Nun wurde das ganze nochmal turnusgemäß überprüft und man hat festgestellt, was eigentlich schon immer klar ist, dass ihr Gehalt schwankt.
Christine
Hallo Christine.
Es wäre die Pflicht Deiner Freundin gewesen, das Amt darüber zu unterrichten. Und bei schwankenden Einkommen muß man monatlich die Abrechnungen vorlegen, und es wird Monat für Monat neu berechnet.
Hier liegt nicht eindeutig Schuld des Amtes vor. Denn als ALG 2 Bezieher hat man auch Pflichten, und muß gegebenenfalls selber mal nachfragen etc.
Was Wohngeld angeht: Das bekommt niemand bewilligt, der ALG2 bezieht. Man bekommt entweder, oder ;-)
Da sie ja noch Anspruch auf ALG2 hat, wird Wohngeld nicht bewilligt werden.
Was ich jedoch denke:
Wenn sie tatsächlich nur noch 5 ¤ bekommt/monatlich, dann sollte sie vielleicht mal versuchen, Wohngeld zu beantragen, und den Kinderzuschlag.
Vielleicht rechnet sich die Kombination besser für sie als ALG2.
Du könntest für sie mal
hier die Kombinationen durchrechnen lassen.[addsig]