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von mona84

chris0815

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 9. Mai 2007, 09:21

Rückzahlung ALG II - Fehler von der ARGE?

Hallo zusammen,

ich schreibe für eine liebe Freundin.

Sie hat einen kleinen Sohn von 4 Jahren, arbeitet als 4 Stunden Kraft in einem Büro und hat noch einen Mini Job in Höhe von 120 Euro. Da sie öfters an Feiertagen arbeitet, bekommt sie auch ab und an Feiertagszuschläge. Ihr Bruttoeinkommen liegt bei etwa 1000 Euro und Netto 700 Euro.

Nun hat sie sich von ihrem Partner, nicht Ehemann, getrennt. Bekommt von ihm für das Kind 200 Euro Unterhalt.

Sie hat eine Miete von 320 Euro kalt. Garage 30 Euro, alle Nebenkosten inkl. Warmwasser und Heizung 150 Euro. Bundesland Bayern, in Nürnberg.

Nun hat man ihr letztes Jahr aufgrund der Lohnabrechnungen 240 Euro ALG II bewilligt. Nun wurde das ganze nochmal turnusgemäß überprüft und man hat festgestellt, was eigentlich schon immer klar ist, dass ihr Gehalt schwankt.

Nun hat man nachgerechnet und sie muß knapp 1000 Euro ALG II zurück zahlen und hat noch einen Anspruch von 5 Euro.

Zum guter Letzt kommt jetzt noch eine Nachzahlung für die Heizung in Höhe von 800 Euro.

Sie weiß jetzt nicht weiter, denn wenn ALG II wegfällt, dann wird auch nicht mehr der Kindergarten in Höhe von 150 Euro gezahlt.

Sie ist mit den Nerven am Ende. Kann diese neue Rechnung von der ARGE richtig sein und besteht die Möglichkeit diesen Bescheid kostenlos prüfen zu lassen.

Hat sie noch die Möglichkeit anderweitig Leistung zu beziehen? Wohngeld hat sie schon probiert, bekommt sie allerdings nicht.

Viele Grüße

Christine[addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 9. Mai 2007, 09:38

RE: Rückzahlung ALG II - Fehler von der ARGE?

Zitat von »chris0815«

Nun wurde das ganze nochmal turnusgemäß überprüft und man hat festgestellt, was eigentlich schon immer klar ist, dass ihr Gehalt schwankt.



Christine


Hallo Christine.

Es wäre die Pflicht Deiner Freundin gewesen, das Amt darüber zu unterrichten. Und bei schwankenden Einkommen muß man monatlich die Abrechnungen vorlegen, und es wird Monat für Monat neu berechnet.

Hier liegt nicht eindeutig Schuld des Amtes vor. Denn als ALG 2 Bezieher hat man auch Pflichten, und muß gegebenenfalls selber mal nachfragen etc.

Was Wohngeld angeht: Das bekommt niemand bewilligt, der ALG2 bezieht. Man bekommt entweder, oder ;-)

Da sie ja noch Anspruch auf ALG2 hat, wird Wohngeld nicht bewilligt werden.

Was ich jedoch denke:

Wenn sie tatsächlich nur noch 5 ¤ bekommt/monatlich, dann sollte sie vielleicht mal versuchen, Wohngeld zu beantragen, und den Kinderzuschlag.

Vielleicht rechnet sich die Kombination besser für sie als ALG2.

Du könntest für sie mal hier die Kombinationen durchrechnen lassen.[addsig]

Maliya

Anfänger

Beiträge:

3

Mittwoch, 9. Mai 2007, 09:40

RE: Rückzahlung ALG II - Fehler von der ARGE?

Hallo,
schreib mal in www.tacheles-sozialhilfe.de

Ich denke, auf den ersten Blick, dass der Bescheid falsch ist.

Erstmal sofort Widerspruch einlegen.
Darüberhinaus muss die ARGE die Heizungs-Nachzahlung übernehmen.

Kann es sein dass die Wohnung zu teuer ist? Habnne sie ihr den Alleinerziehendenzuschlag gewährt? Wurde berücksichtigt, dass der Mann weg ist?

Schreib das alles mal ins andere Forum, am besten mit genauen Zahlenangeban.
Die Leute dort sind sehr kompetent.

MfG
Malli<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Maliya, 08.05.2007, 21:41 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

chris0815

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 9. Mai 2007, 10:55

RE: Rückzahlung ALG II - Fehler von der ARGE?

Hallo,

danke für die hoffnungsvollen Antworten.

Bei der ARGE hat sie gesagt, dass der Lohn schwanken kann, sie hat ja auch mehrere Lohnbescheinigungen vorgelegt, die nicht alle gleich hoch waren. Die Schankungen sind auch meines erachtens marginal. (So um die 100 Euro brutto maximal.)

Wohngeld hat sie "vorher" versucht zu bekommen, aber ALG II war deutlich höher: 240 Euro zu 60 Euro.

Muß die ARGE die Nachzahlung übernehmen, auch wenn sie nun keinen Anspruch bzw. ihr damaliger Anspruch zu hoch war?

Gibt es noch Möglichkeiten Bescheide prüfen zu lassen? Wir kennen uns ja wirklich überhaupt nicht damit aus. Macht so was die Diakonie oder ähnliches?

Ich werde mal später mir ihr telefonieren und nach genauen Daten fragen.

Viele liebe Grüsse

PS:
Die Wohnung hat 70 qm, aber die Kaltmiete beträgt 320 Euro. Nach den Tabellen darf sie für Nürnberg eine Kaltmiete von 390 Euro haben.

Christine<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: chris0815, 08.05.2007, 23:04 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 9. Mai 2007, 16:56

RE: Rückzahlung ALG II - Fehler von der ARGE?

Hallo Chris,

Nachzahlung von Nebenkosten muß das Amt übernehmen, wenn es sich um angemessene Kosten handelt.

Dazu dann mal gleich meine Frage: Wie kann es zu einer Nachzahlung von rund 800¤ kommen? Soviel habe ich nicht mal in einem Jahr verheizt :-O

Also für die Nachzahlung einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, und abwarten, wie der SB entscheiden wird.[addsig]

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