Danke für deine Antwort!

Ja,das mit was Schriftlichem vom Arbeitgeber habe ich ihr auch schon gesagt,das besorgt sie sich bereits.
Mich hätte vor allem halt interessiert,ob es da etwas "Offizielles" gibt,ab welchem Kindesalter eine Vollzeitstelle erwartet werden kann. Was ich bisher so im Internet finde , scheint das aber wirklich reine Auslegungssache der jeweiligen Sachbearbeiter zu sein..schon sehr komisch,das alles.
Ich meinte für die Tochter allerdings nicht "schon MAL ein paar Stunden alleine sein",(vielleicht habe ich mich da falsch ausgdrückt) sondern täglich morgens vor und vor allem nach der Schule unbeaufsichtigt zu sein bis frühen Abend. Mal ganz davon abgesehen,dass das Mädchen damit (noch) nicht klarkäme: Das kann doch eigentlich auch nicht so ganz passen zu den Pflichten (u.auch Rechten) der elterlichen Sorge - ich kann (bzw.möchte..) mir nicht vorstellen,dass diese BGB-Gesetze für Alleinerziehende nicht gelten sollen?! -
Ist natürlich schön,wenn es bei euch so ein außerschulisches Angebot gibt,das deinen Kindern auch gefällt!

Hier bei ihnen sieht es da generell eher mager aus, (und "kirchlich orientiert" müsste man natürlich auch von seiner eigenen Erziehungsrichtung bzw. Religionszugehörigkeit her mittragen können,um sein Kind da hinzugeben).
Das mit einem "Jugendzentrum bis 20 Uhr" als festeingeplante, tägliche "Kinderbetreuungsstätte " für "geregelte Erziehung" ist schon eine witzige Vorstellung ;-) , aber hilft ja nun auch nicht ernsthaft weiter.
Wie gesagt: es ging jetzt eigentlich nicht so sehr um die Frage "wo könnte man sein Kind NOCH unterbringen",sondern darum,ab welchem Kindesalter generell Vollzeitarbeit von Alleinerz. "rechtlich" erwartet werden kann bei (ergänzendem) Leistungsbezug von so Ämtern. Aber da scheint es ja überraschenderweise keine allgemeingültigen Vorschriften zu geben. Schon verrückt..wo sonst alles immer so fitzelgenau festgehalten u.geregelt wird in Deutschland ;-)
Naja..ich google mal halt weiter..aber trotzdem : vielen Dank für deine Antwort!

LG
von Maren