgeschlossene Berufsausbildung

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Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V.
Taunusstr. 33-35
60329 Frankfurt

Tel: 069 / 79 50 99 - 21 Frau B. Walzok
oder -26 Frau S. Horvat

E-Mail: b.walzok@vbff-ffm.de
E-Mail: s.horvat@vbff-ffm.de


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