RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder
Hallo @all,
irrtümlich entsteht durch das Eingangsposting der Eindruck, dass keine Arbeitspflicht, wenn die Kids 3 Jahre alt werden, besteht.
Peugeots Frau bezieht EU von ihm, beide Kids leben bei ihr, dadurch wird sie nicht zur Arbeitssuche aufgefordert. Diese Regelung entsteht aber durch das Unterhaltsgesetz und soll sich ja durch das neue Unterhaltsgesetz ändern.
Für alle anderen AEs, gilt weiterhin
SGB2, § 10, Absatz 1.3 Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
3.die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird
Also nicht damit zur Arge rennen :-)
Liebe Grüße
Waltraud ;-) [addsig]

... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ...
... nur 50% der Eltern sind Mütter ...