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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

derdeas

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 19. Juni 2007, 16:38

Unterhaltspflicht bei getrennt lebend gemeinsam betreuenden

Hallo,
ich bin vor kurzem Vater geworden *freu*, blicke aber leider rechtlich noch nciht ganz durch. Vielleicht kennt sich von euch ja jemand im Behördendschungel aus.

Die Situation sieht so aus. Meine Freundin und ich fürhren getrennte Haushalte im gleichen Ort. Genaugenommen sind wir Nachbarn. Meine Freundin ist selbstständig, bekommt aber zur Zeit zusätzlich Geld vom Sozialamt (oder wie auch immer das jetzt heißt), da ihr einkommen grade nicht reicht und sie noch zwei weitere Kinder aus ihrer geschiedenen Ehe betreut (Vater nicht zahlungsfähig). Ich arbeite Teilzeit und bin zusätzlich in geringem Umfang selbstständig. Faktisch sind wir also beide berufstätig und teilen uns die Betreuung. Auch anfallende Kosten tragen wir gemeinsam. Das Sozialamt (oder wie auch immer das jetzt heißt) möchte nun prüfen ob ich ggf. Unterhaltspflichtig bin und diesen Unterhalt dann als Einkommen meiner Freundin mit anrechnen um Leistungen kürzen zu können.
Die prinzipielle gesetzliche Lage zum Unterhalt ist mir klar zumindest bezüglich BGB § 1601 -1615.
Was mir nicht klar ist, ist ob es zulässig ist, Unterhaltsleistungen, die über die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten hinausgehen, von mir zu fordern, wenn wir beide berufstätig und gleichberechtigt erziehend sind, also den gleichen Anteil an Aufwand und Kosten tragen. Weiß von euch jemand bescheid oder kennt ein Forum in dem man sinnvoll nachfragen könnte?

Beste GrĂĽĂźe
Andreas[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 19. Juni 2007, 17:36

RE: Unterhaltspflicht bei getrennt lebend gemeinsam betreuenden

Hallo Andreas,

herzlich willkommen hier im Forum.

Also meines erachtens nach bist Du der Mutter zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, da sie ja vermutlich aufgrund des Babys nicht mehr arbeiten gehen kann, oder?

Aber ich möchte Dich mal an Experten weiterleiten, und Dich bitten, doch mal im folgenden Forum zu posten : ALG2 Forum[addsig]

derdeas

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 19. Juni 2007, 17:48

RE: Unterhaltspflicht bei getrennt lebend gemeinsam betreuenden

Hi Aninjha,
sie ist zwar im Moment noch eingeschränkt, arbeitet aber durchaus schon wieder. Sie kann unsere Tochter zu ihrer Arbeit mitnehmen, bzw. sie wird sie dann zum Teil von mir betreut. Wie gesagt, wir arbeiten und betreuen beide, ich arbeite zwar im Moment mehr, das wird sich aber in den nächsten zwei bis drei Monanten auch wieder angleichen.

Danke fĂĽr den Forumstipp, ich werde den Post auch dort setzen.

Herzliche GrĂĽĂźe
Andreas[addsig]

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