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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

eusti

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 1. Juni 2007, 20:08

Schulden beim Jugendamt mit Kontopfändung

Hallo,
Folgende Situation...Schulden 3909 ¤ bei Jugendamt.Ich bin allein erziehend (Sohn12 Jahre ) und bekomme Hartz 4.Seit 5 Monaten streite ich mich mit meinem Sachbearbeiter über monatliche Raten rum.Ich bin der Meinung 25 ¤ reichen,er verlangt mehr.Was aber leider nicht möglich ist weil ich schon am Existenzminimum lebe.Vor 2 Monaten einigten wir uns,auf 25 ¤ ,ich bekam es sogar schriftlich bestätigt.Ich zahlte pünktlich.Doch vor 3 Tagen ließ er einen Pfändungsbeschuss raus,ohne einen triftigen Grund zu haben,so dass ich an meinem Konto nicht mehr ran konnte.Nach einem Gespräch mit seinem Vorgesetzten ist mein Konto wieder entsperrt.Doch leider bekomme ich heute ein Schreiben von meinem Sachbearbeiter :-((( das die Ratenvereinbarung widerrufen wurde und ich 4 Wochen Zeit habe um die 3909 ¤ zu zahlen oder auf eine höhere Ratenzahlung einwilligen soll bzw. muß,sonst ist mein Konto wieder gesperrt.Ein klärendes Gespräch kann man mit diesem Menschen nicht führen er ist unfreundlich und überheblich wahrscheinlich auch noch verärgert weil ich bei seinem Vorgesetzten war.Welche Rechte habe ich eigentlich ? Man kann doch nicht von mir hohe Ratenzahlungen verlangen wenn ich nicht so große Einkünfte beziehe.An wen kann ich wenden,oder welche Schritte kann ich einleiten um mein Existenzminumun zu wahren.
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet bin schon sehr verzweifelt,leider wurde mein Wunsch einen anderen Sachbearbeiter zu bekommen nicht erhört und ich muss mich leider mit dieser Person weiter auseinander setzten
:-(
liebe Grüsse
Marion[addsig]

inesk

unregistriert

2

Freitag, 1. Juni 2007, 21:45

RE: Schulden beim Jugendamt mit Kontopfändung

Hallo Marion!

Für was hast du denn die Schulden beim Jugendamt?


Liebe Grüße Ines :roll:

Minniemaus29

unregistriert

3

Freitag, 1. Juni 2007, 22:34

RE: Schulden beim Jugendamt mit Kontopfändung

hallo Marion,

wenn du eine Kontopfändung durch das Jugendamt hast, trotz Zahlung der vereinbarten Rate und HartzIV, dann solltest du dich an eine seriöse Schuldnerberatung wenden, die dich darüber informieren kann, wie du dich verhalten musst und welche Rechte und auch Pflichten du hast....möglicherweise ist auch Eile geboten (7-Tage-Frist)

Evtl. musst du Anträge beim Amtsgericht stellen, da wäre die Schuldnerberatung wirklich sinnvoll für dich .......

Zzgl. Infos findest du unter

http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html

MfG
die Minniemaus

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Minniemaus29, 01.06.2007, 22:36 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Petra67

unregistriert

4

Freitag, 1. Juni 2007, 22:49

RE: Schulden beim Jugendamt mit Kontopfändung

Hallo Marion!
Hast du denn gegen diesen Entscheid schon einen schriftlichen Widerspruch eingereicht? Und eine schriftliche Begründung verlangt warum die bereits funktionierende Ratenzahlungsvereinbarung eingestellt wurde? Verlang beides falls nicht vorhanden sofort schriftlich! Wenn eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung existiert darf selbst das Amt soweit mir bekannt ist nicht einfach diese zunichte machen. Zumal du schreibst du hast pünktlich gezahlt. Da dein Existenzminimum durch die drohende Kontopfändung gefärdet ist würde ich zuerst den Widerspruch schreiben und dann sofort beim Amtsgericht vorsprechen um dort die Situation bei der Rechtsberatung schildern. Zudem solltest du dir einen Termin bei der Schuldnerberatung holen..... dort sind jedoch die Wartezeiten häufig sehr lang !!! Darum sorg erst mal dafür das du nachweise über dein Bemühen hast.
Lieben Gruß Petra[addsig]

jusiso

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Zwingenberg

Beruf: Handelsfachwirtin

5

Samstag, 2. Juni 2007, 09:31

RE: Schulden beim Jugendamt mit Kontopfändung

Hol Dir auf dem Amtsgericht einen Schein, womit du kostenlose Rechtsberatung bei einem Anwalt deiner Wahl erhalten kannst.Und such dir einen Anwalt für Sozialrecht .Der sagt dir dann schon genau welche Möglichkeiten du hast.
Aber vorher würde ich auf alle Fälle gegen den Bescheid Einspruch erheben ( schriftlich und per Einschreiben)
Außerdem kannst du deinen Sachbearbeiter wegen Befangenheit ablehnen (würde ich ebenfalls schriftlich an den Leiter des Jobcenters ,mit Begründung schicken)
Liebe Grüsse
Silvia[addsig]

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