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jea
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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

schnukki1980

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 8. Mai 2007, 09:54

ALG II - Elterngeld - JobCenter

Einen lieben guten Morgen in die Runde,

hatte soeben meinen ersten Beratungstermin beim JobCenter und bin immer noch fassungslos.

Bei der Beratungsstelle der Caritas hat man mir ausgerechnet, dass ich schon jetzt ein *mögliches* Recht auf Unterstützung vom Amt hätte. Und einen Antrag auf ALG II müsse ich so oder so stellen, denn ohne Ablehnung würde ich von der Caritas kein Geld (Schwangerschaftsbekleidungs- und Babyerstausstattungsgeld) bekommen.

Zusatzinfo: Ich bin in einem festen Arbeitsvertrag und werden Ende Juni meine Tochter bekommen.
Bin alleinerziehend und habe eine 3 Raum Wohnung.

Habe also den Erstantrag auf ALG II gestellt und hatte nun gehoft von JobCenter ein paar Infos zu bekommen. Die Dame hatte aber scheinbar keine Lust bzw. Ahnung und hat meine Fragen mit der Begründung *damit kenne ich mich nicht aus* abgewiesen.
Einerseits frage ich mich nun WO ich bitte meine Fragen beantwortet bekommen soll und zweitens bin ich ziehmlich verunsichert.

Meine Frage/n:
Ich möchte gern 2 Jahre in die Elternzeit gehen und würde 14 Monate lang Elterngeld (ca. 760 Euro) bekommen.
Laut Caritas würden zu dem Elterngeld noch 154 Euro Kindergeld und 111 Euro Unterhaltsvorschuss kommen (mein regelmäßiges Einkommen).
Zustehen würden mir aber monatlich ca. 1400 Euro. Die Differenz würde dann das ALG II sein.
Nach 14 Monaten würde ich jedoch kein Elterngeld mehr bekommen. Sprich ich hätte als Einkommen nur noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Laut Caritas würde mir nun aber weniger zustehen, nämlich 1100 Euro. Weil man mir beim Elterngeld wohl 300 Euro nicht als Einkommen anrechnen darf.

Deshalb wurde mir empfohlen mein Elterngeld zu splitten, also auf 2 Jahre aufteilen. Das wären dann monatlich ca. 380 Euro.
Das Amt dürfte mir 300 Euro nicht anrechnen und ich würde die kompletten 2 Jahre insgesamt auf 1400 Euro kommen.

Ich möchte mich aber nicht *blind* auf die Info der Caritas verlassen, weil ich auch nichts schriftliches habe und in der ALG II bzw. SGB Broschüre keine wirklichen Anhaltspunkte finde.

Wo kann ich also eine Auskunft bekommen, was mir wirklich zusteht und wie ich nun was beantragen muss (Elterngeldsplittung etc.).

Zudem habe ich mal gelesen das man bei dem Elterngeldbescheid Widerspruch einlegen soll wegen Gleichbehandlung. (Also weil manche Leute ja auf Grund ihres Gehalts 1800 Euro beziehen können)
Wo bzw. wie mache ich das?

Hoffe mir kann jemand helfen.

Liebe Grüße,
Schnukki[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

2

Dienstag, 8. Mai 2007, 10:23

RE: ALG II - Elterngeld - JobCenter

Hallo Schnucki,

wirklich weiter helfen kann ich dir auch nicht... aber stelle doch mal deine Fragen hier: www.tacheles-sozialhilfe.de

In diesem Forum schreiben auch Sachbearbeiter, die Auskünfte sind fundiert.

Öhm, was ich mich frage ist, welche Rolle bekommt der Vater des Kindes? Er ist zum Unterhalt verpflichtet - auch dir gegenüber und "darf" die Erstausstattung finanzieren (angemessen)...

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Sachbearbeiterin beim JobCenter einen ähnlichen Gedankengang hatte... und auch im o.g. Forum wird man dir diese Frage stellen.

