Also wohnen bleiben geht ni9cht, es sind nur drei Zimmer... Und meine Mutter hat vier Frettchen, die sie ja kaum rennen lassen kann, jetzt wo ich mit dem kleinen dort bin... und sie muss die viel öfter und längere laufen lassen und das macht sie dann auch nicht auf Dauer mit denke ich... Und ich auch nicht.
Aber danke fü´r die Infos
Nochmal ich, um auf das Gesetz nochmal zurückzukommen.
Dort steht:
Kapitel 3 Leistungen Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Unterabschnitt 1 Arbeitslosengeld II
§22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.
In wie weit Du das umsetzen kannst, wirst erst einmal Du selber abwägen, ob es unzumutbar ist, bei Mutter wohnen zu bleiben.
Nichts desto trotz steht an erster Stelle der Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes.
[addsig]