RE: was steht uns zu ?
Hallo Maisonne.
ARGE ist die Abkürzung für: Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune. So.
Und nun mal ganz langsam zum Mitschreiben:
In der Sozialgesetzgebung hat sich so einiges geändert in den letzten Jahren.
Das Arbeitsamt ist nach wie vor zuständig für Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld I beziehen. Dann, wenn das Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist und man immer noch keine Arbeit hat, ist die ARGE zuständig für das sog. Arbeitslosengeld II. Das sind die sog. Hartz-IV-Empfänger. Das sind arbeitsfähige Langzeitarbeitslose. Nur für die - aus verschiedenen Gründen - nicht Arbeitsfähigen ist heutzutage das Sozialamt zuständig.
Also, wenn das Einkommen deines Minijobs nicht ausreicht zum Leben für euch beide, könntest du evtl. ergänzend Geld von der ARGE zustehen. Aber was ist mit dem Vater deiner Tochter, ist er nicht leistungsfähig? Er muß zumindest Kindesunterhalt zahlen. Außerdem wird man bei einem 16jährigen Kind schon erwarten, daß du Vollzeit arbeiten gehst...
Dazu könnte dir evtl. noch Wohngeld zustehen. Dafür wiederum ist das Wohngeldamt zuständig, wo du dich auch über die euch zustehende Wohnungsgröße erkundigen kannst.
Als einfachste Lösung würde ich dir vorschlagen, mal zu einer Sozialberatung der Diakonie oder Caritas oder zu ProFamilia zu gehen. Dort können sie dir genau erklären zu welchen Stellen du vor Ort gehen kannst, denn das ist von Land zu Land und Stadt zu Stadt unterschiedlich...
Viel Erfolg!
Feuervogel[addsig]
Liebe ist das Einzige was wächst,
wenn wir es verschwenden.
(Ricarda Huch)