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jea
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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

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nein

2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 5. Juni 2007, 21:41

Muß ich dem Amt monatlich Kontoauszug vorlegen?

Folgendes:

Seit ich arbeite, muß ich dem Amt monatlich die Lohnabrechnungen bringen, da immer stark wechselndes Einkommen. Das ist okay, und auch absolut nach zu vollziehen.

Nun erwartet meine SB aber zudem noch, das ich monatlich den Kontoauszug vorbeibringe, in dem der Zahlungseingang zu sehen ist.

Bin ich wirklich dazu verpflichtet? Wäre für mich problematisch, da die Bank nicht vor Ort, und Onlineausdrucke erkennen sie nicht an. Zudem frage ich mich, wofür ddie den wollen.

Anhand der Lohnabrechnung und des dort aufgeführten Nettolohnes können sie doch sehen, wieviel ich tatsächlich jeweils ausbezahlt bekommen haben. Oder nicht???[addsig]

inesk

unregistriert

2

Dienstag, 5. Juni 2007, 22:15

RE: Muß ich dem Amt monatlich Kontoauszug vorlegen?

Hallo Aninjha!

Soweit mir bekannt ist dürfen sie die Kontoauszüge nur bei Erstantrag und bei Verdacht, dass du zusätzliche Einkünfte hast, z.B. größere Ebay- Geschäfte oder regelmäßige Schenkungen in höherer Summe usw. verlangen.


Liebe Grüße Ines :roll:

Minniemaus29

unregistriert

3

Dienstag, 5. Juni 2007, 23:52

RE: Muß ich dem Amt monatlich Kontoauszug vorlegen?

Hallo Aninjha,

hast du diese Frage schon mal an die SB gestellt? Kläre sie doch darüber auf, dass du nur Online-Banking-Auszüge vorlegen kannst oder möchte die ARGE für die Kosten des Zusendens durch die Bank aufkommen?

LG
die Minniemaus[addsig]

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 6. Juni 2007, 10:28

RE: Muß ich dem Amt monatlich Kontoauszug vorlegen?

Hallo Minniemaus,

die SB weiß über mein "Problem" bescheid, und erwähnt immer wieder, ich solle doch zur örtlichen Bank wechseln :roll:

Was ich ihr aber vorgestern nochmals gesagt habe, das ich das nicht tun werde.

@Ines

So, wie Du es oben schreibst, ist es mir auch bekannt. Es gibt aber keinen Verdacht. Und ich habe auch nichts zu verheimlichen, und auch keine Eingänge sonst auf mein Konto.

Nun sagte eine Bekannte, sie hätte es auch machen müssen (anderer Ort, anderes Amt), weil sie weniger Geld von der Arge noch erhielt, als z.b. ihre Miete kostete, und das Amt habe sich absichern wollen, das die Mietzahlungen weiter geleistet werden.

Hm, so würde es dann auch für mich zutreffen. Ich habe nur noch geringen Anspruch auf ergänzend ALG2, jedenfalls liegt er niedriger, als meine Mietzahlungen, die ich zu leisten habe.

Ich werde mich jedenfalls wohl erst einmal stur stellen, was das angeht, bis sie mir einen ganz plausieblen, nachvollziehbaren Grund nennen.

Denn mir ist auch nur bekannt, was Ines oben schrieb.[addsig]

inesk

unregistriert

5

Mittwoch, 6. Juni 2007, 21:19

RE: Muß ich dem Amt monatlich Kontoauszug vorlegen?

Hallo Aninjha!

Wir bekommen durch die verkehrten Berechnungen zur zeit auch wesentlich weniger als die Mietzahlung, aber hier verlangt keiner die Kontoauszüge. Nur beim Erstantrag musste ich sie damals vorlegen. Noch nicht einmal, als ich mit meinem Mann zusammengezogen bin. Obwohl ich es da auch noch verstanden hätte, denn er hätte ja soooo reich sein können.


Liebe Grüße Ines :roll:

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