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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

11

Montag, 5. März 2007, 09:05

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Hallo jamsession,

danke schön, das war so meine Frage,
Ku ist auch völlig okay.
Wie wäre es denn dann, wenn er neu heiraten würde, hätte die Ex Frau
dann auch noch anspruch auf Ehegattenunterhalt ?

Kenne mich damit leider so gar nicht aus :-(

Klaudia[addsig]

jamsession

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Köln

Beruf: Management

12

Montag, 5. März 2007, 09:07

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

und nochmals ein hallo,

das wäre dann soetwas in ein sechser im lotto mit superzahl. dann spielt der faktor zeit gar keine rolle. mit neuer ehe entfällt der anspruch auf eu!

lg
jamsession[addsig]

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

13

Montag, 5. März 2007, 09:11

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Hallo jamsession :-)

hast mir sehr weitergeholfen, nun bin ich etwas schlauer.

Danke schön

lg Klaudia[addsig]

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

14

Montag, 5. März 2007, 09:14

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Sehe ich es dann richtig, das die Ex Frau dann keinen anspruch mehr hätte
auf Unterhalt. Für das Kind belibt alles unverändert, das soll ja bekommen was es ihm zusteht !

Klaudia

PS: einfach nochmal sicher sein ;-)[addsig]

jamsession

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Köln

Beruf: Management

15

Montag, 5. März 2007, 09:19

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

yep, mit der neuen heirat endet der anspruch auf eu! also, gut zureden!!!! :lol: [addsig]

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

16

Montag, 5. März 2007, 09:27

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Danke jamsession ;-)

[addsig]

Gast

unregistriert

17

Montag, 5. März 2007, 09:39

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Zitat von »jamsession«

yep, mit der neuen heirat endet der anspruch auf eu! also, gut zureden!!!! :lol:


Sorry, kurze Frage:

Ich habe es so verstanden, das Klaudia meint, ihr Freund würde sie heiraten.
Das ändert dann nämlich nichts an den Zahlungspflichten der Ex gegenüber.[addsig]

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

18

Montag, 5. März 2007, 11:37

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Hallo Aninjha,

ja so war es gemeint.
Wenn die Ex neu heiraten würde, dann entfällt der Unterhalt.
Mir war nur unklar, ob wenn der Mann neu heiratet, dann
keinen Unterhalt mehr zahlen müßte der Ex-Frau gegenüber.

Unfair ist es ja schon.

Wie wäre denn der Selbstbehalt, wenn er neu heiraten würde und er alleinverdiener ist ?

Weiß das evtl.jemand ?

lg Klaudia[addsig]

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