RE: Frage
Also:
Ich nehme an, das Du den Unterhalt fĂĽr Dich meinst, richtig?
Dann ist es so, da Ihr ja verheiratet seid, das er Dir zu Unterhalt verpflichtet ist, bis Du selber wieder arbeiten gehen kannst.
Er wird das ihm mögliche Zahlen müssen, bis Du wieder auf eigene Füße stehst, und derzeit sehen die Gesetze noch vor, das Du zumindest familienrechtlich bis zum 8.Lebensjahr des Kindes zu Hause bleiben darfst (Sozialrechtlich nicht, da Du möglichst schnell vom Amt los kommen sollst).
Dein Einkommen wĂĽrde demnach als ĂĽberobligatorisch gesehen, auch das ALG1. ABer, da ja die Gesetze derzeit alle schweben, wĂĽrde ich Dir raten, ihm mitzuteilen, das Du ALG1 erhalten wirst. Wobei da dann noch fraglich ist, ob es ausreichend ist, das Du ganz ohne ALG2 auskommen wirst?
Also mitteilen würde ich es ihm. Aber aufgrund des Alters Eures kindes wird es (zumindest zur Zeit noch nich) nicht mit angerechnet werden, und er deshalb wohl nicht den Unterhalt kürzen können.[addsig]