RE: 1001 Frage! Hilfe!!!
Hallo du,
wir haben uns ja schon ein bisschen im Chat unterhalten drum fürs erste hier noch ein paar Hinweise.
Wenn du weißt dass der Vater die Vaterschaft leugnen wird kannst du beim Jugendamt vorab anfragen wie es aussieht zur Feststellung der Vaterschaft Blut aus der Nabelschnur zu entnehmen (habe einmal gelesen, dass dies so praktiziert wurde). Das würde das leidvolle Blutabnehmen bei dem dann Säugling ersparen.
Nun zum finaziellen: Du solltest den Vater, bevor du ggf. einen Fachanwalt für Familienrecht mandatierst "in Verzug setzen". Dann mußt du bei einem Vergleich nicht deine Anwaltskosten selbst zahlen. Den Kindesunterhalt kann das Jugendamt machen, es besteht aber auch die Möglichkeit die Beistandschaft abzulehnen und auch dies über einen Anwalt laufen zu lassen.
Zunächst hast du auf alle Fälle einen Anspruch auf eine Säuglingserstlingsausstattung und dann bei Leistungsfähigkeit des Vaters einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, derzeit befristet bis zum vollendeten 3ten Lebensjahr des Kindes. Auch hier würde ich dir raten vorab eine Rechtsberatung in einer Familien oder schwangerenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Ach ja, ich möchte dich auch noch darauf hinweisen, dass auch ein Differenzbetrag zu deinem dann Gehalt eventuell vom Kindsvater zu zahlen ist und dass derzeit eine Verfassungsklage läuft, dass die Befristung des Betreuungsunterhaltes auf 3 Jahre bei nicht ehelichen Kindern ausgeweitet wird.
Anspruch auf ALG2 (eher sozialgeld) hast du dann, wenn du nicht vermögend bist. Die Arge wird allerdings auch den Kindsvater in Verzug setzen und wenn die Vaterschaft festgestellt ist die erbrachten Leistungen zurückfordern.
Ich wünsch euch (bald 2en) alles liebe
Saskia[addsig]