RE: Alleinerziehend... Definition?
Kann Dir ja meine Kontonummer geben :lol:
Scherz beiseite ;-)....es gibt den Verein alleinerziehend.net, wo Du ja vielleicht überlegen könntest, ob Du dort Mitglied werden würdest wollen, ansonsten gibt es noch Pixel spenden, findest auch hier irgendwo auf der Seite, bin da aber nicht so ganz fit drin, vielleicht äußert Steffen oder Frank sich dazu, oder verlinken mal.
Jedenfalls muß man nicht zwangsläufig spenden, nur weil man hier Hilfe erhält.
Nun noch mal zu der anderen Frage:
Die 50/50 Regelung heißt tatsächlich 50/50....inkl. übernachten. Erst bei so einer Regelung entfallen Ansprüche auf Kindsunterhalt, weil dann ja beide Eltern ihrer Betreuungspflicht nachkommen.
Würdest Du bei der 50/50 Regelung dann zum Amt gehen, würden Dir in dessen Zuge auch die Leistungen für Sohn gekürzt, da Du ja nicht mehr den ganzen Monat für aufkommst.
Ist also im prinzip eine Milchmädchenrechnung, und ich vermute!, das Du finanziell weniger haben wirst.
Ansatz wäre hier, weil 111¤ haben oder nicht, ist natürlich ne ecke Geld, welches Eurem Sohn zusteht, die Mutter nicht weiter zu schonen, und sie auch ihrer Verantwortung klar werden zu lassen. [addsig]