RE: Ich bin auf dem Weg nach oben , aber viele Fragen ......
Hallo Angela!
Normalerweise erhälst du als erstes einen Beschluss indem dir mitgeteilt wird, wer dein Insolvenzverwalter ist. Der muss dann prüfen, ob die Vorraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind.
Dann erhälst du einen Beschluss, indem dir mitgeteilt wird, dass das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Gleichzeitig erhalten die gläubiger eine Einladung zur Gläubigerversammlung und einen Termin, bis wann sie ihre Forderungen stellen müssen.
Es kann dir passieren, dass einige Gläubiger angeblich dann diesen Beschluss nicht bekommen haben und die den gerichtsvollzieher schicken. der darf aber nichts mehr machen. Dem musst du dann den Beschluss zeigen bzw. wenn er sich erst angemeldet hat, per Kopie hinschicken. Pfänden darf er nicht mehr.
Auch Gläubiger die sich per Mahnungen nach dem beschluss noch bei dir melden, brauchst du nur den beschluss hinschicken, natürlich in Kopie. Es heißt zwar, dass du nicht mehr auf solche Anschreiben reagieren brauchst, aber erstens kann man auch mal einen Gläubiger auf der Liste vergessen haben und zweitens nerven die sonst noch ne ganze Weile, obwohl sie eigentlich nicht dürfen.
Es folgen dann mehrere Prüfungstermine bei Gericht, wo auch die Gläubiger noch die Möglichkeit haben Forderungen nachzumelden.
Bei uns hat die Wohlverhaltensphase nach gut einem Jahr begonnen. Das hängt auch davon ab, wieviel Gläubiger noch nachträglich Forderungen stellen, denn das muss dann immer erst noch mal geprüft werden.
Wichtig ist, du bist während der Zeit des Insolvenzverfahren verpflichtet dir möglichst schnell eine Arbeit zu suchen. Wenn du einen Job finden solltest, musst du in regelmäßigen Abständen die Verdienstbescheinigungen deinem Insolvenzverwalter zuschicken.
Wenn du irgendwelche Erstattungen bekommst, musst du diese dem Insolvenzverwalter geben. Der zahlt davon die Gerichtskosten und wenn es mehr ist, wird es auf die Gläubiger aufgeteilt.
Jeder Umzug, Namensänderung usw. musst du deinem Insolvenzverwalter mitteilen. Um so besser du mit ihm zusammenarbeitest um so schneller geht auch alles andere.
Wie sich das mit dem Konto verhält, kann ich dir leider nicht sagen. Mein Mann hatte nur ein Gehaltskonto ohne Dispo und ohne Schulden. Sie wollten ihm damals zwar sein Konto kündigen, da vor dem Beschluss einige Gläubiger die Kontenpfändung beantragt hatten, aber er hat dann seiner Bank klar gemacht, dass er einen Job hat und das Konto dringend brauch, weil er sonst den Job verliert und dann ging das.
Wenn du noch Fragen hast, dann stell sie ruhig. Wenn ich dir helfen kann, dann tue ich es gerne. Ist ja auch nicht unbedingt so einfach und viele können auch nicht verstehen, dass man solch einen Schritt tut, denn auch dazu gehört ne Menge Mut und Kraft.
Liebe GrĂĽĂźe Ines
:roll: