Stiefvater/stiefkinder-Problematik
Gast
unregistrierter Benutzer
verfasst:
11.Jan 2005 - 14:03 Uhr
*Sehr geehrter Herr Clement,
heute habe ich den Antrag für ALGII zugeschickt bekommen von der für meine Kinder zuständigen Behörde.
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe,deren Vater in England lebt und seit 11 Jahren keinen Unterhalt zahlt.Er besitzt die britische Staatsangehörigkeit.
Ich bin wieder verheiratet und habe noch eine kleine Tochter(L. 30.07.199

,zudem besitze ich das alleinige Sorgerecht für meine beiden ältesten Kinder.
Nun stosse ich auf folgendes Problem....Niemand ist seit 4 Monaten in der Lage ,mir vernünftig Auskunft zu geben.
Meine Kinder K

Schülerin,17 Jahre) und J.(Schüler,14 Jahre) beziehen Sozialhilfe,nicht ich.
Der leibliche Vater zahlt nicht,und da immernoch kein Rechtsabkommen besteht zwischen Deutschland und Großbritannien(warum eigentlich nicht?),wurde bereits zweimal eine vom Jugendamt unterstützte Unterhaltsklage abgewiesen.Der Kostenaufwand wäre nicht tragbar.
Ich habe immer die aktuelle Adresse des leiblichen Vaters angegeben.Nie wurde er angeschrieben von irgendwelchen Behörden,außer dem Jugendamt.
Mein jetziger Mann(in Anstellung,auch nicht arbeitslos oder -suchend) ist nicht unterhaltspflichtig gegenüber meiner Kinder aus erster Ehe.Ich bin nicht arbeitssuchend,nicht arbeitslos,sondern schlicht und ergreifend Hausfrau und Mutter
Folgende Fragen hätte ich an Sie:
1. Wer stellt den Antrag für ALGII ?
2. Fällt mein Mann als Stiefvater mit in die Bedarfsgemeinschaft,da er ansonsten ja nicht unterhaltspflichtig gegenüber K. und J. ist und Arbeit hat?
Ich wäre Ihnen dankbar,wenn sie mir antworten würden.
Mit freundlichem Gruß,.A B.-J.*
Meine Email an die RTL-Redaktion und ARD....
Antwort der Praxis ist,
anstatt 126,04� Wohngeld und Sozialhilfe für meine Kinder K und J 308,13� bekommen wir nun 203.- � Kinderzuschlag,der meinem Mann mit drei leiblichen Kindern auch zugestanden hätte.Fakt ist aber nunmal,daß meine beiden Ältesten nicht seine Kinder sind,weder leiblich noch adoptiert,sie können ihn nicht beerben ,er sie ebenso wenig.
Durch Wegfall der Sozialhilfe bzw. Unterhaltsersatz entbinde ich meinen geschiedenen Mann seiner Unterhaltspflicht,da ich noch nicht mal klagen kann.
Mittlerweile habe ich eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gefaxt,den Wortlaut können Sie dem Anhang entnehmen.
Diese Problematik trifft viele Stieffamilien.
Unterhaltspflichtige leibliche Väter haben unter anderem einen Eigenbehalt von 900.-�,während ein Stiefvater bei der ALG2 -Berechnung nur einen Eigenbehalt von 345.-�.
Sprich,mein Mann geht vollzeit arbeiten,aber ihm verbleibt nach Aufschlüsselung nur der gleiche Satz,der einem ALG2-Empfängers (arbeitslos) vom Staat ausgezahlt wird.
Im Anhang finden sie auch einen Widerpruch,den wir vorsorglich aufgesetzt hatten.Auch liegt uns eine Berechnung vor seitens der Agentur der Arbeit für unsere Stieffamilie,die mittlerweile hinfällig ist,da wir Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Sollten sie noch Fragen haben,stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Telnummer:
Mit freundlichen Grüßen,
A.B.-J.
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