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Silvester 2011
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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Johann

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dortmund

1

Sonntag, 25. Februar 2007, 20:57

Umgangskosten, HartzIV, Kürzung der Regelleistung bei der Mutter

Liebe Leute,
habe folgendes Problem:
Als Scheidungsvater mit HartzIV habe ich Verpflegungskosten für Besuchstage/Kinder beantragt.
Das soll jetzt als zeitweise Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden, und meiner Ex die Regelleistung für die Kinder entsprechend gekürzt werden.
Frage: Weiß jemand ob es rechtens ist, meiner Ex die Regelleistung/Kinder für die Besuchstage zu kürzen ?!?![addsig]

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 25. Februar 2007, 21:01

RE: Umgangskosten, HartzIV, Kürzung der Regelleistung bei der Mutter

Hallo Johann,

sicherlich ist es rechtens, wenn Ihr beide Hartz 4 bezieht, und Du Leistungen für die Tage der Bedarfsgemeinschaft auf Zeit erhälst, das diese der Mutter abgezogen werden. Denn Du erhälst für die Tage dann ja nur die reinen Verpflegungskosten, die dann bei Muttern nicht anfallen.

Frage aus persönlichem Interesse:

Hast Du das durchbekommen? Bedarfsgemeinschaft auf Zeit? Wenn ja, welches Amt ist für Dich zuständig, und mit welcher Begründung hast Du den Antrag gestellt?

Wäre für mich persönlich interessant, weil mein Antrag abgewiesen wurde(ich berief mich auf ein Gerichtsurteil). Wenn Du es hier öffentlich nicht schreiben magst, dann bitte PN an mich

Nachtrag: Herzlich Willkommen hier im Forum :-)
[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 26. Februar 2007, 06:09

RE: Umgangskosten, HartzIV, Kürzung der Regelleistung bei der Mutter

Dies ist rechtesns deshalb VORSICHT!

Es kann/wird passieren dass Mami dich vor die Wahl stellt: Du lässt ihr ihr Geld oder du kriegst euer Kind nicht mehr! Überleg es Dir gut!

Romy

P.S. Selbst diese Erfahrung gemacht, da hilft dann auch eine gerichtliche Regelung nix mehr wenn beide Kinder "krank" sind...

Johann

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dortmund

4

Sonntag, 4. März 2007, 15:25

RE: Umgangskosten, HartzIV, Kürzung der Regelleistung bei der Mutter

Hi Romy,
ist es ganz sicher das bei meiner Ex für die Besuchstage gekürzt wird?!
Ich habe mir die ganzen Urteile durchgelesen, komme aber letztlich nicht klar.
Meine einmal gelesen zu haben, daß meine Ex der Regelbetrag für die Kinder uneingeschränkt zu Verfügung stehen muß.
Letzlich würde ich dann davon ablassen, bringt vermutlich nur Ärger.[addsig]

Johann

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dortmund

5

Sonntag, 4. März 2007, 15:32

RE: Umgangskosten, HartzIV, Kürzung der Regelleistung bei der Mutter

Hi An
Habe Umgangskosten bei Arge Dortmund beantragt, nach Druck wurde mir jetzt mitgeteilt, daß es sich sodann um eine "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit handelt".
Dann haben die sich sofort an meine Ex gewandt und Ihr dermaßen Dampf gemacht, das sie entsprechend gekürzt werden soll.
Das bringt unterm Strich nichts, werde vermutlich davon ablassen.[addsig]

Gast

unregistriert

6

Sonntag, 4. März 2007, 19:24

RE: Umgangskosten, HartzIV, Kürzung der Regelleistung bei der Mutter

Hallo,

es ist schon so wie von mir beschrieben.

Der Regelsatz wird so berechnet: 207/30*Anzahl der Tage bei Dir bekmmst du, gleichzeitig wirds deiner Ex abgezogen, da sie ja in dem Moment NICHT für die Kinder aufkommt.

Warum solte der Steuerzahler auch doppelt zahlen?

Romy

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