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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Metra

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hannover

1

Mittwoch, 2. Mai 2007, 23:14

Harz IV - Anrechnung Sparvermögen Kind

Hallo, wer weiss, ob die Freigrenze für das Sparguthaben (Aktienfonds bzw.
Sparbuch) für ein Kind ab 7 Jahren bei 4.850,-- Euro liegt bzw. bei genau 1000.--
Euro weniger, nämlich 3.850,--. Diese Auskunft habe ich heute vom Jobcenter erhalten und diese neue Grenze wäre seit August 2006 festgelegt. Nirgendwo kann ich allerdings darüber eine Info finden. Allerdings sind meistens die Daten im Netz auch nicht mehr aktuell.
Wäre ganz toll, wenn da jemand aktuell informiert ist. Ich müsste sonst die Ausbildungs- bzw. Rentenvorsorge für meinen Sohn zum Teil auflösen, da das Geld nicht fest angelegt ist. Das kann es doch nicht sein, oder? Hartz IV bzw. die ehemalige Sozialhilfe hatbisher in meinem Leben (god bless you) keine Rolle gespielt. Nun bin ich fast ein Jahr arbeitssuchend und muss wohl diesen bitteren Weg gehen. Nicht nur, dass wahrscheinlich jetzt zwangsweise alles anders wird, kann es doch nicht sein, dass man die Vorsorge des Kindes herantritt!?

Für eine konkrete Antwort tausend Dank.

Viele Gruesse, Metra[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 3. Mai 2007, 00:06

RE: Harz IV - Anrechnung Sparvermögen Kind

Hallo Metra,

Sparguthaben de Kinder werden doch nur einmalig angerechnet, oder?

Andersrum: Fast jeder, der mal zu guten Zeiten was aufgebaut hat, an Ansparung, mußte dies unter Hartz 4(wenn auch freiwillig) wieder lösen, weil die Beiträge vielleicht einfach nicht mehr zu finanzieren sind langfristig.

Ich habe seinerzeit alles selber aufgelöst, auszahlen lassen, und konnte somit einige Zeit mit den Kindern überbrücken, ohne irgendwelche Staatsgelder beantragen zu müssen. Klar, wenn ich es heute, 6 Jahre später, überdenke, war ich schön blöd, aber ich war Jahrelang nicht vom Staat abhängig, sondern vom Sparvermögen, und den eigenen Händen.

Heute fange ich wieder an. Jahre später, langsam, nach und nach wieder aufzubauen.....

Aber ich verstehe Dein Problem grd nun nicht wirklich. Du willst erspartes schützen, um vom Staat zu leben?

Sorry, ohne es nun persönlich zu meinen: Sollte die Devise nicht heißen: Schaun und aufbrauchen, ohne den Staat beanspruchen zu müssen?

Was da ist, ist da, und wenn das sparsam verbraucht, dnn geht es nicht anders, als Hilfe zu holen?

Da doch, wie Du selbst schreibst, in 5 Jahren alles anders sein wird.......sehe ich Dein problem nicht wirklich. Ausser, Du suchst Schlupflöcher, um auf allgemeinheit irgendwie es Euch gut gehen zu lassen. Das es Menschen gibt, die wirklich drunter leiden müssen???[addsig]

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 3. Mai 2007, 06:23

RE: Harz IV - Anrechnung Sparvermögen Kind

Hallo Metra,

sollte Dir hier keiner weiter helfen können, dann stelle Deine Frage mal in dem Forum hier[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

4

Donnerstag, 3. Mai 2007, 07:47

RE: Harz IV - Anrechnung Sparvermögen Kind

Hallo Metra, deine Arge hat Recht, gesetzlich ist es wie folgt geregelt:

Das Vermögen Ihrer Kinder ist durch einen Freibetrag geschützt. Für minderjährige Kinder liegt er bei 3.100 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen, wie er jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zusteht. Minderjährige erwerbsfähige Kinder verfügen außerdem über einen Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen. Wenn das Vermögen Ihres Kindes alle diese Freibeträge überschreitet, müssen Sie das Sparguthaben einsetzen; allerdings nur für den Lebensunterhalt Ihres Kindes, nicht für Ihren eigenen.

Quelle:

www.arbeitsmarktreform.de

Liebe Grüße und noch einen schönen Tag
Waltraud :-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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