Grüßle
Anna


Maliya

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 8. Mai 2007, 10:34

RE: ALG II - Elterngeld - JobCenter

Hallöchen,

die Caritas hat komplett Recht, nur darfst due ine Sache nicht vergessen: Sobald du ALG II oder auch nur UVG beantragst, wird sofort die Frage aufkommen: Was ist mit dem Vater? Der ist dir und eurem Kind nämlich vorrangig zu Unterhalt verpflichtet.

Das Elterngeld würde ich an deiner stelle auch splitten, da nur 300 ¤ anrechnungsfrei sind und du ja gern 2 Jahre zuhause bleiben möchtest. Ich hatte das mal für mich durchgerehcnet und es kommt besser.

Liebe Grüße, Malli[addsig]

schnukki1980

Anfänger

Beiträge:

4

Dienstag, 8. Mai 2007, 13:21

RE: ALG II - Elterngeld - JobCenter

Erst einmal ganz lieben Dank Euch beiden.
Werde mein Problem dann gleich mal in dem anderen Forum beschreiben.

Vom *Vater* kann ich leider nichts erwarten :(
Er selbst bekommt unabhängiges Bafög (ca. 500 Euro) und wird in den nächsten Jahren auch kein richtiges Geld verdienen.
Somit könnte er weder mir noch meiner Kleinen etwas zahlen.
Bringt es da überhaupt etwas ihn zu *verklagen*?
Weil in 2 Jahren gehe ich ja wieder normal arbeiten.

Liebe Grüße,
Schnukki
[addsig]

Maliya

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 8. Mai 2007, 14:07

RE: ALG II - Elterngeld - JobCenter

Jein,

musst du ja nicht. aber das JobCenter wird das von dir verlangen. Sonst werden sie dir kein ALG2 zahlen wegen fehlender Mitwirkungspflicht.

Es kostet dich nichts, wenn du eine Beistandschaft über das Jugendamt einrichtest. Dort MUSST du eh vor dem JobCenter hin, wegen UVG (Vorrang vor Sozialgeld).

Lass dich dort beraten.

Im Großen und Gnazen hatd ie Caritas dich jedoch sehr gut beraten und ich würde dir wir´klich den Rat geben dein Elterngeld auf zwei Jahre aufzuteilen, ihr habt beide mehr davon. Rechne mal selber durch wieviel Geld und v.a. auch Zeit verloren geht. Ich würde gern leiber 2 Jahre für mein Kind da sein als nur 1.

Liebe grüße, Malli[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

6

Mittwoch, 9. Mai 2007, 10:30

RE: ALG II - Elterngeld - JobCenter

Hallo @ all,

ich habe soeben im tacheles-forum nachgeschaut und die Antwort auf Schnuckis Frage gefunden.


Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Sind zwei Eltern für die Betreuung des Kindes vorhanden, kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate stehen dem anderen Elternteil des Kindes zu, wenn für zwei Monate zu Gunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbseinkommen ganz oder teilweise verzichtet wird. Acht Wochen Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss werden jedoch auf zwei Monate der Elterngeldleistung für die Mutter angerechnet, da beide Leistungen den gleichen Zweck verfolgen. Der Bezugszeitraum des Elterngelds verlängert sich also durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen nicht.
Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auf die doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden. Eine Person kann dann bis zu 24 Monate halbes Elterngeld beziehen, eine alleinerziehende Person bis zu 28 halbe Monatsbeträge, wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss besteht. Besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss reduziert sich die Zahl der noch nutzbaren Elterngeldbeträge entsprechend. Im Fall der Alleinerziehenden würden bei acht Wochen Mutterschaftsgeld nach den zwei ersten vollen Elterngeldmonaten noch 24 halbe Monate zur Verfügung stehen. Auch die Partnermonate können gedehnt werden, so dass ein Paar auf bis zu maximal 28 halbe Monatsbeträge kommen kann.


Weitere Infos unter: www.bmfsfj.de

Viele Grüße
Anna


Maliya

Anfänger

Beiträge:

7

Mittwoch, 9. Mai 2007, 17:25

RE: ALG II - Elterngeld - JobCenter

ach so, und wegen "Elterngeldsplitting": Die ehemaligen Erziehungsgeldstellen rehcnen das alles mit dir durch.

Malli[addsig]

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