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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Mama79

unregistriert

1

Montag, 2. Juli 2007, 20:19

Frage

ich wĂĽrde gerne wissen ob ich meinem Nochehemann bzw Ex es sagen muss wieviel ALG ich bekomme? wird mein ALG auf den Unterhalt angerechnet? Was passiert wenn ich es ihm nicht sage?[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 2. Juli 2007, 20:40

RE: Frage

Hallo Sandra,

ich gehe mal davon aus, das Dein Ex nicht mehr Unterhalt zahlen kann, als er derzeit macht, und Du aufgrund dessen ergänzend LG2 erhälst :-?

Der gezahlte Unterhalt wird Dir beim ALG 2 angerechnet. Aber Deinem Ex mußt Du nicht erzählen, das Du ergänzend ALG 2 erhälst.

Und Dein ALG2 wird nicht auf seinem Unterhalt angerechnet, sondern andersrum. Ich gehe mal davon aus, das das Amt weiß, das Du Unterhalt erhälst.[addsig]

Mama79

unregistriert

3

Montag, 2. Juli 2007, 21:00

RE: Frage

ich bekomme kein alg2 sondern, glaube das 1, da ich noch bis ende juli im vertrag drin bin und ab august quasi arbeitslos. mein ex zahlt ganz norml[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 2. Juli 2007, 21:07

RE: Frage

Hm. Du hast also bis Ende Juli noch einen Vertrag?

Bist also nicht arbeitslos? Bist Du in Elternzeit vielleicht?

Dann erhälst Du nämlich ALG2.

Und wenn Du erst ab 1.8.07 arbeitslos bist, dann kannst Du auch erst ab dann Dich arbeitslos melden, und ALG1 erhalten.

Erklärst Du es etwas genauer?[addsig]

Mama79

unregistriert

5

Montag, 2. Juli 2007, 21:14

RE: Frage

ja das stimmt, bin jetzt nochin der elternzeit, und ab dem 1.8 arbeitslos, daher alg 1 und ich wollte wissen ob ich meinen Ex darĂĽber informieren muss :-? [addsig]

Gast

unregistriert

6

Montag, 2. Juli 2007, 21:32

RE: Frage

Also:

Ich nehme an, das Du den Unterhalt fĂĽr Dich meinst, richtig?

Dann ist es so, da Ihr ja verheiratet seid, das er Dir zu Unterhalt verpflichtet ist, bis Du selber wieder arbeiten gehen kannst.

Er wird das ihm mögliche Zahlen müssen, bis Du wieder auf eigene Füße stehst, und derzeit sehen die Gesetze noch vor, das Du zumindest familienrechtlich bis zum 8.Lebensjahr des Kindes zu Hause bleiben darfst (Sozialrechtlich nicht, da Du möglichst schnell vom Amt los kommen sollst).

Dein Einkommen wĂĽrde demnach als ĂĽberobligatorisch gesehen, auch das ALG1. ABer, da ja die Gesetze derzeit alle schweben, wĂĽrde ich Dir raten, ihm mitzuteilen, das Du ALG1 erhalten wirst. Wobei da dann noch fraglich ist, ob es ausreichend ist, das Du ganz ohne ALG2 auskommen wirst?

Also mitteilen würde ich es ihm. Aber aufgrund des Alters Eures kindes wird es (zumindest zur Zeit noch nich) nicht mit angerechnet werden, und er deshalb wohl nicht den Unterhalt kürzen können.[addsig]

Mama79

unregistriert

7

Montag, 2. Juli 2007, 21:54

RE: Frage

danke dir :-) [addsig]

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