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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 13. April 2007, 13:51

Unterhalt und Wohngeld

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich lebe vom Unterhalt meines Exmannes (2 Kinder da, jetzt 6 und 9). Nun wird mein Exmann arbeitslos und unser Unterhalt richtet sich nunmehr ab Mai nach dem Arbeitslosengeld. Ich habe dann für uns drei ca. 1445 euro monatlich zur Verfügung. Laut ALGII Rechner liege ich ca. 50 Euro unter dem Bedarf, der mir inclusive Miete zustände. Dafür möchte ich nicht zum Amt gehen, zumal ich ab September ohnehin wieder teilzeit beschäftigt sein werde. (hoffentlich).

Ich möchte einen Antrag auf Wohngeld stellen. Geht das auch, wenn man vom Unterhalt lebt (leben kann...)???? Bei den Rechnern muss man das Bruttoeinkommen eintragen. Das gibt es ja bei Unterhalt nicht, wie kann man sich das ausrechnen lassen?

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag? Wie gesagt, ich bekomme Unterhalt, aber es liegt noch kein Titel vor, da die Scheidung noch läuft. Wie kann ich den Unterhaltsbezug nachweisen?

Gast

unregistriert

2

Freitag, 13. April 2007, 14:35

RE: Unterhalt und Wohngeld

Hallo namenloser Gast,

es geht, ich habe alle Unterlagen (Kontoauszüge, Anwaltsschreiben bzw. Scheidungsurteil) aus denen Zahlungen hervorgehen kopiert und während meiner Arbeitssuche mit nur EU und KU und selbst gezahlender Krankenkasse Wohnunggeld erhalten. War nicht viel, aber immerhin

GruĂź Moni

Gast

unregistriert

3

Freitag, 13. April 2007, 14:45

RE: Unterhalt und Wohngeld

Hallo Gast,

schade, dass du namenlos bist...finde ich immer ein wenig unpersönlich :roll:

Deine Frage kann ich dir jedoch hoffentlich beantworten.

Wohngeld kannst du auf jeden Fall beantragen, denn es steht jedem bis zu bestimmten Einkommensgrenzen zu. Anträge für Wohngeld bekommst du bei deinem Wohnungsamt....
Sollte das Wohnungsamt dir das Wohngeld aufgrund der ALGII-Berechtigung versagen, so solltest du dann Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass du demnächst eine Tätigkeit aufnehmen wirst....

Unterhaltsbezug kannst du nachweisen, indem du Kopien deiner KontoauszĂĽge auf die der Unterhalt eingezahlt wird, vorlegst.....
In deinem eigenen Interesse empfehle ich dir zusätzlich von deinem Exmann eine Kopie des Arbeitslosengeldbescheides geben zu lassen....

Wenn du den Wohngeldbescheid (kann aber schon mal 3 Monate dauern) erhältst, dann bist du auch dem Wohnamt gegenüber verpflichtet jede Einkommensänderung (egal ob durch Aufnahme einer Tätigkeit oder Minderung des Unterhalts) mitzuteilen, da du andernfalls unberechtigt erhaltenes Wohngeld zurückzahlen musst...

LG
die Minniemaus

nellocat

Anfänger

Beiträge:

4

Freitag, 13. April 2007, 15:15

RE: Unterhalt und Wohngeld

Hallo, und schon bin ich nicht mehr namenlos :-)

Danke fĂĽr die Antworten.

Zwei Fragen hab ich noch:

Bis April habe ich ja noch vollen Unterhalt nach dem Gehalt bekommen. Ab Mai bekomme ich dann ja weitaus weniger. Reicht dann der Mai-Kontoauszug? Ab da verschlechtert sich meine Situation ja dramatisch.

und

wie kann ich den Unterhalt in den Rechner eingeben, damit ich sehen kann, was mir ungefähr zustehen würde. Dort wird ja immer das Brutto-Einkommen angefragt.[addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 13. April 2007, 16:19

RE: Unterhalt und Wohngeld

Hallo Nellocat,

such dir im Internet einen kostenlosen Brutto-Netto-Rechner und gib entsprechend deinen Unterhalt ein...das ist die einfachste Möglichkeit...

Was dein Wohngeld-Antrag angeht, hängt es davon ab, ab wann du den Antrag stellst....

Wenn du jetzt schon ab April beantragst, dann kann es sein, dass es niedriger ausfällt, vielleicht solltest du das kurz mit dem SB vom Wohnungsamt abklären, wie zu verfahren ist.....

LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

6

Samstag, 14. April 2007, 07:32

RE: Unterhalt und Wohngeld

wegen des Unterhalts.
Du weiĂźt schon, dass dein Ex nach Beginn der AL mind 6 Monate so weiterzahlen MUSS wie bisher?

Malli

Gast

unregistriert

7

Samstag, 14. April 2007, 16:10

RE: Unterhalt und Wohngeld

Hallo Gast.

Wie meinst Du das, 6 Monate weiterzahlen wie bisher?

nellocat

Anfänger

Beiträge:

8

Samstag, 14. April 2007, 16:13

RE: Unterhalt und Wohngeld

War gerade nicht eingeloggt. also nochmal die Frage an Gast: das weiss ich nicht, wie soll das gehen? vorher hat er ca. 8000 Euro netto verdient. jetzt nur noch 2143.
[addsig]

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