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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 21. Februar 2005, 18:56

Wirrwarr um Beantragung des Kinderzuschlags

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand aus eigener Erfahrung weiterhelfen. Ich brüte gerade über dem Antrag auf KiZu, bin alleinerziehend mit einem neunjährigen Kind, für das ich auch Kindergeld erhalte, jedoch keinen Unterhalt, weil der Vater im Ausland lebt. Bin halbtags berufstätig (wobei man keine Reichtümer verdient) und wohne im eigenen Haus.Habe mir eine Excel-Tabelle gebastelt, um meinen Bedarf und auch den sich etwa ergebenden Anspruch errechnen kann.
Das Problem ist nur, daß ich 2 Punkte nicht beziffern kann:
1. im Merkblatt ist ein pauschalierter Freibetrag für Erwerbstätige von bis zu 237,-- (abhängig vom Einkommen) angegeben. Aber wie sich der bemißt und wie die Abhängigkeit vom Einkommen bzw. also die Höhe des individuellen Freibetrags dann aussieht, findet man nirgends.
2. das eigene Haus ist ein alter Bauernhof, wo ich mit Sohn, den Rössern und dem anderen Getier lebe; mit der reinen Wohnfläche von 105qm liege ich zwar innerhalb der zulässigen Grenzen, aber die monatliche Belastung umfaßt ja nicht nur den Wohnteil, sondern ich muß ja an die Bank genauso den Anteil an Stall, Scheune etc. abzahlen. Muß man in so einem Fall den Anteil, der auf den Wohnanteil entfällt, herausrechnen? Sonst liege ich natürlich weit über der sog. Angemessenheit und kann es wohl gleich in der Pfeife rauchen, den Antrag überhaupt zu stellen.

Wer hat hier Erfahrungen in so einem Fall?
Was ich als Unverschämtheit des Gesetzgebers empfinde: daß Höchsteinkommensgrenzen gesetzt werden, ist ja absolut richtig, daß man aber AlGII beantragen soll, wenn man berufstätig ist, weil man UNTER einer bestimmten Grenze verdient, kann doch wohl nicht rechtens sein. Das muß mir der Staat doch selber überlassen, wenn ich mit dem Einkommen und dem Kinderzuschlag alleine auskommen möchte. Nachdem ich ja bislang OHNE den Zuschlag auch nicht verhungert bin, ist es ja scheinbar möglich - nur MIT dem Zuschlag würde es ein klein wenig leichter...

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Montag, 21. Februar 2005, 22:01

RE: Wirrwarr um Beantragung des Kinderzuschlags

Hallo,

Saskia hat mir schon gesagt, dass Du wohl im Chat nachgefragt hast. Es gibt einen Exel Rechner von der Bundesregierung, mit dem kannst Du das bereinigte Einkommen errechnen: [Download Rechner der Bundeswirtschaftsministeriums]. Ich kann Dir auch noch einen kompletten sehr guten Rechner auf Exel Basis zuschicken, da bräuchte ich aber Deine email, die Du mir ja bei Interesse hinterlassen kannst (frank@alleinerziehend.net). Für das Haus können übrigens nur Zinsen, jedoch kein Abtrag übernommen werden. Bauernhof, da bin ich aber auch überfragt. Es heisst immer so schön selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum.Könnte mir vorstellen, dass die Frage auch den Mitarbeiter, der Deinen Antrag bearbeiten muss, vor ein Problem stellen wird.
Für ALG II ist übrigens ein Antrag erforderlich, der gestellt werden muss. Das heisst also, dass selbst wenn Dein Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt wird, weil Du zu wenig verdienst Du nicht automatisch in den Genuss von ALG II kommst. Dieser Hinweis ist aber wichtig, denn er steht auch ausdrücklich so im SGB II drin. Eine Behörde muss nicht mehr von selbst aktiv werden, wenn sie Kenntnis davon erlangt (z.B. abgelehnter Kinderzuschlag), dass Du Anspruch auf ALG II hast.

Grüße

Frank[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 22. Februar 2005, 15:29

RE: Wirrwarr um Beantragung des Kinderzuschlags

den Mitarbeiter möchte ich darauf ja nicht unbedingt extra hinweisen. Vielleicht kommt der gar noch auf die Idee, die Pferde dann als "Vermögen" zu werten - für mich haben sie ja eher den Status unterhaltsberechtiger Personen, aber das kann man Behörden wohl nicht so ganz vermitteln, da Tiere rechtlich immer noch als Sache gelten.
Wenn die "angemessenen" Kosten überschritten werden, wird dann der Kinderzuschlag nicht oder nur für bestimmte (gekürzte) Zeit bezahlt?
Frage mich schon die ganze Zeit, ob es nicht eine Fehlentscheidung war, mich damals bei der Scheidung auf den Deal Sorgerecht gegen Verzicht auf Kindesunterhalt einzulassen (fiel mir damals nicht schwer, als ich noch ganztätig gearbeitet und das Doppelte meines Ex verdient habe - außerdem war wohl eine Portion schlechtes Gewissen dabei, weil ich ja die Böse war, die ihn sitzen hat lassen). Freilich kann man auf Kindesunterhalt rechtswirksam eigentlich gar nicht verzichten und ich könnte ihn wohl auch jetzt durchaus einklagen, aber nachdem mein Ex im Ausland lebt und mittlerweile für weiteren 3-fachen Nachwuchs gesorgt hat, dürfte das eher aussichtlos sein.

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